Umweltsprecher Hammer kündigt Entschließungsantrag im Nationalrat an – Gesetzeslücken sollen geschlossen werden
Die Grünen wollen bundesweite Grenzwerte für natürlich vorkommenden Asbest in der Außenluft. Ein Entschließungsantrag soll die Regierung zum Handeln bewegen.
Die Debatte um natürlich vorkommenden Asbest im Burgenland schlägt politische Wellen bis in den Nationalrat. Der Umweltsprecher der Grünen, Lukas Hammer, hat nun einen Entschließungsantrag angekündigt, der die Bundesregierung zu raschen gesetzlichen Maßnahmen auffordern soll. Im Zentrum steht die Forderung nach verbindlichen Grenzwerten für Asbestbelastungen in der Außenluft.
Ausgangspunkt der politischen Initiative ist die Arbeit einer Taskforce im Burgenland, die sich mit der Problematik natürlich vorkommender Asbestvorkommen beschäftigt. Die Grünen unterstützen deren Forderungen nach bundesgesetzlichen Klarstellungen. Hammer kritisiert dabei einen aus seiner Sicht unhaltbaren Zustand: Während für Arbeitsplätze verbindliche Grenzwerte für Asbestbelastungen gelten, fehlen solche Regelungen für den öffentlichen Raum weitgehend.
"Der Schutz unserer Gesundheit darf kein rechtsfreier Raum sein", betont der Grünen-Abgeordnete. Es sei nicht nachvollziehbar, dass zwar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch gesetzliche Vorgaben geschützt werden, für die breite Bevölkerung jedoch erhebliche Regelungslücken bestehen. Diese Ungleichbehandlung müsse durch einheitliche Standards beseitigt werden.
Der angekündigte Entschließungsantrag soll konkrete Maßnahmen von der Bundesregierung einfordern. Die Grünen haben dabei drei Schwerpunkte definiert, die aus ihrer Sicht dringend einer gesetzlichen Regelung bedürfen:
Hammer verweist dabei auf internationale Vorbilder: Andere Länder hätten längst gezeigt, dass klare und rechtssichere Regelungen in diesem Bereich möglich seien. Österreich hinke hier hinterher und müsse dringend nachziehen.
Während künstlich hergestellter Asbest in Österreich seit Jahrzehnten verboten ist und seine Entsorgung streng reguliert wird, stellt natürlich vorkommendes Asbest eine andere Herausforderung dar. In manchen geologischen Formationen sind Asbestminerale Teil des Gesteins. Bei Bauarbeiten, im Bergbau oder bei der Verarbeitung solcher Gesteine können Asbestfasern freigesetzt werden.
Die Gesundheitsgefahren von Asbest sind wissenschaftlich umfassend dokumentiert. Eingeatmete Asbestfasern können zu schweren Lungenerkrankungen und verschiedenen Krebsarten führen, darunter das besonders aggressive Mesotheliom. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Asbest als krebserregend ein, wobei es keine unbedenkliche Expositionsgrenze gibt.
Im Burgenland hat die Thematik des natürlich vorkommenden Asbests zuletzt verstärkt für Aufmerksamkeit gesorgt. Eine eigens eingerichtete Taskforce beschäftigt sich mit der Frage, wie mit den geologischen Gegebenheiten umzugehen ist und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe haben offenbar deutliche Regelungslücken auf Bundesebene aufgezeigt.
Die Grünen nehmen diese Erkenntnisse nun zum Anlass für ihre parlamentarische Initiative. Sie argumentieren, dass die Menschen im Burgenland und in ganz Österreich ein Recht darauf hätten zu wissen, welchen Belastungen sie ausgesetzt sind. Transparenz und der Schutz der Gesundheit müssten oberste Priorität haben.
In seiner Stellungnahme würdigt Hammer auch die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen. Durch die "konsequente Arbeit von Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace" kämen derartige Gesetzeslücken immer wieder ans Licht. Davon profitiere letztlich die gesamte Gesellschaft.
Diese Anmerkung ist auch als politischer Seitenhieb zu verstehen. Hammer richtet sie ausdrücklich an jene, "die zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder attackieren". In den vergangenen Jahren gab es wiederholt politische Auseinandersetzungen über die Rolle und Legitimität von Umwelt-NGOs, insbesondere wenn diese durch Protestaktionen oder Klagen auf Missstände aufmerksam machen.
Der angekündigte Entschließungsantrag wird den Nationalrat mit der Asbestproblematik befassen. Entschließungsanträge sind parlamentarische Aufforderungen an die Regierung, in einer bestimmten Angelegenheit tätig zu werden. Sie sind rechtlich nicht bindend, entfalten aber politischen Druck und dokumentieren die Position des Parlaments.
Ob die aktuelle Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS die Forderungen der Grünen aufgreifen wird, bleibt abzuwarten. Die Thematik berührt mehrere Ministerien – vom Gesundheitsressort über das Umweltministerium bis hin zur Zuständigkeit für Arbeitnehmerschutz. Eine umfassende Regelung würde daher koordiniertes Vorgehen erfordern.
Die Grünen haben jedenfalls angekündigt, das Thema "mit Nachdruck" im Parlament zu verfolgen. Für die Bevölkerung in Regionen mit natürlichen Asbestvorkommen geht es um eine grundlegende Frage: Wie stark ist die Belastung tatsächlich, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um ihre Gesundheit zu schützen?