Industriellenvereinigung begrüßt Begutachtung des Abbaupakets, fordert aber weitere substanzielle Maßnahmen für den Wirtschaftsstandort
Die Regierung hat erste Maßnahmen zum Bürokratieabbau in Begutachtung geschickt. Die Industrie sieht darin einen wichtigen Schritt, mahnt aber zur Eile.
Die österreichische Bundesregierung hat einen ersten konkreten Schritt in Richtung Bürokratieabbau gesetzt. Das angekündigte Maßnahmenpaket zur Reduktion bürokratischer Hürden für Unternehmen wurde nun offiziell in die Begutachtungsphase geschickt. Für die heimische Wirtschaft ist dies ein lange erwartetes Signal, das jedoch nach Ansicht der Industriellenvereinigung (IV) erst der Anfang eines umfassenden Reformprozesses sein kann.
IV-Generalsekretär Christoph Neumayer bezeichnete die Einleitung der Begutachtung als grundsätzlich positives Zeichen. Gleichzeitig machte er deutlich, dass für den Industriestandort Österreich weitere substanzielle Reformen zwingend notwendig seien. Die Erwartungshaltung der Wirtschaft ist klar: Den Ankündigungen müssen nun rasch Taten folgen, die in den Betrieben auch tatsächlich spürbar ankommen.
Im Zentrum des aktuellen Maßnahmenpakets stehen weitreichende Änderungen der Gewerbeordnung. Diese zielen darauf ab, die oft beklagten langen Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen und den Einsatz digitaler Unterlagen zu verstärken. Besonders Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Betrieb übernehmen wollen, sollen von Erleichterungen profitieren.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen im Überblick:
Das One-Stop-Shop-Prinzip stellt einen wesentlichen Fortschritt für antragstellende Unternehmen dar. Anstatt verschiedene Behörden einzeln kontaktieren zu müssen, sollen Genehmigungsverfahren künftig zentral abgewickelt werden können. Dies verspricht nicht nur eine erhebliche Zeitersparnis, sondern reduziert auch den administrativen Aufwand für die Betriebe deutlich.
Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet die bisherige Praxis einen enormen bürokratischen Aufwand. Anträge müssen bei verschiedenen Stellen eingereicht werden, Unterlagen werden mehrfach angefordert, und die Koordination zwischen den Behörden kostet wertvolle Zeit. Ein funktionierender One-Stop-Shop könnte diese Situation grundlegend verbessern.
Besonders relevant für die Energiewende ist die geplante Genehmigungsfreiheit für Photovoltaik-Anlagen und E-Ladestationen. Bisher stellen komplizierte Genehmigungsverfahren oft ein Hindernis für den Ausbau erneuerbarer Energien dar. Unternehmen, die in Nachhaltigkeit investieren wollen, sehen sich mit langwierigen bürokratischen Prozessen konfrontiert.
Die Vereinfachung in diesem Bereich könnte einen wichtigen Impuls für die Klimaschutzbestrebungen der österreichischen Wirtschaft setzen. Wenn Betriebe ohne aufwendige Verfahren Solaranlagen installieren oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge errichten können, dürfte dies die Investitionsbereitschaft in diesem Bereich deutlich erhöhen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Maßnahmenpakets betrifft die Betriebsnachfolge. In den kommenden Jahren steht in Österreich eine Welle von Unternehmensübergaben bevor. Viele Betriebe, die in der Nachkriegszeit oder den folgenden Jahrzehnten gegründet wurden, stehen vor einem Generationswechsel.
Die verlängerten Übergangsfristen bei Betriebsnachfolgen sollen diesen Prozess erleichtern. Übernehmende Personen erhalten mehr Zeit, um alle erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen zu erlangen, ohne dass der laufende Betrieb gefährdet wird. Dies ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen von Bedeutung, bei denen eine reibungslose Übergabe oft über das Fortbestehen des Betriebs entscheidet.
Trotz der grundsätzlich positiven Bewertung der eingeleiteten Maßnahmen zeigt sich die Industriellenvereinigung ungeduldig. Die überbordende Bürokratie und die langen Verfahrensdauern belasten die industrielle Wertschöpfung nach Einschätzung des Verbands massiv. Im internationalen Wettbewerb stellt dies einen erheblichen Standortnachteil dar.
Christoph Neumayer formulierte die Erwartungen der Industrie unmissverständlich: Unternehmen brauchen rasch umsetzbare, digitale und verlässliche Prozesse. Nur so können sie im globalen Wettbewerb bestehen. Die Forderung nach einer konsequenten Fortsetzung und deutlichen Beschleunigung des Bürokratieabbaus unterstreicht die Dringlichkeit aus Sicht der Wirtschaft.
