Ein politisches Tauziehen um die Definition von Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union hat am Donnerstag im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments zu einem umstrittenen Kompromiss geführ...
Ein politisches Tauziehen um die Definition von Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union hat am Donnerstag im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments zu einem umstrittenen Kompromiss geführt. Die österreichische FPÖ-Abgeordnete Petra Steger sieht in der Abstimmung zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 sowohl einen Teilerfolg als auch eine Bestätigung ihrer Kritik an der EU-Rechtsstaatspolitik.
Der größte Erfolg aus Sicht der Freiheitlichen war die Verhinderung eines geplanten Kontrollgremiums, das ursprünglich im Rechtsstaatlichkeitsbericht vorgesehen war. Dieses Organ hätte aus Experten, NGO-Vertretern und sogenannten "Rechtsstaatlichkeitswächtern" bestehen sollen, um aktiv in die Bewertung von Mitgliedsstaaten einzugreifen.
Steger hatte gemeinsam mit anderen Abgeordneten der Fraktion "Patrioten für Europa" einen Streichungsantrag eingebracht, der überraschend auch Unterstützung von der Europäischen Volkspartei (EVP) erhielt. "Geplant war die Schaffung eines weiteren Kontrollgremiums, besetzt mit politisch gleichgerichteten Experten, NGO-Vertretern und selbsternannten ‚Rechtsstaatlichkeitswächtern'. Dieses Netzwerk hätte die Möglichkeit gehabt, aktiv in die Bewertung von Mitgliedsstaaten einzugreifen", erklärte die FPÖ-Politikerin.
Der EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus ist ein seit 2020 bestehendes Instrument der Europäischen Union, mit dem die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in den Mitgliedstaaten überwacht wird. Dieser Mechanismus ermöglicht es der EU-Kommission, bei Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeitsprinzipien Verfahren einzuleiten, die im Extremfall zur Aussetzung von EU-Fördergeldern führen können. Kritiker sehen darin ein politisches Instrument zur Durchsetzung bestimmter ideologischer Positionen, während Befürworter es als notwendigen Schutz demokratischer Werte betrachten.
Die jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichte bewerten verschiedene Aspekte wie die Unabhängigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und die Arbeit von Antikorruptionsbehörden. Besonders umstritten ist dabei oft die Bewertung von Ländern wie Polen, Ungarn oder Italien, die in verschiedenen Bereichen kritisiert werden.
Die Debatte um Rechtsstaatlichkeit in der EU hat ihre Wurzeln in den Konflikten mit Polen und Ungarn, die seit etwa 2015 verstärkt auftreten. Damals führte die polnische PiS-Regierung umfassende Justizreformen durch, die von der EU-Kommission als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz bewertet wurden. Parallel dazu entwickelte die ungarische Fidesz-Partei unter Viktor Orbán ein Regierungsmodell, das von EU-Institutionen zunehmend kritisch beäugt wurde.
Diese Konflikte führten zur Entwicklung verschiedener Instrumente: 2014 wurde das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags gegen Polen eingeleitet, 2018 folgte ein ähnliches Verfahren gegen Ungarn. 2020 trat schließlich der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus in Kraft, der eine direkte Verknüpfung zwischen EU-Geldern und rechtsstaatlichen Standards herstellt.
Die österreichische FPÖ positioniert sich in dieser Debatte klar auf der Seite der kritisierten Länder und sieht in den EU-Maßnahmen einen unzulässigen Eingriff in die nationale Souveränität. "Hier sollte ein System etabliert werden, in dem nicht gewählte Akteure darüber entscheiden, ob ein Mitgliedsstaat den politischen Erwartungen Brüssels entspricht oder nicht", kritisierte Steger.
Österreich steht in den EU-Rechtsstaatlichkeitsberichten traditionell relativ gut da, erhält aber regelmäßig Kritik in einzelnen Bereichen. Im letzten Bericht wurden etwa Verbesserungen bei der Korruptionsbekämpfung gelobt, während gleichzeitig Bedenken über die Medienkonzentration und den Schutz von Journalisten geäußert wurden.
