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WK Wien: Steuergrenze für Firmenautos muss sofort steigen

Angemessenheitsgrenze seit 20 Jahren unverändert - Betriebe fordern Reform

13. April 2026 um 09:01
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Die Wirtschaftskammer Wien kritisiert veraltete Steuerregeln für Firmenautos und fordert sofortige Anhebung der Grenze auf 65.000 Euro.

Die österreichischen Unternehmen stehen vor einem Dilemma: Während sie die Mobilitätswende vorantreiben und verstärkt auf Elektro- und Hybridfahrzeuge setzen, werden sie durch veraltete steuerliche Regelungen ausgebremst. Die Wirtschaftskammer Wien schlägt nun Alarm und fordert eine sofortige Reform der Angemessenheitsgrenze für Firmenfahrzeuge.

68 Prozent aller Neuzulassungen auf Unternehmen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bereits 68 Prozent aller neu zugelassenen Pkw in Österreich sind auf Unternehmen angemeldet - Tendenz weiter steigend. Noch beeindruckender ist die Rolle der Betriebe bei der Mobilitätswende: Über 70 Prozent der Elektro- und Hybrid-Neuzulassungen entfallen auf Firmen. "Unternehmen sind die wichtigsten Treiber der nachhaltigen Mobilität", erklärt Stephanie Ernst, Obfrau des Wiener Fahrzeughandels.

Doch genau diese Vorreiterrolle wird durch ein veraltetes Steuersystem behindert. Die sogenannte Angemessenheitsgrenze für Firmenfahrzeuge liegt seit 2005 unverändert bei 40.000 Euro - ein Betrag, der längst nicht mehr der Marktrealiät entspricht.

Bürokratie-Marathon für Unternehmer

"Für viele Betriebe ist das Thema Firmenauto längst zu einem Bürokratie-Marathon geworden", kritisiert Ernst. Die komplexen Regelungen sorgen für erhebliche Unsicherheit: Unterschiedliche Vorschriften je nach Antriebsart und Unternehmensform, komplizierte Sachbezugsmodelle für die private Nutzung und umfangreiche Dokumentationspflichten kosten Zeit und Geld.

Besonders die Nachweispflichten bei privater Nutzung von Firmenfahrzeugen führen immer wieder zu Problemen. Unternehmer müssen sich durch ein Dickicht aus steuerlichen Vorgaben kämpfen - von Sachbezugsregelungen über CO₂-Grenzwerte bis hin zur Normverbrauchsabgabe.

Inflation macht 40.000-Euro-Grenze obsolet

Die Kernproblematik liegt in der seit zwei Jahrzehnten eingefrorenen Angemessenheitsgrenze. "Diese Grenze wurde seit über 20 Jahren nicht valorisiert - das ist in keiner Weise mehr zeitgemäß", so Ernst. "Rechnet man allein die Inflation ein, müsste der Betrag heute bei 69.000 Euro liegen."

Moderne Elektro- und Hybridfahrzeuge, die von der Politik gefördert werden sollen, liegen häufig deutlich über der 40.000-Euro-Grenze. Paradoxerweise werden genau jene Fahrzeuge steuerlich benachteiligt, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen sollen.

Zwar sieht das Regierungsprogramm eine schrittweise Anhebung vor - auf 55.000 Euro ab 2027 und auf 65.000 Euro ab 2028. Doch aus Sicht der Wirtschaftskammer kommt diese Anpassung "deutlich zu zögerlich und zu spät".

Widersprüchliche Klimapolitik

Die aktuelle Situation führt zu widersprüchlichen Signalen in der Klimapolitik. Während die Regierung die Mobilitätswende vorantreiben will, werden Unternehmen, die in nachhaltige Fahrzeuge investieren, steuerlich bestraft. "Unternehmen sind bereit, in die Mobilitätswende zu investieren. Aber wenn genau diese Investitionen steuerlich erschwert werden, sendet das die falschen Signale", kritisiert Ernst.

Viele Betriebe stellen ihre Flotten freiwillig auf emissionsärmere Fahrzeuge um, stoßen dabei aber auf steuerliche Hürden. Dies bremst nicht nur die Transformation der Unternehmensflotten, sondern auch den gesamten Automobilmarkt in Richtung nachhaltiger Mobilität.

Konkrete Zahlen zeigen Handlungsbedarf

Ein Rechenbeispiel der Wirtschaftskammer verdeutlicht die finanziellen Auswirkungen: Bei einem betrieblich genutzten Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro führt die aktuelle Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro zu erheblichen Nachteilen. Wird die Grenze auf 65.000 Euro angehoben, steigt der Liquiditätsvorteil im ersten Jahr von rund 12.187 Euro auf 19.803 Euro - ein zusätzlicher Vorteil von bis zu 7.617 Euro.

Diese Differenz ergibt sich aus dem Zusammenspiel von höherem Vorsteuerabzug und erweiterter steuerlicher Abzugsfähigkeit. Für Unternehmen würde dies einen spürbaren Investitionsanreiz für moderne betriebliche Mobilität schaffen.

Vier-Punkte-Programm für Reform

Die Wirtschaftskammer Wien hat ein konkretes Reformprogramm entwickelt, das sofortige Entlastung bringen soll:

  • Sofortige Anhebung der Angemessenheitsgrenze auf 65.000 Euro
  • Vereinfachung der komplexen Sachbezugsregelungen
  • Reduktion der umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

Volkswirtschaftliche Effekte erwartet

Eine schnelle Anpassung würde nicht nur einzelne Betriebe entlasten, sondern auch positive volkswirtschaftliche Effekte auslösen. "Jeder Euro, den Unternehmen sparen, fließt direkt in Investitionen", betont Ernst. "Ein modernes Steuerrecht muss die Realität der Betriebe abbilden - und darf nicht zum Bremsklotz werden."

Für Unternehmen vom Handwerk bis zum Dienstleistungssektor sind Firmenfahrzeuge ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Eine realitätsnahe steuerliche Behandlung würde mehr finanziellen Spielraum für weitere Investitionen schaffen und könnte auch dem gesamten Fahrzeugmarkt neue Impulse geben.

Druck auf die Politik wächst

Mit ihrer Forderung steht die Wiener Wirtschaftskammer nicht allein da. Auch andere Bundesländer und Branchenvertretungen drängen auf eine rasche Reform der Firmenwagenbesteuerung. Der Zeitdruck ist hoch: Unternehmen planen ihre Investitionen für die kommenden Jahre und brauchen Planungssicherheit.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Politik bereit ist, die geforderten Reformen umzusetzen oder ob die geplante schrittweise Anhebung bis 2028 bestehen bleibt. Für die österreichischen Unternehmen und die Mobilitätswende könnte diese Entscheidung entscheidend sein.

Schlagworte

#Firmenwagen#Steuerreform#Wirtschaftskammer Wien#Mobilitätswende#Elektroautos

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