Am 4. Februar 2026 wurde in Wien ein entscheidender Schritt für über 17.000 Beschäftigte im gemeinnützigen karitativen Bereich gemacht. Die Verhandler*innen der Gewerkschaften GPA und vida sowie des Vereins karitativer Arbeitgeber*innen (VkA) einigten sich auf einen neuen Kollektivvertrag, der für d
Am 4. Februar 2026 wurde in Wien ein entscheidender Schritt für über 17.000 Beschäftigte im gemeinnützigen karitativen Bereich gemacht. Die Verhandler*innen der Gewerkschaften GPA und vida sowie des Vereins karitativer Arbeitgeber*innen (VkA) einigten sich auf einen neuen Kollektivvertrag, der für die Jahre 2026 und 2027 gilt. Diese Einigung kam nach intensiven Verhandlungsrunden zustande und bringt wichtige Verbesserungen für die Beschäftigten mit sich.
Der neue Kollektivvertrag, der ab dem 1. April 2026 in Kraft tritt, umfasst eine Gehaltserhöhung von 2,6 Prozent für Kollektivvertragsgehälter, Zulagen und Zuschläge. Ab dem 1. Januar 2027 wird eine weitere Erhöhung um mindestens 2,3 Prozent vorgenommen, abhängig von der Inflation. Diese Anpassungen betreffen mehr als 40 gemeinnützige Organisationen in Österreich, die sich in Bereichen wie Pflege, Arbeit mit Menschen mit Behinderung und Bildungsarbeit engagieren.
Zusätzlich zur Gehaltserhöhung wurden auch rahmenrechtliche Verbesserungen vereinbart. Eltern, die für Kinder mit Behinderung eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, erhalten eine zusätzliche Woche Pflegefreistellung. Die Zeiten des Präsenzdienstes werden bei Neuantritten als Vordienstzeiten angerechnet, und Lehrlinge profitieren von fünf Tagen bezahlter Freistellung im Rahmen von Lehre mit Matura.
Die Verhandlungen standen unter dem Einfluss eines erheblichen Spardrucks seitens des Bundes, der Länder und der Fördergeber. Dennoch wurde ein Kompromiss erzielt, der die Leistungen der Mitarbeitenden anerkennt und gleichzeitig den budgetären Rahmenbedingungen gerecht wird. Alexander Bodmann, Vizepräsident der Caritas Österreich, betonte die Bedeutung dieses Abschlusses in einem besonders herausfordernden Jahr für die Soziallandschaft.
Im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz zeigt sich, dass die Gehaltserhöhungen in Österreich im gemeinnützigen Bereich moderat sind. Während in Deutschland ähnliche Anpassungen vorgenommen werden, sind die Erhöhungen in der Schweiz oft höher, was auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist.
Für die Beschäftigten bedeutet dieser neue Kollektivvertrag nicht nur eine finanzielle Verbesserung, sondern auch eine Anerkennung ihrer Arbeit. Langjährige Mitarbeiter*innen profitieren von einer neuen Lohn- und Gehaltsstufe ab dem 18. Berufsjahr, was ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung darstellt. Zudem wird die zusätzliche Pflegefreistellung für Eltern von Kindern mit Behinderung als spürbare Verbesserung wahrgenommen.
Die Zukunftsperspektive für den gemeinnützigen Sektor in Österreich ist durch diesen Kollektivvertrag gestärkt. Die vereinbarten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Attraktivität der Arbeit im karitativen Bereich zu erhöhen und die Mitarbeiterbindung zu fördern. Langfristig wird erwartet, dass solche Vereinbarungen auch in anderen Bereichen des Sozialsektors Schule machen könnten.
Der neue Kollektivvertrag stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im gemeinnützigen Bereich in Österreich dar. Die Gehaltserhöhungen und rahmenrechtlichen Verbesserungen sind ein Zeichen der Anerkennung für die Arbeit der Beschäftigten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen langfristig auf die Attraktivität des Sektors auswirken werden. Weitere Informationen zu den Details des Kollektivvertrags und den genauen Auswirkungen finden Sie auf der Webseite des ÖGB.