Österreichischer Baustoffkonzern verwendet 17.101 eigene Aktien
Die Wienerberger AG gibt eigene Aktien im Wert von rund 510.000 Euro an Vorstandsmitglieder aus. Die Transaktion erfolgt im Rahmen des Vergütungssystems.
Die Wienerberger AG, einer der führenden österreichischen Baustoffkonzerne, hat den Einsatz von 17.101 eigenen Aktien für die Vergütung von Vorstandsmitgliedern beschlossen. Der Vorstand fasste diesen Beschluss am 24. März 2026, wobei die betroffenen Vorstandsmitglieder bei der jeweiligen Abstimmung über ihre eigenen Aktienausschüttungen nicht teilnahmen.
Die Verwendung der eigenen Aktien erfolgt gemäß den Bestimmungen des österreichischen Aktiengesetzes (AktG), insbesondere nach § 153 Abs. 4 und § 159 Abs. 2 Nr. 3. Das Unternehmen veröffentlichte am 25. März 2026 einen entsprechenden Bericht über das elektronische Publikations- und Informationssystem der Republik Österreich (EVI).
Ein entscheidender Schritt war die Zustimmung des Aufsichtsrats, die am 8. April 2026 erteilt wurde. Damit wurden alle rechtlichen Voraussetzungen für die geplante Aktienübertragung erfüllt. Der ursprünglich für maximal 17.102 Aktien eingereichte Bericht wurde letztendlich für 17.101 Aktien umgesetzt.
Die Auslieferung der eigenen Aktien an die Vorstandsmitglieder ist für den Zeitraum zwischen dem 14. und 30. April 2026 geplant. Dabei handelt es sich um Inhaberaktien mit der ISIN AT0000831706. Der Wert pro Aktie wurde gemäß dem geltenden aktienbasierten Vergütungssystem auf 29,77 Euro festgelegt.
Bei 17.101 Aktien entspricht dies einem Gesamtwert von rund 508.915 Euro. Die Aktien stammen aus dem bestehenden Bestand an eigenen Aktien des Unternehmens und werden außerbörslich direkt an die entsprechenden Vorstandsmitglieder übertragen.
Die 17.101 eigenen Aktien entsprechen etwa 0,016 Prozent des Grundkapitals der Wienerberger AG. Dieser verhältnismäßig geringe Anteil zeigt, dass es sich um eine überschaubare Transaktion handelt, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Aktienstruktur des Unternehmens haben wird.
Die Verwendung eigener Aktien erfolgt zu gesetzlichen Zwecken und entspricht den Bestimmungen des § 65 Abs. 1b letzter Satz des österreichischen Aktiengesetzes. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmen, eigene Aktien für bestimmte Zwecke zu verwenden, insbesondere für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und Vorstandsvergütungen.
Das aktienbasierte Vergütungssystem ist ein gängiges Instrument in der modernen Unternehmensführung, um die Interessen der Führungskräfte mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Durch die Ausgabe von Aktien werden Vorstandsmitglieder direkt am Unternehmenserfolg beteiligt.
Wienerberger erfüllt mit dieser Veröffentlichung die Transparenzanforderungen gemäß §§ 6 und 7 der Offenlegungsverordnung 2018. Alle Details zur Verwendung der eigenen Aktien sind auf der Unternehmenswebsite sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar.
Das Unternehmen betont, dass die Transaktion keine Auswirkungen auf die Börsennotierung der Aktien haben wird. Die Aktien bleiben weiterhin an der Wiener Börse gelistet und handelbar.
Die Wienerberger AG mit Sitz am Wienerbergerplatz 1 in Wien ist ein international tätiger Baustoffkonzern. Das Unternehmen ist führend in der Produktion von Ziegeln, Dachziegeln und anderen Baumaterialien. Mit einer langen Tradition und einer starken Marktposition in Europa gehört Wienerberger zu den bedeutendsten österreichischen Industrieunternehmen.
Als börsennotiertes Unternehmen ist Wienerberger regelmäßig dazu verpflichtet, wesentliche Geschäftsentscheidungen und Transaktionen zu veröffentlichen. Die transparente Kommunikation solcher Maßnahmen stärkt das Vertrauen der Investoren und erfüllt die regulatorischen Anforderungen des Kapitalmarkts.
Die Verwendung eigener Aktien unterliegt in Österreich strengen gesetzlichen Bestimmungen. Unternehmen müssen detaillierte Berichte erstellen und verschiedene Genehmigungsverfahren durchlaufen. Dies dient dem Schutz der Aktionäre und der Transparenz am Kapitalmarkt.
Die Tatsache, dass keine Genehmigung der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 8 AktG erforderlich war, deutet darauf hin, dass die Transaktion im Rahmen bereits bestehender Ermächtigungen erfolgte. Dies ist ein übliches Verfahren bei routinemäßigen Vergütungsmaßnahmen.
Da es sich um eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Aktien handelt und diese außerbörslich übertragen werden, sind keine wesentlichen Auswirkungen auf den Aktienkurs oder das Handelsvolumen zu erwarten. Die Transaktion erfolgt im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs und der etablierten Vergütungssysteme.
Für Anleger ist diese Art der Offenlegung ein Zeichen für die Transparenz und ordnungsgemäße Corporate Governance des Unternehmens. Sie zeigt, dass Wienerberger alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und seine Stakeholder angemessen informiert.
Mit der erteilten Zustimmung des Aufsichtsrats am 8. April 2026 sind alle Voraussetzungen für die Aktienübertragung erfüllt. Die praktische Durchführung soll in der zweiten Aprilhälfte 2026 erfolgen. Das Unternehmen wird die Transaktion entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentieren und weitere Informationen auf seiner Website bereitstellen.
Diese Maßnahme ist Teil der regulären Geschäftstätigkeit und zeigt die professionelle Abwicklung von Vorstandsvergütungen bei österreichischen Aktiengesellschaften. Wienerberger setzt damit seine Strategie einer transparenten und regelkonformen Unternehmensführung fort.