Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, der die österreichische Arbeitswelt erschüttern könnte. Mit dem sogenannten „28. EU-Regime" soll ein neues europäisches Gesellschafts
Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, der die österreichische Arbeitswelt erschüttern könnte. Mit dem sogenannten „28. EU-Regime" soll ein neues europäisches Gesellschaftsrechtssystem geschaffen werden, das Unternehmensgründungen ohne Mindestkapital und mit minimalen Kontrollen ermöglicht. Wolfgang Katzian, Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), schlägt Alarm: Die scheinbare Innovation könnte zu einem massiven Abbau von Arbeitsrechten und Sozialstandards führen.
Das neue System würde als 28. Rechtsordnung neben den bestehenden nationalen Gesetzen der 27 EU-Mitgliedstaaten etabliert. Der Begriff „28. EU-Regime" beschreibt dabei ein einheitliches europäisches Gesellschaftsrecht, das parallel zu den nationalen Systemen existiert und Unternehmen die Wahl zwischen verschiedenen rechtlichen Rahmen ermöglicht.
Die Europäische Kommission orientiert sich bei ihrem Vorschlag am Modell des US-Bundesstaats Delaware, der als besonders unternehmensfreundlich gilt. Delaware beherbergt trotz seiner geringen Größe mehr als die Hälfte aller börsennotierten US-Unternehmen, da das dortige Gesellschaftsrecht minimale Auflagen und maximale Flexibilität bietet. Genau diese Philosophie soll nun nach Europa importiert werden.
In Österreich folgt das Gesellschaftsrecht seit Jahrzehnten einem anderen Prinzip. Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen Unternehmer ein Mindestkapital von 10.000 Euro aufbringen. Diese Summe dient als Sicherheit für Gläubiger und signalisiert die Ernsthaftigkeit des Geschäftsvorhabens. Zusätzlich ist eine notarielle Prüfung vorgeschrieben, die sicherstellt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis zur offiziellen Eintragung ins Firmenbuch haften die Gründer persönlich für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dieses System hat sich bewährt und schützt sowohl Geschäftspartner als auch Arbeitnehmer vor unseriösen Geschäftspraktiken. Es verhindert effektiv die Entstehung von Scheinfirmen und sorgt für Transparenz im Geschäftsleben.
Das Mindestkapital erfüllt mehrere wichtige Funktionen: Es stellt sicher, dass Unternehmer über ausreichende finanzielle Mittel für den Geschäftsbetrieb verfügen, bietet Gläubigern eine erste Sicherheit und verhindert leichtfertige Unternehmensgründungen. Studien zeigen, dass Unternehmen mit ausreichender Kapitalausstattung eine deutlich höhere Überlebensrate haben als unterkapitalisierte Betriebe.
Das geplante „EU Inc"-Modell würde diese bewährten Schutzmechanismen aushebeln. Kernelemente des Vorschlags sind die Möglichkeit zur Online-Gründung ohne persönliche Kontrolle der Gründer, ein Stammkapital von null Euro und die freie Wahl des Unternehmenssitzes innerhalb der EU. Was auf den ersten Blick wie eine Vereinfachung für innovative Start-ups aussieht, birgt erhebliche Risiken.
Besonders problematisch ist die Regelung zur Mitbestimmung. In Österreich haben Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten das Recht, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder zu stellen. Bei Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern steigt dieser Anteil auf 40 Prozent. Diese Mitbestimmungsrechte sind das Ergebnis jahrzehntelanger gewerkschaftlicher Kämpfe und ein wichtiger Baustein der österreichischen Sozialpartnerschaft.
Das „EU Inc"-System würde jedoch ausschließlich das Recht am Ort der Registrierung anwenden. Ein Unternehmen könnte sich beispielsweise online in Estland registrieren lassen, wo es keine Mitbestimmungsrechte gibt, und anschließend seine gesamte Geschäftstätigkeit nach Österreich verlagern. Selbst wenn das Unternehmen später die für Mitbestimmung relevante Größe erreicht, blieben die Arbeitnehmer ohne Einfluss im Aufsichtsrat.
