Am 1. Jänner 2026 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft, die viele Menschen in Österreich betreffen wird. Die Möglichkeit, während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig dazu zu verdienen, wird weitgehend abgeschafft. Diese Entscheidung folgt einer Forderung des Niederöste
Am 1. Jänner 2026 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft, die viele Menschen in Österreich betreffen wird. Die Möglichkeit, während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig dazu zu verdienen, wird weitgehend abgeschafft. Diese Entscheidung folgt einer Forderung des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB), die bereits im Herbst 2024 lautstark vertreten wurde.
Die Diskussion um die geringfügige Zuverdienstmöglichkeit ist nicht neu. Seit Jahren wird darüber debattiert, ob es sinnvoll ist, Arbeitslosen die Möglichkeit zu geben, nebenbei ein wenig Geld zu verdienen. Diese Regelung sollte ursprünglich dazu dienen, die finanzielle Situation von Arbeitslosen etwas zu entspannen und ihnen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Doch Kritiker, darunter NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister, argumentieren, dass diese Möglichkeit oft missbraucht wird.
"Mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und ein bisserl pfuschen fährt jemand besser, als wenn jemand ordentlich arbeiten geht – das kann es nicht sein!" erklärte Teschl-Hofmeister in einem Pressegespräch. Diese Ansicht teilt auch VPNÖ-Sozialsprecher LAbg. Anton Erber, der die Entscheidung als wichtigen Beitrag zu mehr Fairness bezeichnet.
Ab dem 1. Jänner 2026 wird der geringfügige Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Es gibt allerdings Ausnahmen, die klar definiert sind. Dazu gehören Personen mit Betreuungspflichten oder gesundheitlichen Einschränkungen. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass Menschen in besonderen Lebenssituationen nicht benachteiligt werden.
Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Arbeit, bei der der Verdienst eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. In Österreich liegt diese Grenze aktuell bei 500,91 Euro pro Monat (Stand 2025). Diese Form der Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, was sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv macht.
Die Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit wird voraussichtlich weitreichende Folgen haben. Befürworter der Maßnahme hoffen, dass dadurch mehr Menschen motiviert werden, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. "Arbeit gibt Struktur, Gemeinschaft und Perspektive," so Erber. Doch Kritiker warnen, dass die Maßnahme gerade für Langzeitarbeitslose eine zusätzliche Hürde darstellen könnte.
Langzeitarbeitslosigkeit ist ein ernstes Problem in Österreich. Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, haben oft Schwierigkeiten, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von fehlenden Qualifikationen bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Die Möglichkeit, geringfügig dazu zu verdienen, wurde von vielen als eine Möglichkeit gesehen, den Kontakt zum Arbeitsmarkt nicht zu verlieren.
In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Diskussionen. In Wien beispielsweise wird immer wieder über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens debattiert, das die finanzielle Absicherung von Arbeitslosen verbessern könnte. In Vorarlberg hingegen setzt man auf verstärkte Qualifizierungsmaßnahmen, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Ein fiktiver Arbeitsmarktexperte äußert sich folgendermaßen: "Die Abschaffung der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeit könnte kurzfristig zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen führen, da viele Menschen, die bisher geringfügig beschäftigt waren, nun auf reguläre Arbeitsplätze angewiesen sind. Langfristig könnte dies jedoch den Druck auf den Arbeitsmarkt erhöhen, mehr Vollzeitstellen zu schaffen."
Die Entscheidung zur Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit ist auch politisch brisant. Sie zeigt die Handschrift des NÖAAB und spiegelt deren Bemühungen wider, die Leistungsgerechtigkeit in Österreich zu stärken. Doch die Maßnahme könnte auch zu Spannungen innerhalb der Koalition führen, da nicht alle Parteien diese Sichtweise teilen.
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, die Forderung des NÖAAB umzusetzen. Dieser Schritt erfordert jedoch eine Anpassung der bestehenden Gesetzgebung. Die genauen Details werden derzeit im Parlament diskutiert. Es bleibt abzuwarten, ob es noch Änderungen an der geplanten Regelung geben wird.
Die Abschaffung der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit ist ein kontroverses Thema, das sowohl Befürworter als auch Kritiker hat. Während die einen die Maßnahme als Schritt zu mehr Fairness sehen, warnen andere vor den möglichen negativen Folgen für den Arbeitsmarkt. Klar ist, dass die Entscheidung weitreichende Auswirkungen haben wird und die Diskussion über die besten Lösungen für den Arbeitsmarkt in Österreich weitergehen wird.
Bleiben Sie dran, um mehr über die Entwicklungen in diesem wichtigen Thema zu erfahren.