Zurück
OTS-MeldungArbeiterkammer/Grundpreise/Gesetz/Preise

AK deckt auf: Supermärkte ignorieren neues Grundpreis-Gesetz

18. März 2026 um 08:53
Teilen:

Mit dem Lineal bewaffnet zogen Arbeiterkammer-Experten durch Wiener Supermärkte und Drogeriemärkte – was sie fanden, ärgert Konsumenten: Trotz neuer Gesetzeslage seit Ende Dezember 2025 verwenden v...

Mit dem Lineal bewaffnet zogen Arbeiterkammer-Experten durch Wiener Supermärkte und Drogeriemärkte – was sie fanden, ärgert Konsumenten: Trotz neuer Gesetzeslage seit Ende Dezember 2025 verwenden viele Handelsketten bei Grundpreisen weiterhin winzige Schriftgrößen, die kaum zu entziffern sind. Bei Müller beispielsweise müssen Kunden mit einer Lupe bewaffnet einkaufen gehen – dort beträgt die Schrift für Grundpreise auf Papierschildern gerade einmal 1,5 Millimeter. Das ist weniger als ein Drittel der gesetzlich vorgeschriebenen vier Millimeter.

Neues Preisauszeichnungsgesetz soll Konsumenten schützen

Das novellierte Preisauszeichnungsgesetz, das seit Ende Dezember 2025 in Kraft ist, sollte eigentlich für mehr Klarheit beim Einkaufen sorgen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Verkaufspreise müssen mindestens acht Millimeter hoch sein, Grundpreise mindestens vier Millimeter – bei digitalen Preisschildern sind 3,5 Millimeter für Grundpreise ausreichend. Zusätzlich müssen die Bezugsgrößen innerhalb eines Geschäfts bei gleichen Produktgruppen einheitlich sein. Das bedeutet: Wenn Shampoo einmal pro 100 Milliliter ausgezeichnet wird, muss das für alle Shampoos in diesem Geschäft gelten.

Diese Regelung ist das Ergebnis jahrelanger Beschwerden von Konsumentenschützern. Bisher war es für Verbraucher nahezu unmöglich, Preise zu vergleichen, wenn ein Shampoo pro Liter, das andere pro 100 Milliliter und ein drittes pro Milliliter ausgezeichnet war. Die einheitlichen Bezugsgrößen sollen dieses Durcheinander beenden und faire Preisvergleiche ermöglichen.

Grundpreise: Das steckt dahinter

Der Grundpreis ist ein wichtiges Instrument für Konsumenten, um Produkte verschiedener Größen miteinander zu vergleichen. Er gibt an, wie viel eine standardisierte Menge – beispielsweise 100 Gramm oder ein Liter – kostet. Ohne Grundpreise wäre es praktisch unmöglich zu erkennen, ob die 250-Milliliter-Flasche Shampoo für 3,99 Euro günstiger ist als die 400-Milliliter-Flasche für 5,99 Euro. Der Grundpreis macht solche Vergleiche auf einen Blick möglich und schützt Verbraucher vor irreführenden Packungsgrößen und Preisgestaltungen.

Die Geschichte der Grundpreisauszeichnung in Österreich reicht bis in die 1990er Jahre zurück. Damals führten erste Supermärkte freiwillig Grundpreise ein, um sich von der Konkurrenz zu unterscheiden. Mit der EU-Preisangabenrichtlinie von 1998 wurde die Grundpreisauszeichnung dann europaweit verpflichtend. Seitdem kämpfen Konsumentenschützer jedoch kontinuierlich gegen zu kleine Schrift, uneinheitliche Bezugsgrößen und fehlende Angaben.

AK-Test deckt massive Verstöße auf

Die aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer Wien zwischen 4. und 27. Februar 2026 zeigt: Die Umsetzung des neuen Gesetzes lässt zu wünschen übrig. In je drei bis vier Filialen von zehn Handelsketten – sieben Supermärkten (Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar) und drei Drogeriemärkten (Bipa, DM, Müller) – sowie deren Onlineshops prüften die Tester 24 Produktkategorien aus dem Drogeriebereich und 19 aus Lebensmitteln und Getränken.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Während bei den Verkaufspreisen alle Geschäfte die Vorgaben einhalten – die Schriftgrößen liegen zwischen sieben Millimetern (Bipa Papierpreisschild) und 13 Millimetern (Penny Papierpreisschild) –, hapert es bei den Grundpreisen gewaltig. Besonders negativ fallen Müller (1,5 mm statt 4 mm bei Papierschildern), Lidl (2 mm statt 3,5 mm bei elektronischen Schildern), Interspar (2 mm statt 3,5 mm bei elektronischen Schildern) und Spar (3 mm statt 3,5 mm bei elektronischen Schildern) auf.

