Am 10. Dezember 2025 verkündete die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bedeutende Erleichterungen bei den Registrierkassenregelungen. Diese Änderungen, die im Nationalrat eingebracht wurden, zielen darauf ab, Unternehmen in Österreich von bürokratischen Lasten zu befreien und den Weg für eine fortsc
Am 10. Dezember 2025 verkündete die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bedeutende Erleichterungen bei den Registrierkassenregelungen. Diese Änderungen, die im Nationalrat eingebracht wurden, zielen darauf ab, Unternehmen in Österreich von bürokratischen Lasten zu befreien und den Weg für eine fortschreitende Digitalisierung zu ebnen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die ihre Geschäfte im Freien abwickeln, wie Hütten und Buschenschänken.
Die sogenannte Kalte-Hände-Regelung wird ab dem 1. Januar 2026 erweitert. Diese Regelung befreit bestimmte Unternehmen, die Umsätze im Freien tätigen, von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Die Umsatzgrenze, die bisher bei 30.000 Euro lag, wird auf 45.000 Euro angehoben. Diese Anpassung soll den spezifischen Bedürfnissen von Unternehmen gerecht werden, die in der Gastronomie im Freien tätig sind.
Die Kalte-Hände-Regelung ist eine spezielle Bestimmung im österreichischen Steuerrecht, die es Unternehmen ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen auf die Nutzung von Registrierkassen zu verzichten. Ursprünglich eingeführt, um den administrativen Aufwand für kleine Betriebe zu verringern, adressiert sie vor allem jene, die im Freien arbeiten, wo der Einsatz von Registrierkassen unpraktisch sein kann.
Im Vergleich zu Deutschland, wo die Kassensicherungsverordnung strenge Anforderungen an die Nutzung von Registrierkassen stellt, bietet Österreich mit der Kalte-Hände-Regelung mehr Flexibilität. In der Schweiz hingegen gibt es keine landesweit einheitliche Regelung für Registrierkassen, was den Kantonen mehr Spielraum lässt.
Ab dem 1. Oktober 2026 können Unternehmen die Belegerteilungspflicht auch durch elektronische Belege erfüllen. Kunden haben die Möglichkeit, Belege digital zu empfangen, beispielsweise durch das Scannen eines QR-Codes. Diese Maßnahme soll nicht nur den Papierverbrauch reduzieren, sondern auch die Effizienz im Bezahlvorgang steigern.
Die Übergangsregelung für den Einzelhandel, insbesondere für Markt-, Straßen- und Wanderhändler, wird unbefristet weitergeführt. Diese Regelung erlaubt es, Waren bis zu 15 Bezeichnungen vereinfacht zu erfassen, was insbesondere für kleinere Händler von Bedeutung ist.
Die Einführung der Registrierkassenpflicht in Österreich geht auf das Jahr 2016 zurück. Sie wurde als Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingeführt. Seitdem gab es zahlreiche Anpassungen, um den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht zu werden. Die jetzigen Änderungen sind ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Digitalisierung.
Jochen Danninger, Generalsekretär der WKÖ, unterstreicht die Bedeutung dieser Änderungen für den Bürokratieabbau. Experten sind sich einig, dass diese Maßnahmen nicht nur die administrative Last verringern, sondern auch die Digitalisierung vorantreiben können. In Zukunft könnten weitere Erleichterungen folgen, um den Wirtschaftsstandort Österreich attraktiver zu gestalten.
Abschließend bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis auswirken werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Regelungen vorbereiten, um die Vorteile voll ausschöpfen zu können.