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Wienerberger lädt zur 157. Hauptversammlung am 7. Mai 2026

Österreichs größter Ziegelproduzent tritt vor die Aktionäre

7. April 2026 um 11:42
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Die Wienerberger AG lädt für Mai 2026 zur ordentlichen Hauptversammlung. Neben Bilanzvorlage stehen wichtige Entscheidungen an.

Die Wienerberger AG, Österreichs führender Ziegelhersteller und weltweit größter Produzent von Tondachziegeln, lädt ihre Aktionäre zur 157. ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 7. Mai 2026, um 10:00 Uhr im Erste Campus in Wien statt.

Zentrale Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung

Die diesjährige Hauptversammlung umfasst zehn wesentliche Punkte, die für die strategische Ausrichtung des Unternehmens von großer Bedeutung sind. Neben der Vorlage des Jahresabschlusses 2025 stehen wichtige Personalentscheidungen und Kapitalmaßnahmen zur Abstimmung.

Ein zentraler Punkt ist die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025. Die Aktionäre können damit über die Dividendenausschüttung entscheiden, was für viele Anleger ein wichtiger Faktor bei ihren Investmententscheidungen darstellt.

Wichtige Personalentscheidungen

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die geplanten Wahlen in den Aufsichtsrat. Wienerberger unterliegt dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG, wonach eine ausgewogene Geschlechterverteilung gewährleistet werden muss. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus sieben von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und drei vom Betriebsrat entsandten Vertretern.

Die aktuelle Zusammensetzung erfüllt bereits die gesetzlichen Anforderungen mit sechs Männern und vier Frauen. Bei künftigen Wahlvorschlägen müssen Aktionäre diese Vorgaben berücksichtigen, um eine ordnungsgemäße Geschlechterverteilung sicherzustellen.

Kapitalmaßnahmen und strategische Ermächtigungen

Ein weiterer wichtiger Bereich der Tagesordnung betrifft verschiedene Kapitalmaßnahmen. Die Aktionäre sollen über die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien sowie deren Einziehung entscheiden. Diese Instrumente bieten dem Unternehmen Flexibilität bei der Kapitalstrukturoptimierung.

Zusätzlich steht eine Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG zur Abstimmung. Das sogenannte genehmigte Kapital würde es dem Vorstand ermöglichen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Bedarf schnell zusätzliches Kapital zu beschaffen, ohne eine weitere Hauptversammlung einberufen zu müssen.

Vergütungsbericht und Corporate Governance

Im Rahmen der verschärften Transparenzanforderungen müssen die Aktionäre auch über den Vergütungsbericht 2025 abstimmen. Dieser gibt Aufschluss über die Entlohnung von Vorstand und Aufsichtsrat und ist ein wichtiges Element der Corporate Governance.

Teilnahmeberechtigungen und Fristen

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt der 27. April 2026 um 24:00 Uhr Wiener Zeit als Nachweisstichtag. Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz zu diesem Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung nachweisen, die bis spätestens 4. Mai 2026 bei der Gesellschaft eingehen muss.

Die Wienerberger AG bietet verschiedene Kommunikationswege für die Anmeldung an, darunter Post, E-Mail, Telefax und SWIFT-Nachrichten. Besonders hervorzuheben ist der Service eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters für Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können.

Aktionärsrechte und Mitbestimmung

Die österreichische Aktiengesetzgebung räumt Aktionären umfassende Rechte ein. So können Anteilseigner mit mindestens 5% des Grundkapitals zusätzliche Tagesordnungspunkte beantragen, wenn sie diese Anteile seit mindestens drei Monaten halten.

Aktionäre mit mindestens 1% Anteilsbesitz können zu jedem Tagesordnungspunkt Beschlussvorschläge einreichen. Diese Rechte stärken die demokratische Teilhabe und ermöglichen es auch kleineren Aktionären, Einfluss auf die Unternehmensführung zu nehmen.

Datenschutz und organisatorische Hinweise

Im Rahmen der DSGVO-Bestimmungen informiert Wienerberger ausführlich über die Verarbeitung von Aktionärsdaten. Die Gesellschaft verarbeitet nur die für die Durchführung der Hauptversammlung erforderlichen personenbezogenen Daten und löscht diese nach zwei Jahren, sofern keine rechtlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9:00 Uhr. Teilnehmer müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, Bevollmächtigte zusätzlich ihre Vollmachtsurkunde. Die Gesellschaft empfiehlt, die zu erwartende hohe Teilnehmerzahl bei der Anreiseplanung zu berücksichtigen.

Aktuelle Unternehmensdaten

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Wienerberger AG 109.497.697 Euro, eingeteilt in ebenso viele nennwertlose Stückaktien. Nach Abzug der eigenen Aktien sind derzeit 109.201.866 Aktien stimmberechtigt. Diese Zahlen können sich bis zur Hauptversammlung noch ändern.

Die Wienerberger AG ist an der Wiener Börse im Amtlichen Handel notiert und gilt als einer der wichtigsten Vertreter der österreichischen Baustoffindustrie. Das Unternehmen mit Sitz am Wienerbergerplatz in Wien beschäftigt weltweit tausende Mitarbeiter und ist in über 30 Ländern tätig.

Alle relevanten Unterlagen zur Hauptversammlung werden ab 16. April 2026 auf der Unternehmenswebsite www.wienerberger.com zur Verfügung gestellt. Dort finden Aktionäre auch weiterführende Informationen zu ihren Rechten und den verschiedenen Teilnahmemöglichkeiten.

Schlagworte

#Wienerberger#Hauptversammlung#Aktionäre#Corporate Governance#Aufsichtsrat

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