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Österreich schließt Mobilitätsabkommen mit Usbekistan ab

Neue Vereinbarung soll Abschiebungen erleichtern und Asylwende vorantreiben

8. April 2026 um 12:01
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Die österreichische Regierung hat ein Mobilitätsabkommen mit Usbekistan beschlossen, das Abschiebungen und Rückführungen vereinfachen soll.

Die österreichische Bundesregierung hat in ihrer jüngsten Ministerratssitzung ein Mobilitätsabkommen mit Usbekistan verabschiedet. Das Abkommen zielt darauf ab, die Zusammenarbeit bei Abschiebungen und der Durchbeförderung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung zu intensivieren.

Verstärkte Kooperation bei Rückführungen

Das neue Abkommen soll nach Angaben der ÖVP eine "verstärkte Kooperation bei der Umsetzung von Abschiebungen sowie bei der Durchbeförderung von abzuschiebenden Personen in ihre Heimatländer" ermöglichen. Usbekistan fungiert dabei sowohl als Zielland für eigene Staatsangehörige als auch als Transitland für Rückführungen in andere zentralasiatische Staaten.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte bereits in den vergangenen Monaten intensiv an bilateralen Abkommen zur Erleichterung von Abschiebungen gearbeitet. Das Usbekistan-Abkommen reiht sich in eine Serie ähnlicher Vereinbarungen ein, die Österreich in den letzten Jahren mit verschiedenen Herkunfts- und Transitländern geschlossen hat.

Politische Bewertung und Zielsetzungen

ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti bezeichnete das Abkommen als "wichtigen Schritt für eine nachhaltig wirksame Asylpolitik und zur Entlastung der österreichischen Systeme". Die Volkspartei sieht darin einen Baustein ihrer angekündigten "Asylwende", die darauf abzielt, die illegale Migration "gegen Null zu drängen".

Das Regierungsprogramm der türkis-grünen Koalition hatte bereits entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung irregulärer Migration angekündigt. Mit dem Usbekistan-Abkommen will die Regierung nun weitere konkrete Schritte in diese Richtung setzen.

Geopolitische Einordnung

Usbekistan, ein zentralasiatischer Staat mit rund 35 Millionen Einwohnern, spielt eine wichtige Rolle als Transitland in der Region. Das Land grenzt an Afghanistan und andere Staaten, aus denen Menschen nach Europa migrieren. Eine verstärkte Kooperation könnte daher nicht nur bei der Rückführung usbekischer Staatsangehöriger helfen, sondern auch bei der Weiterleitung von Personen aus Nachbarländern.

Die österreichische Asyl- und Migrationspolitik steht vor verschiedenen Herausforderungen. Einerseits gilt es, internationale Verpflichtungen und Menschenrechtsstandards einzuhalten, andererseits sollen die nationalen Kapazitäten nicht überlastet werden.

Kritik an politischen Mitbewerbern

In seiner Stellungnahme übte Marchetti auch Kritik an der Opposition, insbesondere an der FPÖ. Er warf der Partei vor, als "Wahlhelfer bei Putin-Freund Orbán" aufzutreten und internationale "Unruhestifter" zu unterstützen. Diese Aussagen spiegeln die angespannte innenpolitische Debatte über außenpolitische Ausrichtung und Migrationspolitik wider.

Die FPÖ hatte in der Vergangenheit eine noch restriktivere Migrationspolitik gefordert und kritisiert, dass die Regierung nicht genug gegen illegale Migration unternehme. Gleichzeitig wird der Partei vorgeworfen, zu nahe Beziehungen zu Russland und Ungarn zu pflegen.

Europäischer Kontext

Das Mobilitätsabkommen mit Usbekistan ist Teil einer breiteren europäischen Diskussion über Migrationspolitik. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten arbeiten an bilateralen Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitländern, um Rückführungen zu erleichtern.

Die Europäische Union selbst verhandelt ebenfalls über entsprechende Abkommen und hat in den vergangenen Jahren verschiedene Programme zur Unterstützung von Rückführungen aufgelegt. Dabei geht es sowohl um freiwillige Rückkehr als auch um zwangsweise Abschiebungen.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Bei der praktischen Umsetzung solcher Abkommen gibt es oft verschiedene Hindernisse. Dazu gehören die Identitätsfeststellung von Personen ohne Dokumente, die Beschaffung von Reisedokumenten und logistische Herausforderungen bei der Organisation von Rückführungsflügen.

Menschenrechtsorganisationen mahnen zudem regelmäßig zur Einhaltung internationaler Standards bei Abschiebungen. Insbesondere das Prinzip des Non-Refoulement, wonach niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, wo ihm Folter oder unmenschliche Behandlung droht, muss beachtet werden.

Ausblick auf weitere Entwicklungen

Das Usbekistan-Abkommen ist voraussichtlich nicht das letzte seiner Art. Die österreichische Regierung arbeitet kontinuierlich an der Erweiterung ihres Netzwerks bilateraler Vereinbarungen zur Migrationspolitik. Dabei stehen sowohl Herkunftsländer als auch wichtige Transitstaaten im Fokus.

Die Wirksamkeit solcher Abkommen wird sich in den kommenden Monaten und Jahren zeigen müssen. Entscheidend wird sein, ob sie tatsächlich zu einer merklichen Reduzierung irregulärer Migration und einer Entlastung der österreichischen Systeme beitragen können.

Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich die politische Debatte über Migrationspolitik in Österreich weiterentwickelt und welche Rolle das Thema bei kommenden Wahlen spielen wird. Die unterschiedlichen Ansätze der Parteien zu Migration und Außenpolitik dürften auch in Zukunft für kontroverse Diskussionen sorgen.

Schlagworte

#Migration#Asylpolitik#Usbekistan#Abschiebung#ÖVP#Innenpolitik

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