Europäischer Gerichtshof klärt zentrale Fragen zur S34-Verkehrsanbindung
Der EuGH hat wichtige Rechtsfragen zur Vogelschutzrichtlinie geklärt - Bundesverwaltungsgericht kann nun über die umstrittene Spange Wörth entscheiden.
Eine wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bringt neue Bewegung in das langwierige Verfahren um die Spange Wörth und die geplante S34-Schnellstraße in Niederösterreich. Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen hat der EuGH zentrale Fragen zur Auslegung der EU-Vogelschutzrichtlinie beantwortet und damit eine wichtige Grundlage für das weitere Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) geschaffen.
"Der EuGH hat die maßgeblichen Rechtsfragen präzisiert. Das stärkt unsere rechtliche Position und schafft eine klare Grundlage für die nun anstehende Entscheidung in Österreich", erklärt Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer die Bedeutung der Entscheidung. Das Urteil aus Luxemburg bringt nach Ansicht des Landes Niederösterreich eine wesentliche rechtliche Klärung in einem der umstrittensten Verkehrsprojekte der Region.
Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass nicht jede Beeinträchtigung einzelner Exemplare automatisch eine verbotene Störung im Sinne der Vogelschutzrichtlinie darstellt. Vielmehr kommt es darauf an, ob sich ein Vorhaben erheblich auf den Erhaltungszustand beziehungsweise die Population der betroffenen Art auswirkt. Diese Präzisierung könnte entscheidend für die weitere Bewertung des Projekts sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt der EuGH-Entscheidung betrifft die Wirksamkeit projektimmanenter Schutzmaßnahmen. Der Gerichtshof klarstellte, dass diese fachlich zu prüfen ist. Für das Verfahren um die Spange Wörth ist dies von besonderer Bedeutung, da bereits ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten vorliegt, das sich mit der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen befasst.
Nach Angaben von Landbauer ist der EuGH der Argumentation des Landes in den vorgelegten Fragen gefolgt und hat damit die Rechtsauffassung der Projektwerber bestätigt. Die weitergehenden Forderungen der Umweltorganisationen seien hingegen nicht bestätigt worden. Diese Einschätzung dürfte jedoch von den Umweltschutzorganisationen anders gesehen werden, die das Projekt nach wie vor kritisch bewerten.
Die Spange Wörth ist ein zentraler Bestandteil der geplanten S34 und soll die Anbindung an die A1 Westautobahn erheblich verbessern. Das Projekt verspricht eine deutliche Entlastung der stark befahrenen B20 und soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Raum St. Pölten beitragen. Für die Region würde dies eine spürbare Verbesserung der Verkehrssituation bedeuten.
"Die Spange Wörth ist für die verkehrliche Gesamtfunktion wesentlich. Die Menschen in der Region warten auf diese notwendige Entlastung", betont Landbauer die Wichtigkeit des Projekts aus Sicht des Landes. Die geplante Verbindung soll nicht nur den Durchgangsverkehr von den Ortszentren fernhalten, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung der Region fördern.
Mit der EuGH-Entscheidung liegen nun die entscheidungsrelevanten rechtlichen Grundlagen vor. "Damit liegen die entscheidungsrelevanten Grundlagen auf dem Tisch. Jetzt ist es am Bundesverwaltungsgericht, das Verfahren fortzusetzen und zu einer Entscheidung zu kommen", so Landbauer. Das BVwG kann nun auf Basis der europarechtlichen Klärungen das unterbrochene Verfahren wieder aufnehmen.
Die Entscheidung des BVwG wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur über das Schicksal der Spange Wörth, sondern auch über die gesamte S34-Schnellstraße entscheiden könnte. Das Projekt ist seit Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen Befürwortern, die eine Verkehrsentlastung fordern, und Umweltschützern, die Bedenken wegen der ökologischen Auswirkungen haben.
Die Spange Wörth und die S34 befinden sich bereits seit Jahren in der Planungs- und Genehmigungsphase. Das Projekt war wiederholt Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, wobei insbesondere Fragen des Umwelt- und Naturschutzes im Mittelpunkt standen. Die jetzige EuGH-Entscheidung könnte einen Wendepunkt in diesem langwierigen Verfahren darstellen.
Landbauer zeigt sich optimistisch, dass mit der europarechtlichen Klärung nun endlich eine Entscheidung getroffen werden kann: "Mit der EuGH-Entscheidung ist nun ein nächster Schritt gesetzt. Unser Ziel bleibt eine rasche und rechtssichere Entscheidung." Die Landesregierung hofft, dass das BVwG zeitnah eine Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Projekts treffen wird.
Für die Bewohner der Region St. Pölten und Wörth bedeutet die EuGH-Entscheidung einen Hoffnungsschimmer auf eine baldige Lösung der Verkehrsprobleme. Die B20 ist seit Jahren überlastet, was zu Staus, Lärm und Luftverschmutzung in den Ortszentren führt. Eine Umfahrung könnte hier deutliche Verbesserungen bringen.
Gleichzeitig bleiben die Bedenken der Umweltschützer bestehen, die befürchten, dass das Projekt negative Auswirkungen auf geschützte Vogelarten und deren Lebensräume haben könnte. Die EuGH-Entscheidung wird daher auch von dieser Seite genau analysiert werden, um zu prüfen, welche Argumente noch vorgebracht werden können.
Die weitere Entwicklung des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wird zeigen, ob die EuGH-Entscheidung tatsächlich den erhofften Durchbruch für das umstrittene Verkehrsprojekt bringt oder ob noch weitere rechtliche Hürden zu überwinden sind.