Digitale vs. analoge Preisschilder

Interessant ist der Unterschied zwischen Papier- und elektronischen Preisschildern. Während bei Papierschildern vier Millimeter für Grundpreise vorgeschrieben sind, reichen bei digitalen Schildern bereits 3,5 Millimeter. Diese Unterscheidung trägt den technischen Gegebenheiten Rechnung: Digitale Displays können schärfere Buchstaben darstellen und sind oft besser beleuchtet, wodurch auch kleinere Schrift gut lesbar bleibt.

Hofer zeigt, wie es richtig geht: Das Unternehmen hält bei elektronischen Preisschildern die vorgeschriebenen vier Millimeter ein – und liegt damit sogar über der gesetzlichen Mindestanforderung. Penny erreicht bei Papierschildern mit sechs Millimetern ebenfalls einen Wert über dem Mindeststandard.

Onlineshops: Verbesserung mit Schwächen

Die Situation in den Onlineshops hat sich im Vergleich zum Vorjahr zwar verbessert, weist aber noch immer Lücken auf. Bei Hofer, Spar und Billa fehlen vereinzelt Grundpreise bei einzelnen Produktkategorien. Besonders ärgerlich für Konsumenten: Im DM-Onlineshop waren bei wenigen Produkten wie Shampoo die Maßeinheiten falsch angegeben – pro Milliliter statt pro 100 Milliliter oder pro Liter. Das macht Preisvergleiche praktisch unmöglich.

Ein grundsätzliches Problem bleibt die uneinheitliche Bezugsgröße innerhalb der Geschäfte. Obwohl das neue Gesetz einheitliche Maßeinheiten pro Produktgruppe vorschreibt, werden beispielsweise Duschgels und Shampoos weiterhin mal pro 100 Milliliter, mal pro Liter ausgewiesen. Diese Praxis erschwert es Konsumenten erheblich, den tatsächlich günstigsten Artikel zu identifizieren.

Spezialfall: Lebensmittel in Flüssigkeit

Ein weiteres Detail, das vielen Konsumenten nicht bewusst ist: Bei Lebensmitteln in Flüssigkeit – etwa Bohnen oder Mais aus der Dose – muss sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht beziehen, nicht auf das Gesamtgewicht. Schließlich kaufen Verbraucher die Bohnen und nicht das Wasser. Auch hier stellten die AK-Tester vereinzelt Fehler fest, was zu irreführenden Preisvergleichen führt.

Österreich im europäischen Vergleich

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nimmt Österreich bei der Grundpreisauszeichnung eine Mittelposition ein. Deutschland hat ähnliche Regelungen, allerdings mit teilweise strengeren Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht. In der Schweiz sind die Vorschriften weniger detailliert, dafür ist die freiwillige Compliance der Händler höher. Frankreich geht noch einen Schritt weiter und schreibt für bestimmte Produktkategorien sogar größere Schriftgrößen vor.

Die nordischen Länder Schweden und Norwegen gelten als Vorbilder: Dort sind nicht nur die Schriftgrößen großzügig bemessen, sondern auch die Kontrollen durch die Behörden konsequenter. Verstöße werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet, was die Händler zur Einhaltung der Vorschriften motiviert.

Auswirkungen auf Konsumenten: Mehr als nur ein Ärgernis

Die mangelnde Umsetzung der Grundpreisvorschriften ist weit mehr als nur ein bürokratisches Problem. Für eine durchschnittliche österreichische Familie mit einem monatlichen Einkaufsbudget von rund 600 Euro können korrekte Grundpreise Einsparungen von 50 bis 100 Euro pro Jahr bedeuten. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Personen mit Sehschwächen, die auf gut lesbare Preisschilder angewiesen sind.

Ein praktisches Beispiel: Wenn bei Waschmittel ein 2-Liter-Paket für 8,99 Euro und ein 3-Liter-Paket für 12,99 Euro angeboten wird, scheint auf den ersten Blick das kleinere Paket günstiger. Tatsächlich kostet der Liter beim großen Paket jedoch nur 4,33 Euro, beim kleinen 4,50 Euro. Ohne klar lesbare Grundpreise pro Liter übersehen Verbraucher solche Unterschiede und zahlen drauf.

Sozial benachteiligte Haushalte sind besonders betroffen, da sie oft gezwungen sind, kleinere Packungen zu kaufen, die pro Einheit teurer sind. Korrekte Grundpreisauszeichnung könnte ihnen helfen, auch bei begrenztem Budget die wirtschaftlichsten Optionen zu erkennen.

