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Dramatische Zustände: Psychisch Kranke in Österreichs Gefängnissen

13. April 2026 um 09:12
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Die Zahlen sind alarmierend: In Österreichs Justizanstalten steigt die Zahl psychisch erkrankter Insassen seit Jahren kontinuierlich an, während die Suizidrate ein dramatisches Ausmaß erreicht hat....

Die Zahlen sind alarmierend: In Österreichs Justizanstalten steigt die Zahl psychisch erkrankter Insassen seit Jahren kontinuierlich an, während die Suizidrate ein dramatisches Ausmaß erreicht hat. Aktuelle Medienberichte und der jüngste Prüfbericht der Volksanwaltschaft decken erschreckende Missstände auf, die den Umgang mit seelisch belasteten Straftätern in eine neue Dimension rücken. Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) schlägt nun Alarm und fordert dringende Reformen im österreichischen Justizvollzug.

Prävalenz psychischer Erkrankungen hinter Gittern explodiert

Die Statistiken sprechen eine erschreckend deutliche Sprache: In Justizanstalten ist die Häufigkeit psychischer Erkrankungen grundsätzlich deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung. Während in der österreichischen Gesamtbevölkerung etwa 15-20 Prozent der Menschen im Laufe ihres Lebens von einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung betroffen sind, liegt dieser Anteil in Gefängnissen bei erschreckenden 70-80 Prozent. Besonders beunruhigend: Diese Rate nimmt laut Volksanwaltschaft seit Jahren stetig zu.

Unter dem Begriff Prävalenz verstehen Mediziner die Häufigkeit einer Krankheit oder eines Gesundheitsproblems in einer bestimmten Population zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Kontext der Justizanstalten bedeutet dies, dass von 1.000 Insassen etwa 700-800 Menschen an behandlungsbedürftigen psychischen Störungen leiden. Diese dramatisch hohe Prävalenz erklärt sich durch verschiedene Faktoren: Viele Straftaten werden unter dem Einfluss psychischer Erkrankungen begangen, gleichzeitig führt die Inhaftierung selbst zu enormen psychischen Belastungen.

Suchterkrankungen dominieren das Krankheitsspektrum

Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung sind es nicht primär psychotische Störungen wie Schizophrenie, die in Österreichs Gefängnissen dominieren. Vielmehr stehen Suchterkrankungen an der Spitze der Diagnosen, gefolgt von Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen. Suchterkrankungen betreffen schätzungsweise 60-70 Prozent aller Insassen, wobei Alkohol- und Drogenabhängigkeit oft kombiniert auftreten und häufig die eigentliche Ursache für die begangenen Straftaten darstellen.

Eine Persönlichkeitsstörung beschreibt ein tiefgreifendes, anhaltendes Muster von innerem Erleben und Verhalten, das merklich von den Erwartungen der soziokulturellen Umgebung abweicht. Diese Störungen beginnen meist im frühen Erwachsenenalter, sind in verschiedenen Situationen stabil und führen zu Beeinträchtigungen oder Leiden. In Justizanstalten sind insbesondere die antisoziale Persönlichkeitsstörung und die Borderline-Persönlichkeitsstörung häufig anzutreffen. Menschen mit antisozialer Persönlichkeitsstörung zeigen ein durchgängiges Muster der Missachtung und Verletzung der Rechte anderer, was oft zu wiederholten Straftaten führt.

Alarmierende Suizidrate erreicht Höchststand

Besonders erschreckend ist die aktuelle Entwicklung bei den Suizidversuchen: Die Rate in Österreichs Justizanstalten ist derzeit so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Während die Suizidrate in der österreichischen Allgemeinbevölkerung bei etwa 11 pro 100.000 Einwohner liegt, ist sie in Gefängnissen um das Fünf- bis Zehnfache höher. Diese dramatischen Zahlen spiegeln nicht nur die verzweifelte Situation vieler Insassen wider, sondern auch die unzureichende psychologische Betreuung.