Der Druck auf den Wirtschaftsstandort Österreich ist in den vergangenen Jahren spürbar gewachsen. Andere Länder haben ihre Verwaltungsprozesse modernisiert und digitalisiert. Während österreichische Unternehmen noch mit Papierformularen und persönlichen Behördengängen kämpfen, wickeln Konkurrenten in anderen Staaten ihre Genehmigungsverfahren längst vollständig digital ab.
Diese Diskrepanz wirkt sich direkt auf Investitionsentscheidungen aus. Internationale Konzerne prüfen bei der Standortwahl genau, wie schnell und unkompliziert behördliche Genehmigungen zu erlangen sind. Lange Verfahrensdauern können dazu führen, dass Investitionen in andere Länder fließen.
Ein zentrales Element des Bürokratieabbaus ist die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Der verstärkte Einsatz digitaler Unterlagen, wie er im aktuellen Maßnahmenpaket vorgesehen ist, stellt einen wichtigen Schritt in diese Richtung dar. Allerdings reicht es nicht aus, lediglich Papierformulare durch PDF-Dokumente zu ersetzen.
Echte Digitalisierung bedeutet eine vollständige Neugestaltung von Prozessen. Automatisierte Prüfungen, digitale Signaturen, elektronische Aktenführung und die Vernetzung verschiedener Behörden müssen ineinandergreifen. Nur so lassen sich die Potenziale der Digitalisierung voll ausschöpfen und spürbare Verbesserungen für die Unternehmen erzielen.
Die Umsetzung eines umfassenden Bürokratieabbaus ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Bestehende Strukturen müssen aufgebrochen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und technische Infrastrukturen aufgebaut werden. Dies erfordert nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch politischen Willen und Durchsetzungskraft.
Hinzu kommt die föderale Struktur Österreichs. Viele Genehmigungsverfahren liegen in der Kompetenz der Länder oder Gemeinden. Eine einheitliche Modernisierung erfordert daher die Zusammenarbeit aller politischen Ebenen. Unterschiedliche Interessen und Prioritäten können diesen Prozess verlangsamen.
Die wirtschaftliche Bedeutung eines erfolgreichen Bürokratieabbaus kann kaum überschätzt werden. Studien zeigen regelmäßig, dass bürokratische Hürden zu den größten Belastungen für Unternehmen zählen. Zeit, die für Behördengänge und das Ausfüllen von Formularen aufgewendet wird, fehlt für produktive Tätigkeiten.
Besonders kleine und mittlere Unternehmen leiden unter der Bürokratielast. Während Großkonzerne eigene Abteilungen für die Abwicklung behördlicher Angelegenheiten unterhalten können, müssen in kleineren Betrieben oft die Inhaberinnen und Inhaber selbst diese Aufgaben übernehmen. Das bindet wertvolle Kapazitäten, die eigentlich dem Kerngeschäft gewidmet werden sollten.
Ein schlanker Verwaltungsapparat wirkt sich positiv auf Innovation und Wachstum aus. Wenn Unternehmen schneller Genehmigungen für neue Projekte erhalten, können sie rascher auf Marktveränderungen reagieren. Investitionen in neue Technologien oder Produktionsverfahren lassen sich zügiger umsetzen, was die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
Auch Unternehmensgründungen profitieren von weniger Bürokratie. Je einfacher und schneller die Formalitäten bei der Gründung abgewickelt werden können, desto attraktiver wird der Standort für Gründerinnen und Gründer. Dies kann langfristig zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und zur Stärkung der Innovationskraft beitragen.
Das nun in Begutachtung geschickte Maßnahmenpaket ist nach Einschätzung der Industriellenvereinigung erst der Anfang. Für einen wirklich spürbaren Bürokratieabbau sind weitere Reformschritte notwendig. Die Wirtschaft erwartet, dass die Regierung das eingeschlagene Tempo beibehält und die nächsten Maßnahmen zeitnah folgen lässt.
Konkret dürften in den kommenden Monaten weitere Bereiche in den Fokus rücken. Das Umweltrecht, das Arbeitsrecht und das Steuerrecht bieten zahlreiche Ansatzpunkte für Vereinfachungen. Auch die Harmonisierung von Vorschriften zwischen Bund und Ländern steht auf der Wunschliste der Wirtschaft weit oben.
Die Begutachtungsphase des aktuellen Pakets wird zeigen, wie die verschiedenen Interessengruppen die geplanten Änderungen bewerten. Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden, Arbeitnehmervertretungen und anderen Stakeholdern werden in den endgültigen Gesetzestext einfließen. Für die Industrie bleibt zu hoffen, dass die Kernelemente der Reform erhalten bleiben und die Umsetzung tatsächlich die erhoffte Entlastung bringt.