Die österreichische Ärztekammer hat einen eindringlichen Appell an die Gesundheitsministerin gerichtet: Ab dem 1. Januar 2026 sollen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, ICD-10 codierte Diagnosen an die Sozialversicherung zu übermitteln. Diese Maßnahme, die auf den ersten B
Die österreichische Ärztekammer hat einen eindringlichen Appell an die Gesundheitsministerin gerichtet: Ab dem 1. Januar 2026 sollen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, ICD-10 codierte Diagnosen an die Sozialversicherung zu übermitteln. Diese Maßnahme, die auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, könnte jedoch zu einem massiven Verwaltungschaos führen und die Qualität der medizinischen Daten gefährden.
ICD-10 steht für die 10. Revision der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. Es handelt sich um ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickeltes System zur Klassifizierung von Diagnosen, das weltweit verwendet wird. Ziel ist es, Krankheiten und Gesundheitsprobleme systematisch zu erfassen und zu analysieren. In Österreich wird dieses System nun auch für die Abrechnung mit der Sozialversicherung herangezogen.
Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, betont, dass die Erfassung strukturierter Diagnosen an sich wichtig und sinnvoll ist. Doch die Umsetzung bereitet Sorgen: „Wenn die Erhebung so erfolgt, dass die Datensammlung keinen Mehrwert bietet und im Gegenteil auch zu falschen Schlussfolgerungen führen kann, dann wird eine grundsätzlich gute Idee gegen die Wand gefahren“, kritisiert er. Besonders bedenklich sei die kurze Frist von nur einer Woche, die für die Begutachtung des Gesetzesentwurfs eingeräumt wurde.
Ein zentrales Problem der geplanten ambulanten Diagnose- und Leistungsdokumentation (AMBCO) ist die zeitverzögerte Datenübermittlung. Die Sozialversicherung, die von den Kassenärzten die Leistungen in unterschiedlichen Zeitintervallen abrechnet, übermittelt die Daten nach der Verrechnung an eine Pseudonymisierungsstelle. Von dort gelangen sie zum Dachverband und schließlich zum Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Dieser Prozess kann drei bis sechs Monate dauern, bis die Diagnosedaten in der Gesundheitspolitik ankommen.
Wutscher plädiert deshalb für eine Trennung dieser Datenströme. Gerade bei einem aufkommenden Infektionsgeschehen sei es sinnvoll, möglichst aktuelle Daten zu haben.
Ein weiterer Aspekt, der für die Trennung von Abrechnungs- und Diagnosedaten spricht, ist die Datenqualität im Hinblick auf den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS). Bis 2029 muss Österreich eine Patienten-Kurzakte, das sogenannte „Patient Summary“, umsetzen. Diese soll relevante Informationen zu Vorerkrankungen, Medikamenten oder Allergien enthalten, die in Akutsituationen oder bei grenzüberschreitender Versorgung wichtig sind.
Dietmar Bayer, stellvertretender Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, erklärt, dass die ICD-basierte Datenerfassung durch AMBCO die notwendigen Daten nicht liefert. „AMBCO orientiert sich an statistischen und abrechnungsrelevanten Vorgaben, was aber nicht die Kriterien für eine qualitative Patient Summary erfüllt“, erklärt er. Dadurch entstehen ineffiziente, ressourcenbindende Doppelarbeiten, die vermeidbar wären.
Die im AMBCO geplante ICD-10-basierte Datenübermittlung müsse gestoppt und das Projekt mit dem Hintergrund des EHDS neu aufgesetzt werden. Denn: „Es werden zu viele Daten generiert, die keinen Mehrwert bringen“, sagt Bayer. Je mehr Daten gesammelt werden, desto größer ist die Gefahr, dass diese verloren gehen oder geklaut werden. Daher hat die Bundeskurie eine Datenschutz-Folgeabschätzung beauftragt, um die datenschutzrechtlichen Gefahren zu prüfen.
Der ÖÄK-Vizepräsident verweist auf den Alternativvorschlag zur AMBCO, der sogenannten „e-Diagnose“ als neues ELGA-Tool. Dieses könnte den Datenaufwand minimieren und aussagekräftige Registerdaten generieren – durch eine Trennung der Diagnosen von den Abrechnungsdaten. Die Österreichische Gesellschaft für Telemedizin hat in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der Softwareindustrie und der Gesundheitspolitik ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht.
Nicht zu vergessen sei zudem der administrative Aufwand: Bei jedem Besuch sei eine Codierung erforderlich, unspezifische Diagnoseerfassungen müssten angepasst, Dauerdiagnosen nacherfasst und auch nicht-ärztliche Kontakte codiert werden. „Das führt zu einem unnötigen Zeitaufwand in den Ordinationen für das gesamte Team“, erklärt Bayer.
Wutscher appelliert an die Gesundheitsministerin: „Gerade in Zeiten, in denen es an allen Ecken und Enden kracht, das Geld fehlt, sollte hier kosteneffizient und sinnvoll agiert werden, um medizinische Daten mit Mehrwert für die Gesundheitsplanung zu nutzen.“
Die Diskussion um die AMBCO wirft ein Schlaglicht auf die zukünftige Entwicklung der Gesundheitsdaten in Österreich. Die Einführung der ICD-10-Codierung und die damit verbundenen Herausforderungen sind nur ein Beispiel für die komplexen Anforderungen an ein modernes Gesundheitssystem. Die Ärzte fordern eine Lösung, die nicht nur den aktuellen Anforderungen gerecht wird, sondern auch zukunftssicher ist. Ob die Politik auf diesen Appell hört, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.