Am 17. Dezember 2025 wurde ein entscheidender Schritt für die europäische Holzindustrie unternommen. Das Europäische Parlament hat das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bestätigt. Diese Entscheidung, die am 16. Dezember 2025 auch vom Europäischen Rat gebilligt wur
Am 17. Dezember 2025 wurde ein entscheidender Schritt für die europäische Holzindustrie unternommen. Das Europäische Parlament hat das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bestätigt. Diese Entscheidung, die am 16. Dezember 2025 auch vom Europäischen Rat gebilligt wurde, bringt lang ersehnte Planungs- und Rechtssicherheit für die österreichische Holzindustrie. Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, betont die Bedeutung dieser Entwicklung: „Endlich können unsere Mitgliedsunternehmen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne von übermäßiger Bürokratie belastet zu werden.“
Die EU-Entwaldungsverordnung, die erstmals 2020 vorgeschlagen wurde, zielt darauf ab, die Entwaldung weltweit zu bekämpfen, indem sie den Import von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, in die EU reguliert. Ursprünglich sah die Verordnung vor, dass Unternehmen umfangreiche Daten über ihre Lieferketten bereitstellen müssen, um die Rückverfolgbarkeit von Holzprodukten zu gewährleisten. Diese Anforderungen führten jedoch zu Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der bürokratischen Belastung für die Industrie.
Mit der jüngsten Entscheidung wurde die Anwendung der EUDR um zwölf Monate auf Januar 2027 verschoben. Zudem wird auf das aufwändige Weiterleiten von Referenznummern in der gesamten Lieferkette verzichtet. Diese Änderungen reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich, ohne das Ziel der Verordnung zu gefährden.
Während Österreich durch die Anpassung der EUDR entlastet wird, bleibt die Situation in anderen Ländern wie Deutschland und der Schweiz unterschiedlich. Deutschland hat bereits strikte Forstgesetze, die die Entwaldung kontrollieren, während die Schweiz auf freiwillige Maßnahmen und Zertifizierungen setzt. Diese unterschiedlichen Ansätze zeigen, dass es keinen einheitlichen Weg gibt, der für alle Länder gleichermaßen geeignet ist.
Die Anpassungen der EUDR haben direkte Auswirkungen auf die österreichische Bevölkerung. Durch die Reduzierung der bürokratischen Lasten können Unternehmen effizienter arbeiten und sich auf Innovationen konzentrieren. Dies führt zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Holzindustrie auf dem internationalen Markt und sichert Arbeitsplätze in ländlichen Regionen, wo die Holzindustrie ein wichtiger Arbeitgeber ist.
Ein Beispiel für die positiven Auswirkungen ist die potenzielle Senkung der Produktionskosten, die durch den Abbau bürokratischer Hürden erreicht wird. Diese Einsparungen können in Form von niedrigeren Preisen an die Verbraucher weitergegeben werden.
Die österreichische Holzindustrie umfasst mehr als 1.300 Unternehmen, die rund 25.600 Menschen beschäftigen. Mit einem Produktionswert von 9,28 Milliarden Euro und einem Außenhandelsüberschuss von 1,39 Milliarden Euro ist sie ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Wirtschaft. Die Erhaltung und Förderung dieser Branche ist daher von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität und das Wachstum Österreichs.
Die Zukunft der EUDR bleibt spannend. Die Europäische Kommission ist aufgefordert, bis April 2026 weitere Vereinfachungen zu prüfen. Diese könnten zu einer weiteren Reduzierung der administrativen Anforderungen führen. Dr. Erlfried Taurer betont, dass die Holzindustrie aktiv bleiben wird, um sicherzustellen, dass die Kommission ihre Hausaufgaben gründlich macht.
Langfristig könnte die EUDR als Modell für andere Umweltverordnungen dienen, die einen Ausgleich zwischen Regulierung und wirtschaftlicher Flexibilität suchen. Die EU hat mit der Anpassung der EUDR gezeigt, dass sie bereit ist, aus Erfahrungen zu lernen und pragmatische Lösungen zu finden, die sowohl den Umweltschutz als auch die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen.
Die Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung stellen einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der österreichischen Holzindustrie dar. Durch die Reduzierung bürokratischer Hürden wird die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gestärkt, was sich positiv auf die gesamte Wirtschaft auswirkt. Die kommenden Monate werden zeigen, wie effektiv die Umsetzung der neuen Regelungen verläuft und welche weiteren Schritte die EU zur Vereinfachung ihrer Umweltpolitik unternehmen wird.
Für weitere Informationen zur Holzindustrie Österreichs und zur EUDR besuchen Sie bitte den aktuellen Branchenbericht.