Über 700 unbezahlte Überstunden aufgedeckt - Wiener Personalberatung musste zahlen
Ein IT-Spezialist kämpfte mit AK-Hilfe gegen seinen Ex-Arbeitgeber und bekam fast 20.000 Euro für nicht bezahlte Überstunden zurück.
Ein jahrelanger Streit um unbezahlte Überstunden endete mit einem Erfolg für den Arbeitnehmer: Die Arbeiterkammer Wien konnte für einen IT-Experten knapp 20.000 Euro von dessen ehemaligem Arbeitgeber erstreiten. Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig genaue Arbeitszeitaufzeichnungen für Beschäftigte sind.
Tibor Nagy (Name von der Redaktion geändert) arbeitete elf Jahre lang als IT-Spezialist bei einer Wiener Personalberatungsfirma. Vertraglich vereinbart waren eine 38,5-Stunden-Woche und ein Bruttogehalt von rund 4.000 Euro. Doch die Realität sah anders aus: Nagy arbeitete regelmäßig bis tief in die Nacht - Überstunden, die nie korrekt abgegolten wurden.
Als der IT-Experte kündigte und seine offenen Ansprüche einforderte, begann ein zäher Kampf mit dem ehemaligen Arbeitgeber. Zunächst ging es um etwa 16.000 Euro. Doch je genauer die AK-Juristen den Fall unter die Lupe nahmen, desto mehr Ungereimtheiten kamen ans Licht.
Das Unternehmen stellte sich zunächst stur. Erstens erhielt Nagy weniger Geld, als ihm laut Kollektivvertrag zugestanden hätte. Zweitens behauptete der Arbeitgeber, der IT-Experte hätte insgesamt "nur" etwas mehr als 300 Überstunden geleistet.
Diese Darstellung erwies sich jedoch als völlig falsch. Nagy konnte eigene Arbeitszeitaufzeichnungen vorlegen, die ein ganz anderes Bild zeichneten: Tatsächlich hatte er über einen Zeitraum von knapp zweieinhalb Jahren mehr als 700 Überstunden geleistet - das entspricht etwa vier Monaten Normalarbeitszeit.
Die Argumentation des Unternehmens wurde immer absurder. Obwohl Nagy seinen Arbeitgeber regelmäßig über die geleisteten Überstunden informiert hatte, behauptete die Firma plötzlich, dem IT-Experten sei gar nicht erlaubt gewesen, Überstunden zu machen. Ein Widerspruch, der vor Gericht nicht standhalten konnte.
Erst als die AK den Druck massiv erhöhte und weitere rechtliche Schritte androhte - etwa wegen des Verdachts auf Lohn- und Sozialdumping - kam Bewegung in die Angelegenheit. Das Unternehmen korrigierte schließlich die falsche Einstufung und musste auch die unbezahlten Überstunden nachzahlen.
Der Fall zeigt, wie wichtig präzise Arbeitszeitaufzeichnungen für Beschäftigte sind. "Ohne die von Herrn Nagy vorgelegten Aufzeichnungen wäre er sicher mit sehr viel weniger Geld nach Hause gegangen", erklärt AK-Jurist Frank Hußmann.
Hußmann warnt zudem, dass solche Fälle keine Seltenheit sind: "Leider ist es kein Einzelfall, dass Arbeitgeber Überstunden nicht korrekt oder gar nicht ausbezahlen. Tatsächlich ist das eines der häufigsten Probleme, mit denen Arbeitnehmer in die AK-Beratung kommen."
Der Fall Nagy verdeutlicht mehrere wichtige Punkte für Beschäftigte:
Grundsätzlich müssen Überstunden in Österreich bezahlt werden, außer es wurde eine Pauschalabgeltung vereinbart. Die Höhe der Überstundenzuschläge ist oft im Kollektivvertrag geregelt. Bei den ersten beiden Überstunden pro Tag beträgt der Zuschlag meist 50 Prozent, ab der dritten Überstunde 100 Prozent.
Wichtig ist auch: Überstunden können nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht explizit vereinbart wurde. Umgekehrt können Arbeitnehmer nicht eigenmächtig Überstunden leisten und dann deren Bezahlung verlangen.
Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung für alle Fragen rund um Arbeitszeit, Überstunden und Entlohnung. Im Fall Nagy war die professionelle juristische Unterstützung entscheidend für den Erfolg. Die AK-Experten erkannten nicht nur die zu niedrige kollektivvertragliche Einstufung, sondern deckten auch das wahre Ausmaß der unbezahlten Überstunden auf.
"Glücklicherweise sind die Fälle nicht immer so extrem wie der von Herrn Nagy", beruhigt AK-Jurist Hußmann. "Aber wer seine Arbeitszeiten genau notiert, kann sich im Ernstfall wie hier tausende Euro im Wege eines Gerichtsverfahrens sichern."
Experten raten Arbeitnehmern zu folgenden Maßnahmen:
Der Fall Nagy zeigt: Mit der richtigen Dokumentation und professioneller Unterstützung lassen sich auch hartnäckige Arbeitgeber zur Zahlung ihrer Verpflichtungen bewegen. Die knapp 20.000 Euro, die die AK Wien für den IT-Experten erstreiten konnte, sind ein beachtlicher Erfolg - und ein wichtiges Signal an alle Unternehmen, die glauben, unbezahlte Überstunden seien ein Kavaliersdelikt.