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AMAG Austria Metall AG lädt zur Hauptversammlung 2026 nach Linz

18. März 2026 um 16:18
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Am 16. April 2026 findet die 15. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG im Schlossmuseum Linz statt.

Am 16. April 2026 findet die 15. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG im Schlossmuseum Linz statt.

Tagesordnung und Beginn der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG (ISIN: AT00000AMAG3) beginnt um 11:00 Uhr im Schlossmuseum Linz. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 samt Lagebericht des Vorstands sowie der Vorschlag für die Gewinnverwendung. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Das Grundkapital ist in 35.264.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt; jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.

Corporate Governance und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Auf der Tagesordnung sind zudem Punkte zur Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Beschlussfassungen zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 aufgeführt.

Ermächtigungen zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Unter den Tagesordnungspunkten 9a und 9b wird über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien sowie über die Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien (auch andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Bezugsrechts) beschlossen. Die Einberufung nennt eine mögliche Dauer der Ermächtigung bis maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung und ein Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals.

Fristen, Nachweisstichtag und Einreichungswege

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 6. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme ist der Nachweis des Anteilsbesitzes mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich; diese muss bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 13. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen.

Die Einberufung nennt verschiedene Übermittlungswege für die erforderlichen Unterlagen: Post/Bote, Telefax, E-Mail (eingescanntes PDF) sowie SWIFT-Nachrichten (ISO 15022: MT598/MT599 und ISO 20022: seev.003.001.10 / seev.004.001.10).

Rechte der Aktionäre

Aktionäre können gemäß § 109 AktG Ergänzungen der Tagesordnung beantragen (Voraussetzung: zusammen 5 % des Grundkapitals; Frist: spätestens 21 Tage vor der Hauptversammlung). Beschlussvorschläge gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung einreichen. Das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG steht den Aktionären zu; die Gesellschaft bittet, Fragen im Vorfeld per E-Mail an [email protected] zu übermitteln, sodass diese spätestens am 10. April 2026 eingehen.

Vollmachten und unabhängige Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können eine natürliche oder juristische Person als Vertreter bestellen; Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Als besonderer Service steht ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (IVA), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung zur Verfügung; Kontaktdaten sind in der Einberufung angegeben.

Praktische Hinweise zum Ablauf

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. Zur Identitätsprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Aktionäre, die auf Unterstützung angewiesen sind, können im Vorhinein eine Gästekarte für ihre Begleitung beantragen (Kontakt siehe Einberufung).

Datenschutz

Die AMAG Austria Metall AG informiert in der Einberufung über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und verweist auf die Datenschutzerklärung auf der Unternehmenswebsite. In der Einberufung wird angegeben, dass eine Liveübertragung des Zuschauerraums an Unterstützungsbereiche erfolgt; dabei findet keine Speicherung/Aufzeichnung statt.

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