Nationalrat stärkt Verbraucherschutz bei Shrinkflation und Krisenvorsorge
Der Nationalrat beschließt neue Regeln gegen versteckte Preiserhöhungen. Handel muss ab 2026 Mogelpackungen kennzeichnen.
Der österreichische Nationalrat hat heute wichtige Weichenstellungen für den Verbraucherschutz und die Krisenvorsorge beschlossen. Mit breiter Mehrheit wurde das sogenannte Anti-Mogelpackungs-Gesetz verabschiedet, das Händler ab April 2026 zur Kennzeichnung von "Shrinkflation"-Produkten verpflichtet. Gleichzeitig erhielten Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zur Stärkung der Krisenvorsorge einstimmige Zustimmung.
Das neue Gesetz zielt darauf ab, Verbraucher vor versteckten Preiserhöhungen zu schützen, die durch reduzierte Füllmengen bei gleichbleibender Verpackungsgröße entstehen – ein Phänomen, das als "Shrinkflation" bekannt ist. Ab April 2026 müssen Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern oder mehr als fünf Filialen betroffene Produkte klar kennzeichnen.
Die Kennzeichnung kann direkt am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild erfolgen und muss Hinweise wie "Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis" enthalten. Diese Pflicht gilt für 60 Tage und umfasst sowohl Mengenreduktionen als auch Verringerungen der Stückzahl. Ausnahmen sind nur bei geringfügigen Grundpreiserhöhungen vorgesehen.
Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betonte, dass es sich um Regelungen "mit Augenmaß" handle, die Ausnahmen und Erleichterungen für kleine Kaufleute vorsehen. "Die Bundesregierung arbeite hart daran, dass das Leben in Österreich für die Menschen wieder günstiger werde", so Zehetner. Sie verwies auf erste Erfolge der Teuerungsbekämpfung, da die Inflation im Januar bereits auf 2,0 Prozent gesunken sei.
Staatssekretärin für Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig ergänzte, dass Strafen nach dem Prinzip "Beraten statt Strafen" erst bei wiederholten Verstößen verhängt würden. Ziel sei eine Verhaltensänderung, damit Mogelpackungen der Vergangenheit angehören.
Während ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne dem Gesetz zustimmten, übte die FPÖ scharfe Kritik. Barbara Kolm (FPÖ) bezeichnete das Gesetz als ordnungspolitisch falsch und befürchtete, dass es gegen das Verursacherprinzip verstoße. "Das werde nach hinten losgehen, weil Handelsbetrieben mehr Strafen und Kontrollen drohen würden", warnte sie. Peter Wurm (FPÖ) kritisierte ein "Bürokratiemonster", das die Inflation nicht bekämpfe, sondern durch Zusatzaufwand für den Handel anheize.
Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) konterte, Transparenz sei zwar kein Allheilmittel, aber eine wichtige Maßnahme aus einem ganzen Portfolio zur Inflationseindämmung. "Man gebe damit den Konsumentinnen und Konsumenten die Werkzeuge für Eigenverantwortung in die Hand", so die ÖVP-Abgeordnete.
Julia Elisabeth Herr (SPÖ) unterstrich, man schiebe heute der "Preistrickserei" einen Riegel vor. Preistransparenz führe nachweislich zu niedrigeren Preisen und werde die Inflation nicht antreiben, sondern weiter senken. Markus Hofer (NEOS) erachtete die Lösung als praxistauglich und unbürokratisch. Ziel sei es, die "Shrinkflation" so unattraktiv zu machen, dass sie nicht mehr vorkomme.
Alma Zadić (Grüne) gab zu bedenken, dass das Gesetz erst ab einer Änderung von drei Prozent weniger Füllmenge greife. "Das könne mit der Zeit viel sein", meinte sie und forderte weitere Maßnahmen zur Preissenkung.
Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschloss der Nationalrat auch Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zur Stärkung der Krisenvorsorge. Die Novelle ermöglicht künftig eine bessere Reaktion auf außerordentliche Krisenfälle, insbesondere durch erweiterte Vorsorgemaßnahmen und eine per Verordnung mögliche Vorratshaltung von Lebensmitteln.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig erklärte, die Regierung setze damit die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet sei. "Wirkungsvolle Instrumente im Vorfeld einer Krise seien bisher nur eingeschränkt vorgesehen gewesen", so der Minister.
Mit einem Abänderungsantrag hoben die Koalitionsparteien das Ziel von 35 Prozent Bio-Anbaufläche bis 2030 hervor. Auch über dieses Etappenziel hinaus solle die biologische Bewirtschaftung in Österreich weiter gestärkt werden. Das LMBG bildet gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung außerordentlicher Krisenfälle.
Zur Erhöhung der Krisenresilienz sind auch Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung vorgesehen. Eine bessere Datennutzung soll zur Beurteilung der Notwendigkeit und Zielgerichtetheit sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen dienen.
Peter Schmiedlechner (FPÖ) erklärte die Zustimmung seiner Partei damit, dass man auf FPÖ-Forderungen wie die qualitativ hochwertige Lebensmittelversorgung und die Verankerung der Ernährungssouveränität eingegangen sei. Der beste Schutz vor einer Krise sei jedoch, bereits zuvor die Eigenproduktion der Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen.
Georg Strasser (ÖVP) bezeichnete die Einstimmigkeit nach den Gesprächen mit FPÖ und Grünen als wichtiges Signal. Man ziehe mit der Novelle die Lehren aus vergangenen Jahren wie dem Beginn der Corona-Krise. Bettina Zopf (ÖVP) unterstrich, dass Versorgungssicherheit nicht nur ein Schlagwort sei.
Elisabeth Feichtinger (SPÖ) erläuterte, die Lebensmittel-Krisenvorsorge beruhe auf zwei Säulen: einer Abfrage des Lebensmittelstands zum strategischen Vorräteaufbau und Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand für faire Verteilung in der Krise. "Das wichtigste Fundament ist und bleibt aber die Landwirtschaft", betonte sie.
Olga Voglauer (Grüne) bezeichnete die Novelle als wichtiges Ermächtigungsgesetz für Lenkungsmaßnahmen zur Vorsorge. Die größten Bedrohungen für die Ernährungssouveränität seien Hitze- und Dürreperioden. Es brauche Resilienz in der Bewirtschaftung, weshalb Biobetriebe entsprechend gefördert werden müssten.
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz tritt ab April 2026 in Kraft und ist vorerst bis Mitte 2030 befristet. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen. Ziel der Maßnahmen ist es laut Vorlage, auch der Teuerung entgegenzuwirken und mündige Bürgerinnen und Bürger bei ihren Kaufentscheidungen zu unterstützen.
Die Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz schaffen die gesetzlichen Voraussetzungen, um im Krisenfall erforderliche Maßnahmen zur Lebensmittelversorgung beschließen zu können. Eine klare Vorgehensweise bis hin zur Zustimmung des Hauptausschusses ist vorgesehen, wobei eine Verordnung zur Lagerhaltung nicht dazu führen soll, dass bislang privat getragene Lagerkosten staatlich finanziert werden.