Die Gründe für die hohe Suizidgefährdung in Haftanstalten sind vielfältig: Isolation, Trennung von der Familie, Perspektivlosigkeit, aber auch das plötzliche Fehlen von Suchtmitteln können zu akuten Krisen führen. Hinzu kommen oft bereits bestehende psychische Erkrankungen, die durch die Haftbedingungen verstärkt werden. Experten sprechen von einem "toxischen Cocktail" aus psychischen Vorbelastungen und den spezifischen Stressfaktoren des Gefängnisalltags.

Internationale Vergleiche zeigen Handlungsbedarf

Ein Blick über die Grenzen verdeutlicht das Ausmaß der österreichischen Problematik. In Deutschland liegt die Prävalenz psychischer Erkrankungen in Justizanstalten zwar ebenfalls höher als in der Allgemeinbevölkerung, jedoch werden dort systematische Screening-Programme eingesetzt, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Die Schweiz hat bereits vor Jahren spezialisierte forensische Kliniken ausgebaut und das Betreuungspersonal deutlich aufgestockt. Skandinavische Länder setzen auf ein Rehabilitationsmodell mit intensiver psychologischer Betreuung, was zu deutlich niedrigeren Rückfallquoten führt.

Personalmangel als Hauptproblem des Systems

Die Zahlen des Bundesministeriums für Justiz offenbaren das Kernproblem des österreichischen Justizvollzugs: Derzeit sind lediglich 186 Psychologinnen und Psychologen sowie Psychiaterinnen und Psychiater im gesamten Straf- und Maßnahmenvollzug tätig. Bei etwa 8.500 Insassen in österreichischen Justizanstalten ergibt sich ein Betreuungsverhältnis von ungefähr 1:100 im Strafvollzug und 1:25 im Maßnahmenvollzug.

Diese Zahlen verdeutlichen die dramatische Unterversorgung: Ein Psychologe oder Psychiater muss im Regelfall 100 Insassen betreuen – eine Aufgabe, die rein rechnerisch unmöglich zu bewältigen ist. Selbst wenn jeder Insasse nur einmal monatlich eine Stunde Betreuung erhielte, müsste das Fachpersonal täglich mehr als vier Stunden ausschließlich Einzelgespräche führen – ohne Dokumentation, Therapieplanung oder Krisenintervention.

Maßnahmenvollzug: Bessere Betreuung, aber weiterhin unzureichend

Im Maßnahmenvollzug ist die Situation etwas besser: Hier liegt das Betreuungsverhältnis bei 1:25. Unter Maßnahmenvollzug versteht man die Unterbringung von Straftätern, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung vermindert oder nicht schuldfähig waren. Diese Personen werden nicht bestraft, sondern sollen behandelt und rehabilitiert werden. In Österreich werden sie gemäß §21 Absatz 1 oder §21 Absatz 2 des Strafgesetzbuches in speziellen Einrichtungen untergebracht, wo eine intensive therapeutische Betreuung erfolgen soll.

Doch auch diese Quote ist international betrachtet unzureichend. Fachgesellschaften empfehlen für die Behandlung schwer psychisch erkrankter Straftäter ein Betreuungsverhältnis von maximal 1:10, um eine wirksame Therapie gewährleisten zu können. Die aktuelle Personalsituation macht es unmöglich, die notwendigen intensiven Einzeltherapien, Gruppentherapien und Kriseninterventionen durchzuführen.

Historische Entwicklung: Von der Verwahrung zur Behandlung

Die Geschichte des Umgangs mit psychisch kranken Straftätern in Österreich ist geprägt von einem langsamen Wandel von reiner Verwahrung hin zu einem Behandlungsauftrag. Bis in die 1970er Jahre standen Sicherheit und Abschreckung im Vordergrund – psychische Erkrankungen wurden oft als Ausrede oder Charakterschwäche abgetan. Erst mit der Strafrechtsreform von 1975 wurde der Behandlungsgedanke stärker verankert.

