ÖVP-Politiker wirft blauem Volksanwalt Amtsmissbrauch vor
Andreas Hanger beschuldigt Volksanwalt Luisser, seine Befugnisse zu überschreiten und parteipolitische Interessen zu verfolgen.
Der ÖVP-Fraktionsführer im Pilnacek-Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger, hat scharfe Kritik am blauen Volksanwalt Bernhard Luisser geübt. Hanger wirft Luisser vor, seine Amtsbefugnisse zu überschreiten und das Innenministerium im Zusammenhang mit dem Fall Pilnacek zu schikanieren.
Laut Hanger versuche Luisser unter Berufung auf sein Amt, seinen blauen Parteifreunden widerrechtlich Zugang zu sensiblen Informationen im Fall Pilnacek zu verschaffen. "Entweder kennt Luisser die Grenzen seiner eigenen Befugnisse nicht oder er versucht sein Amt dazu zu missbrauchen, an Informationen im Fall Pilnacek heranzukommen, die gar nicht für ihn bestimmt sind", erklärte der ÖVP-Politiker.
Der Abgeordnete betont dabei die rechtlichen Grenzen der Volksanwaltschaft: Ein Volksanwalt könne nur Hoheitsakte der Verwaltung, aber nicht jene der Gerichtsbarkeit überprüfen. Alle Handlungen, die die Kriminalpolizei für die Staatsanwaltschaft durchführe, seien der Gerichtsbarkeit zuzuordnen.
Hanger führt aus, dass der Volksanwaltschaft daher nicht umfassend Akteneinsicht gewährt werden könne. Sie müsste vielmehr genau die Akten bezeichnen, die sie einsehen möchte. "Und selbst dann können ihr nur jene vorgelegt werden, die eben nicht der Gerichtsbarkeit unterliegen", so der ÖVP-Politiker weiter.
Falls die Volksanwaltschaft eine andere Rechtsansicht vertrete, solle sie sich diesbezüglich an die Justiz wenden, fordert Hanger. Diese klare Abgrenzung der Kompetenzen sei wichtig, um die Gewaltenteilung zu wahren.
Der ÖVP-Fraktionsführer sieht den gesamten Pilnacek-Untersuchungsausschuss zunehmend kritisch. "Durch die tatkräftige Unterstützung der blauen Helfer auf allen Ebenen verkommt der Pilnacek-U-Ausschuss immer mehr zu einer parteipolitischen Schlammschlacht auf unterstem Niveau, die mit echter Aufklärung nichts mehr zu tun hat", so Hangers harsche Einschätzung.
Besonders störe ihn, dass sich sogar der blaue Volksanwalt ins politische Getümmel stürze. Dies sei "einmal mehr ein Paradebeispiel für das zweckentfremdete Verständnis von Verantwortung, das in den blauen Reihen gelebt wird".
Hanger erinnert an die eigentlichen Aufgaben eines Volksanwalts: "Die Aufgabe eines Volksanwalts ist, Missständen in der Verwaltung nachzugehen und im Interesse der Bevölkerung zu handeln." Als Werkzeug parteipolitischer Interessen zu agieren und die Verwaltung in Gestalt des Innenministeriums mit von vornherein aussichtslosen Anfragen zu lähmen, sei "in der Job Description eines Volksanwalts definitiv nicht enthalten".
Diese Kritik zeigt die angespannte Atmosphäre im Pilnacek-Untersuchungsausschuss, wo verschiedene politische Parteien um die Deutungshoheit über den komplexen Fall ringen.
Als Konsequenz aus seinem Unmut überlegt Hanger, Volksanwalt Luisser in den Untersuchungsausschuss zu laden. Dies wäre ein ungewöhnlicher Schritt, der die Spannungen zwischen den Parteien weiter verschärfen könnte.
Der Fall Pilnacek beschäftigt die österreichische Politik bereits seit längerer Zeit. Die Ermittlungen rund um den ehemaligen Sektionschef im Justizministerium haben zu verschiedenen Untersuchungen und politischen Auseinandersetzungen geführt.
Die Auseinandersetzung zwischen Hanger und Luisser spiegelt die größeren politischen Spannungen in Österreich wider. Während die ÖVP eine klare Trennung der Gewalten und Einhaltung der Kompetenzen fordert, sehen andere Parteien möglicherweise die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung.
Die Volksanwaltschaft als Institution soll eigentlich überparteilich agieren und die Rechte der Bürger gegenüber der Verwaltung schützen. Wenn diese Institution selbst zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen wird, zeigt dies die Komplexität des österreichischen politischen Systems.
Die weitere Entwicklung in diesem Konflikt wird zeigen, ob eine Einigung zwischen den verschiedenen Institutionen möglich ist oder ob die Spannungen weiter eskalieren werden.