EU-Abgeordneter Gerald Hauser kündigt Anfrage an EU-Kommission an – Rechtsunsicherheit als Haupthindernis
FPÖ-Politiker Hauser will klare EU-Regeln für Einheimischenrabatte bei Skiliften und Freizeitangeboten. Österreich blockiere sich selbst.
Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser hat eine neue Initiative zur Einführung von sogenannten Einheimischentarifen gestartet. Dabei geht es um die Frage, ob Gemeinden und Tourismusbetriebe der lokalen Bevölkerung günstigere Preise für Freizeiteinrichtungen wie Skilifte, Schwimmbäder oder Kulturangebote gewähren dürfen. Hauser kündigte an, eine schriftliche Anfrage an die EU-Kommission zu stellen, um Rechtssicherheit in dieser Frage zu schaffen.
Das Konzept der Einheimischentarife basiert auf einem einfachen Gedanken: Menschen, die dauerhaft in einer Tourismusregion leben, finanzieren die dortige Infrastruktur über kommunale Abgaben und Tourismussteuern mit. Dennoch können sich viele Familien die hohen Preise für Liftkarten oder andere Freizeitangebote nicht leisten. Sie bleiben von jener Infrastruktur ausgeschlossen, die sie selbst mitfinanzieren.
Hauser bringt das Problem auf den Punkt: Während Touristen aus aller Welt die Angebote in österreichischen Ferienregionen nutzen, schauen Einheimische oft durch die Finger. Dies führe zu wachsendem Unmut in der Bevölkerung und gefährde langfristig die Akzeptanz des Tourismus in den betroffenen Regionen.
Dass wohnsitzbezogene Preismodelle funktionieren können, zeigen Beispiele aus dem europäischen Ausland. In Südtirol existiert der sogenannte "Family Regio Pass", der Familien mit Hauptwohnsitz in der Region vergünstigte Zugänge zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen ermöglicht. Das Modell knüpft dabei strikt an den Wohnsitz an und nicht an die Staatsangehörigkeit – ein wichtiger rechtlicher Unterschied.
Auch die französische Stadt Toulouse wird von Hauser als positives Beispiel genannt. Dort erhalten Bewohner vergünstigte Tarife für städtische Freizeit- und Kultureinrichtungen. Diese Modelle zeigen, dass es innerhalb der EU durchaus Spielräume für derartige Preisdifferenzierungen gibt.
In Österreich stellt sich die Situation komplizierter dar. Das nationale Dienstleistungsgesetz enthält eine Bestimmung, wonach Zugangsbedingungen zu Dienstleistungen keine diskriminierenden Regelungen enthalten dürfen, die an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz anknüpfen. Diese Gleichstellungsvorschrift wird regelmäßig als Argument gegen die Einführung von Einheimischentarifen ins Feld geführt.
Hauser kritisiert diese Haltung scharf. Während andere Länder pragmatisch vorgingen und Lösungen fänden, knicke Österreich aus Angst vor möglichen Einwänden aus Brüssel vorschnell ein. Dabei sei eine derart strenge Auslegung des Gesetzes gar nicht zwingend erforderlich.
Die rechtliche Grauzone wird durch die bisherige Haltung der EU-Kommission verstärkt. In einer früheren Anfragebeantwortung zum Thema "Einheimischentarife bei Skiliften" hatte die Kommission zwar erklärt, dass wohnsitzbezogene Preisunterschiede unter bestimmten Voraussetzungen möglich seien. Allerdings berief sie sich dabei auf eine "Einzelfallprüfung".
Diese Formulierung führt in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Weder Mitgliedsstaaten noch Gemeinden oder private Betriebe können mit Gewissheit sagen, ob ein konkretes Einheimischenmodell vor dem EU-Recht Bestand hätte. Die Folge: Viele Akteure scheuen das Risiko und verzichten von vornherein auf entsprechende Angebote.
Mit seiner angekündigten schriftlichen Anfrage will Hauser Licht ins Dunkel bringen. Er fordert die EU-Kommission auf, grundsätzlich klarzustellen, dass wohnsitzbezogene Einheimischenpreise zulässig sind, wenn sie dem Allgemeininteresse dienen. Zudem soll die Kommission definieren, wie solche Modelle konkret ausgestaltet sein müssen, um rechtlich abgesichert zu sein.