Die 1980er und 1990er Jahre brachten erste systematische Ansätze zur psychologischen Betreuung in Gefängnissen. Jedoch erfolgte der Ausbau schleppend und unkoordiniert. Während andere europäische Länder bereits in den 2000er Jahren umfassende forensische Psychiatrien etablierten, hinkt Österreich bis heute dieser Entwicklung hinterher. Die aktuelle Situation ist daher auch Resultat jahrzehntelanger Versäumnisse in der Systementwicklung.

Gesellschaftlicher Wandel verstärkt Problematik

Parallel dazu hat sich das Krankheitsspektrum gewandelt: Während früher einfache Eigentumsdelikte dominierten, sind heute komplexe Suchtproblematiken, Gewaltdelikte unter Drogeneinfluss und Cyberkriminalität häufiger geworden. Diese Entwicklung erfordert spezialisierte therapeutische Ansätze, die das bestehende System überfordern. Zusätzlich führen gesellschaftliche Entwicklungen wie Digitalisierung, Urbanisierung und soziale Ungleichheit zu neuen Formen psychischer Belastungen, die sich auch in der Kriminalitätsstruktur widerspiegeln.

Konkrete Auswirkungen auf Betroffene und Gesellschaft

Die unzureichende Versorgung psychisch kranker Insassen hat weitreichende Konsequenzen, die weit über die Gefängnismauern hinausreichen. Für die betroffenen Insassen bedeutet dies oft eine Verschlechterung ihrer psychischen Verfassung während der Haft. Statt Heilung und Rehabilitation erleben sie Verschlimmerung ihrer Symptome, was die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft drastisch reduziert.

Ein konkretes Beispiel: Ein 35-jähriger Mann wird wegen Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit seiner Drogensucht inhaftiert. Ohne angemessene Suchttherapie und psychologische Betreuung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er nach seiner Entlassung erneut straffällig wird, auf über 70 Prozent. Mit professioneller Behandlung könnte diese Rückfallquote auf unter 30 Prozent gesenkt werden.

Hohe gesellschaftliche Folgekosten

Die mangelnde Behandlung führt zu enormen gesellschaftlichen Kosten: Rückfällige Straftäter verursachen nicht nur neue Opfer und Schäden, sondern auch hohe Kosten für Polizei, Justiz und erneute Inhaftierung. Experten schätzen, dass jeder verhinderte Rückfall langfristig Kosten von 50.000 bis 100.000 Euro einsparen könnte. Diese Rechnung macht deutlich, dass Investitionen in die psychologische Betreuung nicht nur menschlich geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Für Angehörige bedeutet die Situation zusätzliche Belastungen: Sie müssen oft hilflos mitansehen, wie sich der Zustand ihres erkrankten Familienmitglieds in Haft verschlechtert. Gleichzeitig tragen sie die Sorge um die Zukunft und die Angst vor erneuten Straftaten nach der Entlassung.

Forderungen des Berufsverbands: Vier-Punkte-Programm

Der BÖP als größte Berufsvertretung für psychische Gesundheit in Österreich hat ein konkretes Vier-Punkte-Programm zur Verbesserung der Situation entwickelt. Diese Forderungen basieren auf internationalen Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen der forensischen Psychologie.

Ausbau der Psychiatrie in Strafanstalten

Als ersten Punkt fordert der BÖP den systematischen Ausbau der psychiatrischen Versorgung. Derzeit verfügen nur wenige österreichische Justizanstalten über eigene psychiatrische Abteilungen. Stattdessen müssen psychisch schwer erkrankte Insassen oft in externe Kliniken verlegt werden, was zu langen Wartezeiten und Betreuungslücken führt. Der Ausbau soll sowohl stationäre als auch ambulante psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten umfassen.

Flächendeckende psychologische Versorgung

Klinische Psychologie bezeichnet einen Teilbereich der Psychologie, der sich mit psychischen Störungen, deren Ursachen, Verlauf und Behandlung beschäftigt. Klinische Psychologen sind speziell ausgebildet, um psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln – allerdings ohne medikamentöse Therapie, die Ärzten vorbehalten ist. Gesundheitspsychologie hingegen fokussiert sich auf die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie die Prävention von Krankheiten. In Justizanstalten könnten Gesundheitspsychologen präventive Programme entwickeln und durchführen.