Diese Regelung würde einen massiven Einschnitt in die Rechte österreichischer Arbeitnehmer bedeuten. Die Mitbestimmung hat sich als wichtiges Instrument erwiesen, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren und nachhaltige Unternehmensentscheidungen zu fördern. Studien belegen, dass Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten oft langfristiger planen und sozialverträglichere Entscheidungen treffen.
Ein Blick auf andere EU-Länder zeigt die Vielfalt der Mitbestimmungssysteme. Deutschland hat mit seinem dualen System aus Aufsichtsrat und Vorstand ähnliche Regelungen wie Österreich. In großen deutschen Unternehmen ist sogar eine paritätische Besetzung der Aufsichtsräte vorgeschrieben. Frankreich kennt ebenfalls Formen der Mitbestimmung, während skandinavische Länder oft auf informellere, aber sehr effektive Formen der Arbeitnehmerpartizipation setzen.
Im Gegensatz dazu haben Länder wie Estland, Lettland oder Malta deutlich schwächer ausgeprägte Mitbestimmungsrechte. Genau diese Unterschiede könnte das „28. EU-Regime" für einen Wettlauf um die niedrigsten Standards nutzen. Unternehmen würden sich dort registrieren, wo die geringsten Auflagen herrschen, aber ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Ländern mit höheren Standards ausüben.
Die geplanten Regelungen öffnen auch Tür und Tor für Steuerumgehung und die Entstehung von Briefkastenfirmen. Ohne Mindestkapital und mit rein virtueller Gründung können Unternehmen entstehen, die nur auf dem Papier existieren. Diese könnten genutzt werden, um Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben oder komplexe Unternehmensstrukturen zu verschleiern.
Die Panama Papers und andere Enthüllungen haben gezeigt, welche volkswirtschaftlichen Schäden durch aggressive Steuerplanung entstehen können. Österreich entgehen durch solche Praktiken jährlich Milliarden an Steuereinnahmen, die für Bildung, Gesundheitswesen und Infrastruktur dringend benötigt werden.
Ein weiteres Problem könnte die Zunahme von Scheinselbständigkeit sein. Über „EU Inc"-Strukturen könnten Arbeitgeber versuchen, reguläre Anstellungsverhältnisse in scheinbare Selbständigkeit umzuwandeln. Die Betroffenen verlören dadurch Ansprüche auf Sozialversicherung, Urlaubsgeld, 13. und 14. Monatsgehalt sowie andere arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen.
Die Mitbestimmungsrechte in Österreich sind das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung. Bereits in der Zwischenkriegszeit gab es erste Ansätze zur Betriebsdemokratie. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Sozialpartnerschaft zu einem Grundpfeiler der österreichischen Wirtschaftsordnung. Das Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 verankerte die Rechte der Arbeitnehmer in Betriebsräten und Aufsichtsräten gesetzlich.
Diese Entwicklung war nicht nur ein sozialer Fortschritt, sondern auch ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Österreichs Wirtschaft profitierte jahrzehntelang von der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der soziale Friede ermöglichte stabile Investitionsbedingungen und trug zur hohen Produktivität österreichischer Unternehmen bei.
Die Einführung des „28. EU-Regimes" hätte konkrete Folgen für Millionen österreichischer Beschäftigter. Bereits bestehende Unternehmen könnten ihre Rechtsform wechseln und sich als „EU Inc" neu registrieren, um Mitbestimmungsrechte zu umgehen. Neue ausländische Investoren könnten von vornherein das neue System wählen.
Ein Beispiel: Ein deutsches Automobilunternehmen plant die Errichtung eines Werks in Österreich mit 2.000 Beschäftigten. Nach geltendem Recht müssten 40 Prozent der Aufsichtsratssitze mit Arbeitnehmervertretern besetzt werden. Als „EU Inc" mit Sitz in einem Land ohne Mitbestimmung könnten diese Rechte vollständig umgangen werden.
Auch bei Unternehmensübernahmen entstünden neue Risiken. Investmentfonds könnten österreichische Unternehmen aufkaufen und deren Rechtsform ändern, um Arbeitnehmerrechte zu beschneiden. Die Beschäftigten hätten kaum Möglichkeiten, sich gegen solche Manöver zu wehren.