Im Vergleich zu Deutschland, das meist als Vorbild in Sachen Rechtsstaatlichkeit gilt, schneidet Österreich in den meisten Kategorien ähnlich ab. Die Schweiz, obwohl nicht EU-Mitglied, wird oft als Referenzpunkt herangezogen und zeigt, wie rechtsstaatliche Prinzipien auch außerhalb des EU-Rahmens funktionieren können.
Polen und Ungarn hingegen stehen weiterhin unter besonderer Beobachtung. Polen hat zwar nach dem Regierungswechsel 2023 angekündigt, die umstrittenen Justizreformen rückgängig zu machen, doch die Umsetzung gestaltet sich schwierig. Ungarn bleibt aufgrund seiner Medienpolitik und seiner Haltung zu LGBTIQ+-Rechten im Fokus der Kritik.
Für österreichische Bürger haben die EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismen durchaus konkrete Auswirkungen. Ein funktionierender Rechtsstaat gewährleistet beispielsweise, dass Gerichtsverfahren fair und unabhängig ablaufen, dass Korruption effektiv bekämpft wird und dass Medien frei berichten können. Diese Standards beeinflussen das tägliche Leben, wenn es etwa um Vertrauen in staatliche Institutionen, faire Behandlung vor Gericht oder den Zugang zu unabhängigen Informationen geht.
Gleichzeitig bedeuten die EU-Mechanismen auch, dass österreichische Politik in bestimmten Bereichen unter EU-Beobachtung steht. Dies kann einerseits zur Verbesserung von Standards beitragen, andererseits aber auch die nationale Gestaltungsfreiheit einschränken. Konkret zeigt sich dies etwa bei Mediengesetzen, wo EU-Standards berücksichtigt werden müssen, oder bei der Justizorganisation, wo EU-Vorgaben zur Unabhängigkeit beachtet werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Verknüpfung von EU-Geldern mit rechtsstaatlichen Standards. Österreich erhält jährlich mehrere Milliarden Euro aus verschiedenen EU-Programmen. Ein negativer Rechtsstaatlichkeitsbericht könnte theoretisch zur Kürzung oder Aussetzung dieser Gelder führen, was sich direkt auf Infrastrukturprojekte, Forschungsförderung oder Landwirtschaftshilfen auswirken würde.
Ein besonders umstrittener Aspekt des ursprünglich geplanten Kontrollgremiums war die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen. NGOs wie Transparency International, die European Centre for Press and Media Freedom oder verschiedene Bürgerrechtsorganisationen spielen bereits jetzt eine wichtige Rolle bei der Bewertung rechtsstaatlicher Standards.
Kritiker sehen in der systematischen Einbindung dieser Organisationen eine Politisierung des Verfahrens. Sie argumentieren, dass viele NGOs selbst politische Positionen vertreten und daher nicht als neutrale Beobachter fungieren können. Befürworter hingegen betonen die Expertise und Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft bei der Überwachung staatlicher Institutionen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtsstaatlichkeitsdebatten sind erheblich. Investoren und Unternehmen orientieren sich stark an der Rechtssicherheit eines Landes. Ein schwacher Rechtsstaatlichkeitsbericht kann das Vertrauen internationaler Investoren schmälern und damit Kapitalzuflüsse reduzieren.
Ungarn beispielsweise hat aufgrund der EU-Kritik bereits mehrere Milliarden Euro an EU-Fördergeldern verloren. Diese Mittel fehlen für Infrastrukturprojekte, Bildungsprogramme und wirtschaftliche Entwicklung. Gleichzeitig führen Rechtsstaatsbedenken dazu, dass internationale Konzerne ihre Investitionsentscheidungen überdenken.
Für österreichische Unternehmen, die in anderen EU-Ländern tätig sind, bedeuten schwankende rechtsstaatliche Standards Planungsunsicherheit. Ein Unternehmen, das in Polen investiert hat, muss beispielsweise die Auswirkungen der dortigen Justizreformen auf seine Geschäftstätigkeit bewerten.