Der BÖP fordert, dass beide Disziplinen in allen österreichischen Justizanstalten vertreten sein müssen. Derzeit gibt es erhebliche regionale Unterschiede: Während größere Anstalten wie die Justizanstalt Wien-Josefstadt über mehrere Psychologen verfügen, sind kleinere Einrichtungen oft völlig unterversorgt.

Verbesserung des Betreuungsschlüssels

Ein Betreuungsschlüssel gibt das Verhältnis zwischen Fachkräften und zu betreuenden Personen an. Der aktuelle Schlüssel von 1:100 im Strafvollzug ist nach allen fachlichen Standards völlig unzureichend. International empfohlene Standards liegen bei maximal 1:20 für die Grundversorgung und 1:10 für intensive Behandlungsprogramme. Eine Verbesserung auf 1:50 würde bereits eine Verdopplung der derzeit verfügbaren Zeit pro Insasse bedeuten.

Spezialisierte Behandlungsprogramme als Schlüssel zum Erfolg

Der vierte Punkt des BÖP-Programms fokussiert auf spezialisierte Angebote für besonders belastete Straftäter. Diese Programme müssen auf die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Tätergruppen zugeschnitten sein: Sexualstraftäter benötigen andere therapeutische Ansätze als Gewalttäter oder Wirtschaftskriminelle mit Suchtproblemen.

Internationale Erfahrungen zeigen, dass spezialisierte Programme die Rückfallquoten drastisch senken können. In Kanada konnte durch ein intensives Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter die Rückfallquote von 15 auf 5 Prozent reduziert werden. Ähnliche Erfolge verzeichnen Programme für gewalttätige Straftäter in den Niederlanden.

Rolle der BÖP-Präsidentin

BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof. Dr. Beate Wimmer-Puchinger bringt umfangreiche Expertise in die Debatte ein. Die renommierte Psychologin und ehemalige Wiener Frauenstadträtin betont die Bereitschaft zur Kooperation mit dem Bundesministerium. Ihre Aussage "Psychische Erkrankungen müssen behandelt werden – unabhängig von den Lebensumständen der Betroffenen" unterstreicht den menschenrechtlichen Ansatz der Initiative.

Menschenrechtliche Dimension der Problematik

Die unzureichende Behandlung psychisch kranker Insassen ist nicht nur ein gesundheitspolitisches, sondern auch ein menschenrechtliches Problem. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert jedem Menschen das Recht auf Leben und auf Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Wenn der Staat Menschen ihrer Freiheit beraubt, übernimmt er auch die Verantwortung für deren Gesundheit und Wohlbefinden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Verweigerung angemessener medizinischer Behandlung in Haftanstalten eine Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention darstellen kann. Österreich läuft daher Gefahr, internationale Verpflichtungen zu verletzen, wenn keine Verbesserungen erfolgen.

UN-Behindertenrechtskonvention als Maßstab

Zusätzlich hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, die ausdrücklich auch psychische Erkrankungen umfasst. Diese Konvention verpflichtet zur gleichberechtigten Teilhabe und zum Schutz vor Diskriminierung – auch für inhaftierte Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Die aktuelle Praxis der unzureichenden Versorgung könnte als strukturelle Diskriminierung gewertet werden.

Politische Reaktionen und Reformpläne

Das Bundesministerium für Justiz hat die Kritik der Volksanwaltschaft und des BÖP zur Kenntnis genommen und erste Reformschritte angekündigt. Ein geplantes Maßnahmenpaket soll die Situation schrittweise verbessern, jedoch fehlen konkrete Zeitpläne und Budgetzusagen. Kritiker bemängeln, dass bereits seit Jahren ähnliche Ankündigungen gemacht, aber nicht umgesetzt wurden.

In der österreichischen Politik herrscht parteiübergreifend Konsens über die Notwendigkeit von Reformen. Unterschiede bestehen jedoch bei der Finanzierung und Priorisierung der Maßnahmen. Während die Opposition schnelle Lösungen fordert, verweist die Regierung auf budgetäre Zwänge und den Mangel an qualifizierten Fachkräften.