Rechtliche Konsequenzen für Händler

Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz sind keine Kavaliersdelikte. Die Strafen reichen von Verwaltungsstrafen bis zu 1.450 Euro für Einzelverstöße. Bei wiederholten oder systematischen Verstößen können auch höhere Strafen verhängt werden. Zusätzlich können Konsumenten bei irreführenden Preisangaben Schadenersatz fordern.

Die Durchsetzung liegt in Österreich bei den Marktämtern der Gemeinden und den Bezirkshauptmannschaften. Diese führen stichprobenartige Kontrollen durch, allerdings oft nicht in der Häufigkeit, die für eine effektive Überwachung nötig wäre. Die Arbeiterkammer fordert daher verstärkte Kontrollen und höhere Strafen bei Verstößen.

Digitalisierung verändert das Einkaufsverhalten

Die zunehmende Digitalisierung des Handels bringt neue Herausforderungen mit sich. Online-Shopping macht mittlerweile etwa 15 Prozent des österreichischen Lebensmittelhandels aus – Tendenz steigend. Hier sind die technischen Möglichkeiten für korrekte Grundpreisdarstellung deutlich besser als im stationären Handel. Trotzdem nutzen viele Anbieter diese Möglichkeiten nicht konsequent.

Smartphone-Apps und Preisvergleichsportale können Konsumenten dabei helfen, die besten Angebote zu finden. Allerdings setzen diese Tools voraus, dass die Grundpreisdaten korrekt und vollständig verfügbar sind. Fehlerhafte oder fehlende Grundpreise machen auch diese digitalen Hilfsmittel nutzlos.

Empfehlungen für Konsumenten

Bis sich die Situation bei der Grundpreisauszeichnung verbessert, können Verbraucher selbst aktiv werden. Die Arbeiterkammer empfiehlt, bei unklaren Preisangaben nachzurechnen oder das Personal zu fragen. Smartphones mit Taschenrechner-Funktion erleichtern schnelle Preisvergleiche. Bei systematischen Verstößen sollten Konsumenten Beschwerden bei den örtlichen Marktämtern oder der Arbeiterkammer einreichen.

Besonders hilfreich ist es, sich vor dem Einkauf über typische Grundpreise zu informieren. Wer weiß, dass Waschmittel normalerweise zwischen 3 und 6 Euro pro Liter kostet, erkennt schneller Angebote und überteuerte Produkte.

Ausblick: Weitere Verschärfungen geplant

Die Politik zeigt sich angesichts der mangelhaften Umsetzung des neuen Gesetzes unzufrieden. Konsumentenschutzminister Johannes Rauch kündigte bereits weitere Verschärfungen an, sollten sich die Händler nicht freiwillig an die Vorschriften halten. Diskutiert werden höhere Mindeststrafen, häufigere Kontrollen und sogar die Möglichkeit, bei wiederholten Verstößen Geschäfte zeitweise zu schließen.

Die Europäische Union arbeitet zudem an einer Überarbeitung der Preisangabenrichtlinie, die bis 2027 abgeschlossen sein soll. Dabei könnten noch strengere Vorgaben für die Grundpreisauszeichnung festgelegt werden, insbesondere für den Online-Handel.

Die Digitalisierung wird langfristig auch neue Lösungen ermöglichen: Augmented-Reality-Apps könnten in Zukunft Grundpreise automatisch berechnen und anzeigen, auch wenn sie auf den Preisschildern fehlen oder schlecht lesbar sind. Bis diese Technologien flächendeckend verfügbar sind, bleibt jedoch die korrekte Auszeichnung durch die Händler der wichtigste Verbraucherschutz.

Der aktuelle AK-Test zeigt deutlich: Trotz neuer Gesetze ist der Kampf für faire und transparente Preise noch lange nicht gewonnen. Konsumenten müssen weiterhin wachsam bleiben und ihre Rechte einfordern – nur so wird sich langfristig etwas an der unbefriedigenden Situation ändern.

Weitere Meldungen

OTS
Arbeiterkammer

AK Wien begrüßt Spritpreisbremse der Regierung

18. März 2026
Lesen
OTS
Arbeiterkammer

AK-Studie deckt Diskriminierung bei Pensionsbegutachtung auf

18. März 2026
Lesen
OTS
Arbeiterkammer

Grundpreise oft zu klein geschrieben - AK deckt Mängel auf

18. März 2026
Lesen
Alle Meldungen anzeigen