Ein neuer Fairnesskatalog soll das Verhältnis zwischen Energieversorgern und Verbrauchern in Österreich grundlegend verbessern. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die E-Control haben am 19. Mär...
Ein neuer Fairnesskatalog soll das Verhältnis zwischen Energieversorgern und Verbrauchern in Österreich grundlegend verbessern. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die E-Control haben am 19. März 2026 gemeinsame Verhaltensregeln für Strom- und Gaslieferanten veröffentlicht, die über die bestehenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Die acht Grundsätze entstanden im Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus der Energiekrise und sollen Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherschutz stärken.
Im Juni 2025 legten die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die E-Control den Abschlussbericht der Task-Force Energie vor. Der Bericht analysierte die Auswirkungen der Energiekrise auf die Wettbewerbssituation an den österreichischen Strom- und Gasmärkten und zeigte zahlreiche Ansatzpunkte zur Stärkung von Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherschutz auf.
Der Fairnesskatalog basiert auf acht Grundsätzen für ein verantwortungsvolles Handeln von Strom- und Gaslieferanten gegenüber Verbraucher:innen und Kleinunternehmen. Diese Grundsätze verstehen sich als praxisnahe Verhaltensregeln, die über die bestehenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
Der Katalog nennt unter anderem, dass Strom- und Gaslieferanten ein wettbewerbsförderndes Verhalten anstreben sollen.
Weiterhin fordert der Katalog die diskriminierungsfreie Behandlung aller Kund:innen.
Ein weiterer Punkt ist die Sicherstellung einer verbraucherfreundlichen Produkt- und Preisgestaltung.
Der Katalog legt außerdem Wert auf die Erhöhung der Transparenz im Markt.
Ein erster Entwurf des Fairnesskatalogs wurde vom 9. Dezember 2025 bis zum 20. Januar 2026 in einer offenen Konsultation mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert. Die erhaltenen Rückmeldungen sind in die finale Fassung des Katalogs eingeflossen.
Der Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten im Kleinkundenmarkt wurde am 19. März 2026 von der BWB und der E-Control veröffentlicht. Strom- und Gaslieferanten sind eingeladen, dem Fairnesskatalog freiwillig beizutreten. Lieferanten, die sich zum Fairnesskatalog bekennen, werden auf der Website der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) öffentlich gelistet. Durch die Unterstützung der Fairnessgrundsätze können Lieferanten ihre Verantwortung und ihr Engagement für mehr Wettbewerb sowie für die Interessen der Verbraucher:innen im Kleinkundenmarkt sichtbar unterstreichen, so die BWB.
Der Fairnesskatalog ist auf der Homepage der BWB und der E-Control zu finden, und zwar unter: