Von der Geräte-Retter-Prämie bis zum Sozialtarif für Strom – diese Neuerungen sollten Konsumentinnen und Konsumenten kennen
Anti-Mogelpackungs-Gesetz, Stromsozialtarif und digitale Kassenbons: Die wichtigsten Änderungen für österreichische Verbraucher im Jahr 2026.
Das Jahr 2026 bringt für österreichische Konsumentinnen und Konsumenten eine Fülle an Neuerungen, die den Alltag in vielen Bereichen verändern werden. Von besseren Strompreisen für einkommensschwache Haushalte über den Kampf gegen versteckte Preiserhöhungen bis hin zu strengeren Regeln für Umweltversprechen in der Werbung – die Arbeiterkammer Oberösterreich hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Wer kennt es nicht: Die Waschmaschine streikt, der Fernseher gibt den Geist auf, und die Reparaturkosten erscheinen auf den ersten Blick höher als ein Neukauf. Um dem entgegenzuwirken und die Reparaturkultur in Österreich zu stärken, wurde 2022 der Reparaturbonus eingeführt. Dieser läuft mit Ende 2025 aus – doch es gibt gute Nachrichten.
Ab 2026 springt die neue „Geräte-Retter-Prämie" in die Bresche. Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in Österreich erhalten künftig maximal 130 Euro pro Reparatur für ausgewählte Haushalts- und Elektronikgeräte. Die entsprechenden Bons können ab dem 12. Jänner 2026 auf der Website www.geräte-retter-prämie.at erstellt und bei teilnehmenden Partnerbetrieben eingelöst werden.
Die Prämie setzt damit einen wichtigen Impuls für nachhaltigen Konsum: Reparieren statt wegwerfen schont nicht nur die Geldbörse, sondern auch die Umwelt und reduziert den wachsenden Berg an Elektroschrott.
Es war eines der Aufreger-Themen der vergangenen Jahre: Hunderte Betroffene wandten sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich, weil ihnen nach dem Parken auf privaten Parkplätzen Besitzstörungsklagen angedroht wurden. Die Forderungen waren oft unverhältnismäßig hoch – ein Geschäftsmodell, das auf Einschüchterung setzte.
Ab dem 1. Jänner 2026 macht ein neues Gesetz diesem Treiben einen Strich durch die Rechnung. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren für solche Verfahren werden drastisch gesenkt, wodurch überhöhte Forderungen wirtschaftlich unattraktiv werden. Zusätzlich wird der Rechtsweg zum Obersten Gerichtshof geöffnet, was für mehr Rechtssicherheit und einheitliche Judikatur sorgen soll.
Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: Wer künftig mit fragwürdigen Forderungen nach einem Parkverstoß konfrontiert wird, kann sich deutlich besser wehren. Die Abzock-Masche dürfte damit weitgehend Geschichte sein.
Die Energiepreise der vergangenen Jahre haben viele österreichische Haushalte an ihre finanziellen Grenzen gebracht. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) schafft hier ab dem 1. April 2026 Abhilfe – zumindest für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen.
Mit dem Sozialtarif für Strom wird ein maximaler Strompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde netto für die ersten 2.900 Kilowattstunden pro Jahr eingeführt. Diese Obergrenze gilt für einkommensschwache Haushalte und soll die Energiekosten spürbar senken.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherung und Mindestpension sowie pflegebedürftige Personen. Die genauen Kriterien und der Anmeldeprozess werden voraussichtlich in den kommenden Monaten konkretisiert.
Zur Einordnung: Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts von rund 3.000 Kilowattstunden pro Jahr kann der Sozialtarif eine erhebliche Ersparnis bedeuten. Betroffene sollten sich rechtzeitig informieren, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie ärgern Konsumentinnen und Konsumenten seit Jahren: Mogelpackungen und Shrinkflation. Das Prinzip ist simpel – der Preis bleibt gleich, aber der Inhalt wird weniger. Eine Chipstüte enthält plötzlich nur noch 150 statt 175 Gramm, die Packung Kekse schrumpft unmerklich, die Zahnpastatube wird schlanker.
Ab dem 1. April 2026 wird dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben. Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz verpflichtet Lebensmittel- und Drogeriehändler zu mehr Transparenz. Wurde bei einem Produkt der Inhalt reduziert, während der Preis gleichblieb, muss dies künftig 60 Tage lang am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung klar und verständlich kommuniziert werden.
Doch das Gesetz geht noch weiter. Ein häufiges Problem beim Einkaufen: Der Grundpreis – also der Preis pro Kilogramm oder Liter – ist oft so klein gedruckt, dass er kaum lesbar ist. Das erschwert den Preisvergleich zwischen verschiedenen Produkten und Packungsgrößen erheblich.
Künftig muss der Grundpreis in einer Schriftgröße angegeben werden, die mindestens 50 Prozent der Schriftgröße des Verkaufspreises beträgt. Bei einem Verkaufspreis in 8 Millimeter Schriftgröße muss der Grundpreis also mindestens 4 Millimeter groß sein. Das klingt nach einem kleinen Detail, macht aber einen großen Unterschied bei der praktischen Lesbarkeit im Supermarktregal.
Für alle, die morgens gerne süß frühstücken, bringt der 14. Juni 2026 ebenfalls Neuerungen. An diesem Tag treten EU-weit verschärfte Vorschriften im Rahmen der sogenannten Frühstücksrichtlinien in Kraft.
Bei Honig wird die Kennzeichnung deutlich strenger. Künftig müssen die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge angegeben werden – inklusive der prozentualen Anteile. Damit wird endlich transparent, wie viel vom Honig im Glas tatsächlich aus dem angegebenen Land stammt und wie viel möglicherweise aus anderen Regionen zugemischt wurde.
Konfitüren und Marmeladen erhalten einen höheren Mindestfruchtgehalt, was die Produktqualität steigern soll. Fruchtsäfte müssen klarer über die verwendeten Zuckerarten und den Gesamtzuckergehalt informieren. Und bei Trockenmilch werden die Regelungen flexibler, um die Herstellung laktosefreier Produkte zu erleichtern.
Das Ziel dieser Maßnahmen: bessere Verbraucherinformation, höhere Produktqualität und mehr Transparenz am Frühstückstisch.
„Klimaneutral