Am 12. Januar 2026 wurde bekannt, dass die Arbeiterkammer Wien (AK) einen bedeutenden Erfolg gegen den Kreditkartenanbieter card complete erzielt hat. In einem wegweisenden Fall wurden unzulässige Fremdwährungsgebühren zurückgefordert, die von card complete für Transaktionen in Fremdwährungen erhobe
Am 12. Januar 2026 wurde bekannt, dass die Arbeiterkammer Wien (AK) einen bedeutenden Erfolg gegen den Kreditkartenanbieter card complete erzielt hat. In einem wegweisenden Fall wurden unzulässige Fremdwährungsgebühren zurückgefordert, die von card complete für Transaktionen in Fremdwährungen erhoben wurden. Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Konsument:innen in Österreich und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Verbraucherschutz dar.
Die Kreditkartenfirma card complete hatte seit dem 1. August 2018 bei Visa- und Mastercard-Karten sowie seit dem 1. März 2015 bei Diners Club-Karten Bearbeitungsentgelte für Transaktionen in Fremdwährungen eingeführt. Diese Entgelte betrugen meist 1,65 Prozent des Zahlungsbetrags, in manchen Fällen auch 1,5 Prozent. Zusätzlich wurden Abschläge vom jeweiligen Referenzwechselkurs vorgenommen, was zu einer doppelten Belastung der Kund:innen führte.
Die Arbeiterkammer Wien, eine bedeutende Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen in Österreich, erkannte diese Praxis als unzulässig an und klagte gegen card complete. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der AK Recht und entschied, dass die Doppelverrechnung intransparent und somit unzulässig sei. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da sie nicht nur card complete betrifft, sondern auch andere Kreditkartenanbieter, die ähnliche Gebührenstrukturen verwenden.
In Deutschland und der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen, die den Schutz der Konsument:innen vor unzulässigen Gebühren sicherstellen sollen. In Deutschland beispielsweise müssen Kreditkartenanbieter ihre Gebührenstrukturen klar und transparent darlegen. In der Schweiz werden Gebühren für Fremdwährungstransaktionen ebenfalls streng reguliert, um Verbraucher:innen vor unangemessenen Kosten zu schützen.
Für die betroffenen Konsument:innen bedeutet die Entscheidung des OGH eine erhebliche finanzielle Entlastung. Sie können die unzulässigen Gebühren über ein Online-Formular bei card complete zurückfordern. Dies gilt auch für beendete Verträge. Die Rückerstattung erfolgt entweder auf das Kartenkonto oder als Überweisung auf ein Girokonto. Diese Maßnahme zeigt, wie wichtig es ist, dass Verbraucher:innen ihre Rechte kennen und durchsetzen können.
Die genaue Anzahl der betroffenen Kund:innen ist nicht bekannt, jedoch wird geschätzt, dass mehrere Tausend Personen Anspruch auf Rückerstattung haben. Die Höhe der zurückgeforderten Beträge variiert je nach Nutzungsverhalten der Kreditkarte und dem Zeitraum der Transaktionen. Laut der AK könnten die Rückzahlungen für einige Kund:innen mehrere hundert Euro betragen.
Die Entscheidung des OGH könnte langfristige Auswirkungen auf die Gebührenpolitik von Kreditkartenanbietern in Österreich haben. Es wird erwartet, dass andere Anbieter ihre Gebührenstrukturen überarbeiten müssen, um ähnliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Für die Konsument:innen bedeutet dies mehr Transparenz und möglicherweise niedrigere Kosten bei der Nutzung von Kreditkarten für Fremdwährungstransaktionen.
Die erfolgreiche Klage der Arbeiterkammer Wien gegen card complete ist ein bedeutender Sieg für den Verbraucherschutz in Österreich. Sie zeigt, dass unzulässige Gebühren nicht akzeptiert werden und dass Verbraucher:innen ihre Rechte durchsetzen können. Diese Entscheidung könnte auch als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dienen. Konsument:innen sollten sich über ihre Rechte informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um unzulässige Gebühren zurückzufordern.