Die EU-Kommission begründet ihren Vorschlag mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Tatsächlich stehen europäische Firmen im globalen Wettbewerb unter Druck. Insbesondere die Konkurrenz aus Asien und den USA, wo oft geringere Sozialstandards herrschen, macht europäischen Unternehmen zu schaffen.
Doch die Gewerkschaften argumentieren, dass echte Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Sozialdumping, sondern durch Qualität, Innovation und Produktivität entstehe. Österreichische Unternehmen sind gerade wegen ihrer hochqualifizierten Belegschaft und der stabilen Arbeitsbeziehungen international erfolgreich. Ein Abbau der Sozialstandards würde diesen Standortvorteil zerstören.
Wolfgang Katzian plädiert stattdessen für eine „Aufwärtskonvergenz" in Europa. Das bedeutet, dass sich alle EU-Länder an den höchsten sozialen Standards orientieren sollten, statt in einen Wettlauf um die niedrigsten Auflagen zu verfallen. Nur so könne Europa langfristig im globalen Wettbewerb bestehen, ohne seine sozialen Errungenschaften zu opfern.
Beispiele erfolgreicher Aufwärtskonvergenz gibt es bereits: Die EU-Richtlinie über Mindestlöhne oder die Verbesserung der Work-Life-Balance zeigen, dass soziale Fortschritte europaweit möglich sind. Das „28. EU-Regime" würde dagegen in die entgegengesetzte Richtung wirken.
Der ÖGB-Präsident Katzian macht deutlich, dass die Gewerkschaften jeden „Unterbietungswettlauf bei Sozial- und Arbeitsstandards entschieden bekämpfen" werden. Diese klare Positionierung signalisiert, dass sich die österreichischen Arbeitnehmervertreter auf einen harten politischen Kampf einstellen.
Auch auf europäischer Ebene regt sich Widerstand. Der Europäische Gewerkschaftsbund, dessen Präsident Katzian ebenfalls ist, mobilisiert gegen den Kommissionsvorschlag. Unterstützung kommt auch aus anderen Ländern mit starken Mitbestimmungstraditionen wie Deutschland und den nordischen Staaten.
Der Vorschlag der EU-Kommission ist noch nicht in Stein gemeißelt. Er muss zunächst das Europäische Parlament und den Rat der EU passieren, wo Änderungen möglich sind. Die Gewerkschaften setzen darauf, dass ihre Bedenken Gehör finden und Schutzklauseln für Mitbestimmungsrechte eingefügt werden.
Denkbar wären beispielsweise Regelungen, die sicherstellen, dass Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in einem Land auch dessen Arbeitsrecht unterliegen. Oder Mindeststandards für alle „EU Inc"-Unternehmen, die grundlegende Arbeitnehmerrechte garantieren.
Andernfalls droht eine Zerreißprobe für das europäische Sozialmodell. Länder mit hohen Standards könnten sich genötigt sehen, ihre Systeme zu „harmonisieren" – sprich: nach unten anzugleichen. Das wäre das Ende der österreichischen Sozialpartnerschaft, wie wir sie kennen.
Die österreichische Regierung steht vor einer wichtigen Entscheidung. Sie könnte den Kommissionsvorschlag im EU-Rat blockieren oder zumindest weitreichende Änderungen verlangen. Auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Ländern, die ähnliche Bedenken haben, wäre denkbar.
Zudem könnte Österreich nationale Schutzmaßnahmen prüfen, um die heimischen Arbeitnehmerrechte zu sichern. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten durch das EU-Recht begrenzt, da die Niederlassungsfreiheit ein Grundprinzip des Binnenmarkts ist.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein für die Zukunft der Mitbestimmung in Europa. Der Widerstand der Gewerkschaften zeigt bereits Wirkung – nun kommt es darauf an, ob auch die Politik die Tragweite der geplanten Änderungen erkennt und entsprechend handelt. Die österreichischen Arbeitnehmer werden jedenfalls genau beobachten, wer ihre Interessen verteidigt und wer bereit ist, bewährte Sozialstandards für vermeintliche Wettbewerbsvorteile zu opfern.