Umweltorganisation sieht Show-Aktion und fordert Stopp bis EuGH-Entscheidung
Die Umweltorganisation VIRUS bezeichnet den Baustart der S1-Lobauautobahn als rechtswidrige Mogelpackung und verweist auf ein neues Rechtsgutachten.
Die Umweltorganisation VIRUS hat scharfe Kritik am kürzlich gestarteten Baubeginn für den Freilandabschnitt der umstrittenen S1-Lobauautobahn geübt. Der Baustart in der Osterwoche wird von der Organisation als "Show-Aktion" bezeichnet, die der Öffentlichkeit vorgaukeln soll, dass das Projekt nun unbeirrbar vorangetrieben wird.
"Mit dieser Aktion am 1. April soll der Öffentlichkeit mit Vorbereitungsmaßnahmen suggeriert werden, dass es jetzt unbeirrbar und genau wie von Minister Hanke vorigen Herbst verkündet endlich voll losgeht", kritisiert VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm. Tatsächlich handele es sich jedoch um eine Mogelpackung, da ein richtiger Baubeginn erst im nächsten Jahr stattfinden soll.
Die Umweltorganisation stützt ihre Kritik auf ein brandneues Rechtsgutachten, das auf universitärem Niveau erstellt wurde und vorige Woche präsentiert worden war. Dieses Gutachten liegt nun auch dem Asfinag-Vorstand und Bundesminister Hanke vor.
Bei genauer Betrachtung der bisherigen Arbeiten zeigt sich laut VIRUS, dass bisher nur Umweltauflagen und bescheidene Nebentätigkeiten ausgeschrieben wurden. "Das Spektrum reicht hier von einer Umweltbauaufsicht, einer Luftgütemessstation, passivem Lärmschutz für ein Baulos über Baufeldpflege und Brunnenverlegungen mit noch laufender Frist, bis hin zu einem Monitoring-System für den Baustellenverkehr", erklärt Rehm die tatsächlichen Aktivitäten.
Für medientaugliche Bilder sei bei letzterem nun ein Bagger für Erdarbeiten zum Einsatz gekommen, der die beliebte Schlagzeile von den "rollenden Baggern" ermögliche. "Im Ergebnis bedeutet das, dass außer niederschwelliger Geldverschwendung keine Fakten geschaffen werden", so die Einschätzung von VIRUS.
Die Umweltorganisation argumentiert, dass hinreichend Spielraum bestehe, das laufende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof abzuwarten, wie es die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns gebiete. Dieses Verfahren betreffe nicht nur den Lobautunnel, sondern den gesamten Abschnitt bis Süßenbrunn und werde dem EU-Recht wohl zum Durchbruch verhelfen.
"Die wie aus der Pistole geschossenen Standardreaktionen der Asfinag konnten selbstverständlich das Gutachten noch gar nicht berücksichtigt haben", betont Rehm und verwehrt sich gegen den Verweis der Asfinag auf eigene Gutachten.
Die Gutachten, die in der Folge der Evaluierung des Klimaschutzministeriums 2021 erstellt wurden, hätten durchwegs das vorrangige Unionsrecht nicht berücksichtigt, kritisiert VIRUS. "Nichts von dem, was Anfang 2025 als Reaktion auf unsere Gutachten vorgelegt wurde, war geeignet das Bundesverwaltungsgericht zu beeindrucken", so Rehm weiter.
Zu den neuen Rechtsfragen, die VIRUS begutachten ließ, hätten Asfinag und Minister überhaupt nichts in der Hand. Rechtskräftige Bescheide würden allein nicht reichen, wenn rechtlich keine Bundesstraße mehr da sei, die aber grundlegende Voraussetzung dafür sei, dass die Asfinag überhaupt tätig werden dürfe.
Die S1-Lobauautobahn ist seit Jahren ein umstrittenes Verkehrsprojekt in Wien und Niederösterreich. Das Projekt soll eine Verbindung zwischen der Prater Autobahn (A23) und der Süd-Ost-Tangente (A23) schaffen und dabei durch sensible Naturgebiete wie die Lobau führen.
Umweltorganisationen kritisieren das Projekt seit langem wegen seiner Auswirkungen auf das Natura-2000-Schutzgebiet Lobau und andere ökologisch wertvolle Bereiche. Auch die Vereinbarkeit mit EU-Naturschutzrecht wird von verschiedenen Seiten in Frage gestellt.
Bundesminister Hanke hatte im vergangenen Herbst den Baustart angekündigt, was von Umweltschützern als voreilig kritisiert wurde. Die Asfinag als ausführende Gesellschaft steht nun im Spannungsfeld zwischen politischen Vorgaben und rechtlichen Bedenken.
"Das mag nicht leicht zu verstehen sein, stimmt aber trotzdem. Noch ist hinreichend Zeit den eingeschlagenen Rechtsbruchkurs zu verlassen", appelliert Rehm abschließend an die Verantwortlichen, die rechtlichen Bedenken ernst zu nehmen und das Projekt zu überdenken.
Mit der Übermittlung des neuen Rechtsgutachtens an den Asfinag-Vorstand und Bundesminister Hanke haben die Verantwortlichen nun die Möglichkeit, ihre bisherigen Positionen zu überprüfen. VIRUS fordert einen Stopp der Bauarbeiten bis zur Klärung der rechtlichen Fragen durch den Europäischen Gerichtshof.
Die Entwicklung des Falls wird zeigen, ob die rechtlichen Einwände von VIRUS Gehör finden oder ob das umstrittene Autobahnprojekt trotz der vorgebrachten Bedenken weiter vorangetrieben wird. Für Umweltschützer steht dabei nicht nur ein einzelnes Bauprojekt auf dem Spiel, sondern grundsätzliche Fragen zum Naturschutz und zur Einhaltung von EU-Recht in Österreich.