Ein zentraler Bestandteil der Rechtsstaatlichkeitsberichte ist die Bewertung der Medienfreiheit. In Österreich wird regelmäßig die Medienkonzentration kritisiert, insbesondere die Marktstellung der Kronen Zeitung und die öffentlich-rechtliche Medienlandschaft. Die EU-Bewertungen fließen dabei in nationale Debatten über Medienförderung, Transparenzregeln und Eigentümerstrukturen ein.
Die FPÖ sieht in solchen EU-Bewertungen einen unzulässigen Eingriff in nationale Medienpolitik. "Der angenommene Text enthalte weiterhin zahlreiche Maßnahmen, die auf eine schleichende Einschränkung nationaler Entscheidungsfreiheit abzielen und politischen Druck auf Mitgliedsstaaten erhöhen – insbesondere in zentralen Bereichen wie Migrations-, Medien- und Gesellschaftspolitik", kritisierte Steger.
Die Verhinderung des geplanten Kontrollgremiums durch die FPÖ-Initiative zeigt, dass es durchaus Widerstand gegen eine weitere Institutionalisierung der EU-Rechtsstaatsüberwachung gibt. Gleichzeitig ist absehbar, dass die Debatte um rechtsstaatliche Standards in der EU weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Mehrere Faktoren sprechen für eine Intensivierung der Auseinandersetzungen: Der Aufstieg rechtspopulistischer Parteien in verschiedenen EU-Ländern, die wachsende Kritik an EU-Institutionen und die zunehmende Polarisierung in gesellschaftspolitischen Fragen. Die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat bereits angekündigt, den Rechtsstaatsmechanismus weiterzuentwickeln.
Für Österreich könnte dies bedeuten, dass künftig auch hierzulande kontroversere politische Entscheidungen stärker unter EU-Beobachtung geraten. Besonders in den von Steger erwähnten Bereichen Migration, Medien und Gesellschaftspolitik sind Spannungen zwischen nationalen Präferenzen und EU-Standards vorprogrammiert.
Die Fraktion "Patrioten für Europa", der auch die österreichische FPÖ angehört, hat sich zum Ziel gesetzt, solche Entwicklungen zu bremsen. Mit Parteien wie der ungarischen Fidesz, der polnischen PiS oder der italienischen Lega verfügt sie über ausreichend Stimmen, um bei knappen Abstimmungen den Ausschlag zu geben – wie die erfolgreiche Verhinderung des Kontrollgremiums zeigt.
Aus rechtlicher Sicht wirft die EU-Rechtsstaatspolitik grundsätzliche Fragen zur Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten auf. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung besagt, dass die EU nur in den Bereichen tätig werden darf, die ihr ausdrücklich übertragen wurden. Kritiker argumentieren, dass die Rechtsstaatsmechanismen diese Grenzen überschreiten.
Der Europäische Gerichtshof hat die bestehenden Mechanismen zwar grundsätzlich bestätigt, doch die Grenzziehung zwischen legitimer EU-Aufsicht und unzulässiger Einmischung in nationale Angelegenheiten bleibt umstritten. Künftige Urteile werden maßgeblich bestimmen, wie weit die EU bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Standards gehen kann.
"Dass wir diesen Punkt zu Fall bringen konnten, ist ein wichtiger Etappensieg. Der Gesamtbericht zeigt jedoch klar, wohin die Reise geht: Wer sich dem Brüsseler Kurs nicht unterordnet, soll unter Druck gesetzt, finanziell sanktioniert oder politisch isoliert werden", warnte Steger und kündigte weiteren Widerstand an.
Die Auseinandersetzung um den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 zeigt exemplarisch die Spannungen zwischen verschiedenen Vorstellungen von europäischer Integration auf. Während die einen in stärkeren EU-Standards den Schutz demokratischer Werte sehen, befürchten andere den schleichenden Verlust nationaler Souveränität. Diese Debatte wird die EU auch in den kommenden Jahren prägen und möglicherweise über die Zukunft des europäischen Projekts entscheiden.