Österreichs Pensionssystem steht vor einer bedeutenden Veränderung: Ab 1. Jänner 2027 können arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten von einem jährlichen steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro profitieren.
Österreichs Pensionssystem steht vor einer bedeutenden Veränderung: Ab 1. Jänner 2027 können arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten von einem jährlichen steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro profitieren. Die von der Bundesregierung geplante Aktivpension soll finanzielle Entlastung bringen und Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben schaffen. ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger betonte die Leistungsgerechtigkeit und Anerkennung für jene, die im Alter weiterarbeiten.
Die angekündigte Regelung sieht einen jährlichen steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten vor. Zugleich entfällt für Erwerbstätige im Regelpensionsalter der Arbeitnehmeranteil zur Pensionsversicherung in Höhe von 10,25 Prozent. Die Regelungen gelten nach Angaben der Regierung auch analog für Selbständige, die weiterarbeiten. Die Bundesregierung plant, für die Aktivpension rund 370 Millionen Euro pro Jahr aufzuwenden. Die gesetzlichen Regelungen sollen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten und unbefristet gelten; eine Evaluierung ist für 2030 vorgesehen.
Nach Angaben der Regierung arbeiten bereits rund 150.000 Menschen über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus und leisten damit einen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft. Die Aktivpension soll gezielt Anreize setzen, um den längeren Verbleib im Erwerbsleben attraktiver zu machen. Zusätzlich kündigte die Regierung an, die Mittel für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzustocken: Ab 2027 sollen jährlich zusätzliche 100 Millionen Euro für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsinitiativen bereitgestellt werden.
Die Regierung beschreibt die Maßnahme als Beitrag zu mehr Leistungsgerechtigkeit und Entlastung. Eine Evaluierung der Regelungen ist für 2030 vorgesehen. In der OTS betont ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger, dass Leistung Anerkennung verdiene und die Regelungen sowohl arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten als auch jene, die ihren Pensionsantritt aufschieben, betreffen sollen.