Hauptversammlung beschließt Erwerb eigener Aktien für Mitarbeiterprogramme
Die Österreichische Post AG darf bis 2029 bis zu 10% ihrer Aktien zurückkaufen. Preisspanne liegt zwischen 10 und 60 Euro je Aktie.
Die Österreichische Post AG hat in ihrer ordentlichen Hauptversammlung am 15. April 2026 eine wichtige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen. Der Vorstand darf nun bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückkaufen.
Die Ermächtigung gilt vom 1. November 2026 bis 30. April 2029. Die Aktien können sowohl über die Börse als auch außerbörslich erworben werden, auch von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der Österreichische Beteiligungs AG. Der Preis je Aktie liegt zwischen mindestens 10 Euro und höchstens 60 Euro.
Der Erwerb kann insbesondere dann vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder Aktienoptionsprogrammen übertragen werden sollen. Auch die Übertragung an Privatstiftungen, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien ist, ist möglich.
Während der Vorstand den börslichen Erwerb selbst beschließen kann und den Aufsichtsrat nur nachträglich informieren muss, bedarf der außerbörsliche Erwerb der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei außerbörslichen Transaktionen kann das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden.
Der Vorstand wurde zudem für fünf Jahre ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch außerhalb der Börse oder öffentlicher Angebote zu veräußern. Falls erforderlich, kann das Grundkapital durch Einziehung der eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabgesetzt werden.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise durch die Gesellschaft selbst, durch Tochterunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.