Budgetäre Herausforderungen

Eine realistische Verbesserung der Situation würde erhebliche finanzielle Investitionen erfordern. Experten schätzen, dass für eine Verdopplung des psychologischen Betreuungspersonals jährlich zusätzlich 15-20 Millionen Euro benötigt würden. Diese Summe erscheint hoch, ist aber im Kontext der Gesamtausgaben für das Justizwesen und der möglichen Einsparungen durch reduzierte Rückfallquoten durchaus vertretbar.

Internationale Best-Practice-Beispiele

Ein Blick auf internationale Erfolgsmodelle zeigt mögliche Lösungswege auf. Norwegen hat mit seinem Rehabilitationsmodell eine der niedrigsten Rückfallquoten weltweit erreicht. Dort stehen in jeder Haftanstalt ausreichend Psychologen und Sozialarbeiter zur Verfügung, und die Behandlung beginnt bereits am ersten Hafttag mit einem umfassenden Assessment.

In Deutschland wurde das Projekt "Therapeutische Gemeinschaft" in mehreren Anstalten erfolgreich implementiert. Dabei leben Insassen mit ähnlichen Problemen in speziellen Bereichen zusammen und erhalten intensive Gruppentherapie. Die Rückfallquote konnte um 40 Prozent gesenkt werden.

Schweizer Modell der Vernetzung

Die Schweiz setzt auf eine enge Vernetzung zwischen Gefängnissen und externen psychiatrischen Einrichtungen. Dadurch können Insassen nahtlos von der Haft in die ambulante Behandlung überwechseln. Dieses Modell könnte auch für Österreich interessant sein, da es die bestehende Infrastruktur optimal nutzt.

Zukunftsperspektiven: Chancen und Herausforderungen

Die nächsten Jahre werden entscheidend für die Entwicklung der psychischen Gesundheitsversorgung in österreichischen Justizanstalten sein. Mehrere Faktoren sprechen für eine positive Entwicklung: Das gesellschaftliche Bewusstsein für psychische Erkrankungen ist gestiegen, die Stigmatisierung nimmt ab, und es gibt einen wachsenden Fachkräftepool an Psychologen und Psychiatern.

Gleichzeitig bestehen erhebliche Herausforderungen: Der demografische Wandel führt zu einem Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen generell. Zusätzlich ist die Arbeit in Justizanstalten für viele Psychologen wenig attraktiv – niedrige Bezahlung, schwierige Arbeitsbedingungen und begrenzte Karrieremöglichkeiten schrecken ab.

Technologische Unterstützung als Chance

Neue Technologien könnten Teil der Lösung sein: Teletherapie, digitale Screening-Tools und KI-unterstützte Diagnostik können die Effizienz der Betreuung erhöhen. Pilotprojekte in anderen Ländern zeigen vielversprechende Ergebnisse. Jedoch darf Technologie die persönliche Betreuung nie vollständig ersetzen, sondern nur ergänzen.

Auswirkungen auf verschiedene Bundesländer

Die Situation variiert erheblich zwischen den österreichischen Bundesländern. Wien verfügt aufgrund seiner Größe und der Nähe zu medizinischen Universitäten über die beste Ausstattung. Die Justizanstalt Wien-Josefstadt gilt als Vorzeigemodell mit relativ guter psychologischer Betreuung. In kleineren Bundesländern wie dem Burgenland oder Salzburg ist die Situation deutlich schwieriger.

Oberösterreich hat in den letzten Jahren verstärkt in die Ausstattung seiner Justizanstalten investiert, während Kärnten und die Steiermark noch erhebliche Defizite aufweisen. Diese regionalen Unterschiede führen zu einer Zwei-Klassen-Behandlung, die rechtlich problematisch ist und dringend angegangen werden muss.

Die geplanten Reformen müssen daher besonders die kleineren und unterversorgten Standorte berücksichtigen. Möglicherweise sind regionale Kooperationen oder mobile Teams eine Lösung für entlegene Anstalten.

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