Die Anfrage umfasst mehrere zentrale Fragen an die Brüsseler Behörde:
Hauser, der nach eigenen Angaben selbst in einer Tourismusregion aufgewachsen ist, verknüpft die Forderung mit einem größeren gesellschaftspolitischen Thema: der Akzeptanz des Tourismus bei der einheimischen Bevölkerung. In vielen österreichischen Regionen wächst der Unmut über die negativen Begleiterscheinungen des Massentourismus – steigende Lebenshaltungskosten, überlastete Infrastruktur und eine schleichende Verdrängung der lokalen Bevölkerung.
Die Möglichkeit, Einheimischen vergünstigte Zugänge zu touristischer Infrastruktur zu gewähren, könnte aus dieser Perspektive ein Instrument sein, um den sozialen Frieden in Tourismusregionen zu wahren. Wer selbst von den Angeboten profitiert, so das Argument, werde den Tourismus eher mittragen.
Ein wichtiger rechtlicher Aspekt betrifft die genaue Ausgestaltung etwaiger Ermäßigungen. Hauser betont ausdrücklich, dass die Differenzierung strikt an den Wohnsitz anknüpfen solle – und nicht an die Staatsangehörigkeit. Dieser Unterschied ist europarechtlich bedeutsam: Während eine Bevorzugung nach Staatsangehörigkeit klar gegen das EU-Diskriminierungsverbot verstoßen würde, ist die Lage bei wohnsitzbezogenen Modellen weniger eindeutig.
Ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Tirol würde demnach genauso von Einheimischentarifen profitieren wie ein österreichischer Nachbar. Umgekehrt hätte ein Österreicher aus Wien keinen Anspruch auf Ermäßigungen in Tiroler Skigebieten. Diese Konstruktion könnte europarechtlich leichter zu rechtfertigen sein als eine nationalitätsbezogene Regelung.
Die Debatte hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Tourismusbetriebe und Liftgesellschaften argumentieren häufig, dass sie auf die vollen Einnahmen angewiesen seien, um kostendeckend arbeiten zu können. Rabatte für Einheimische müssten letztlich durch höhere Preise für Touristen oder öffentliche Zuschüsse gegenfinanziert werden.
Dem steht das Argument gegenüber, dass eine stärkere Einbindung der lokalen Bevölkerung auch wirtschaftliche Vorteile bringen kann. Einheimische Stammkunden könnten für eine konstantere Auslastung auch außerhalb der Hochsaison sorgen und zudem als Multiplikatoren für die touristische Attraktivität ihrer Region wirken.
Die Forderung nach Einheimischentarifen reiht sich in eine breitere Diskussion über die Auswirkungen des Tourismus auf lokale Gemeinschaften ein. In vielen Tourismusregionen – nicht nur in Österreich, sondern europaweit – wird über Maßnahmen zum Schutz der einheimischen Bevölkerung debattiert. Dazu gehören etwa Beschränkungen für Ferienwohnungen, Baulandwidmungen für Einheimische oder eben vergünstigte Tarife für öffentliche Einrichtungen.
All diese Maßnahmen bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen dem europäischen Binnenmarktrecht, das Diskriminierungen verhindern soll, und dem legitimen Interesse von Gemeinden, die Lebensqualität ihrer Bewohner zu schützen.
Die schriftliche Anfrage an die EU-Kommission wird nun zunächst formuliert und eingereicht. Die Kommission hat dann mehrere Wochen Zeit, um zu antworten. Je nachdem, wie detailliert und verbindlich diese Antwort ausfällt, könnte sie als Grundlage für weitere politische und rechtliche Schritte dienen.
Sollte die Kommission tatsächlich klarere Leitlinien für wohnsitzbezogene Preismodelle formulieren, müsste in einem nächsten Schritt auch das österreichische Dienstleistungsgesetz auf den Prüfstand. Eine Anpassung der nationalen Regelung wäre dann möglicherweise erforderlich, um den Gemeinden und Betrieben den nötigen Handlungsspielraum zu geben.
Hauser fasst seine Forderung zusammen: Es brauche Rechtssicherheit für alle Anbieter – sowohl auf EU-Ebene als auch im nationalen Recht. Nur so könnten Einheimischentarife flächendeckend eingeführt werden, ohne dass Betriebe und Gemeinden juristische Risiken eingehen müssen.