Am 19. Januar 2026 wurde in Wien eine wichtige Diskussion über die Rechte von Kindern und deren Umsetzung in Österreichs Budgetplanung angestoßen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAs) betonen die Notwendigkeit, die Rechte der jungen Generation in der öffentlichen Haushaltsplanung
Am 19. Januar 2026 wurde in Wien eine wichtige Diskussion über die Rechte von Kindern und deren Umsetzung in Österreichs Budgetplanung angestoßen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAs) betonen die Notwendigkeit, die Rechte der jungen Generation in der öffentlichen Haushaltsplanung systematisch zu berücksichtigen. Trotz bestehender rechtlicher Grundlagen, wie der UN-Kinderrechtskonvention, fehlt es an einer umfassenden Umsetzung in der Praxis.
Eine kinderfreundliche Budgetplanung ist entscheidend, um die Entwicklung, Entfaltung und Teilhabe von Kindern zu gewährleisten. Dies erfordert nicht nur eine vorausschauende Planung, sondern auch Transparenz und partizipative Elemente, die Kinder und Jugendliche in Entscheidungsprozesse einbinden. Sebastian Öhner, der Wiener Kinder- und Jugendanwalt, hebt hervor, dass Österreich zwar gute kinderrechtliche Grundlagen hat, diese jedoch noch nicht ausreichend nutzt. Eine genaue Analyse der finanziellen Mittel, die für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden, ist notwendig, um gezielte und nachhaltige Maßnahmen zu planen.
Österreich hat die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) 1992 ratifiziert, die die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte zu treffen. Diese Verpflichtung wird durch das General Comment No. 19 (GC 19) des UN-Kinderrechteausschusses konkretisiert, das eine kinderfreundliche Budgetierung als unerlässlich für die Umsetzung der Kinderrechte sieht. Trotz dieser rechtlichen Grundlagen zeigt eine Überprüfung des UN-Kinderrechteausschusses aus den Jahren 2019/20, dass Österreich noch kein umfassendes System zur kinderfreundlichen Budgetierung etabliert hat.
Während Österreich in der Theorie gut aufgestellt ist, zeigt ein Blick auf Länder wie Deutschland und die Schweiz, dass es in der Praxis oft an der Umsetzung hapert. In Deutschland gibt es beispielsweise Ansätze, Kinder und Jugendliche stärker in Budgetprozesse einzubinden. In der Schweiz wird Transparenz bei der Mittelverwendung großgeschrieben. Diese Länder bieten wertvolle Beispiele, wie auch Österreich seine Budgetprozesse kinderfreundlicher gestalten könnte.
Eine kinderfreundliche Budgetplanung hat direkte Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Sie stellt sicher, dass notwendige Ressourcen für Bildung, Gesundheit und soziale Integration bereitgestellt werden. Lukas Trentini, der Tiroler Kinder- und Jugendanwalt, betont die besondere Berücksichtigung vulnerabler Gruppen, wie Kinder mit Behinderungen oder in Armut lebende Kinder, im Budgetprozess. Ein Beispiel aus Wien zeigt, wie durch gezielte Budgetierung die Integration von geflüchteten Kindern in das Schulsystem verbessert werden konnte.
Eine systematische Analyse, wie viel Geld tatsächlich für Kinder und Jugendliche eingesetzt wird, ist gemäß GC 19 unerlässlich. Derzeit fehlen in Österreich jedoch transparente Datengrundlagen und Indikatoren zur Erfolgskontrolle. Laut einer Studie der KIJAs werden die Interessen von Kindern in Budgetprozessen häufig nicht ausreichend erfasst oder berücksichtigt. Dies zeigt sich auch in der unzureichenden Sichtbarkeit von Ausgaben für Kinder im öffentlichen Haushalt.
Die Zukunft der kinderfreundlichen Budgetierung in Österreich hängt von der Umsetzung der Empfehlungen der KIJAs ab. Diese beinhalten die Verankerung des Kindeswohlvorrangs bei allen budgetrelevanten Entscheidungen und die altersgerechte Einbindung von Kindern in Planungsprozesse. Christine Winkler-Kirchberger, Oberösterreichs Kinder- und Jugendanwältin, betont, dass nur durch ein transparentes, partizipatives und kinderrechtsbasiertes Budget die notwendigen Ressourcen für die Entwicklung und Chancengleichheit von Kindern bereitgestellt werden können.
Die Umsetzung der Kinderrechte im Budgetwesen bleibt in Österreich bisher fragmentarisch. Eine systematische Verankerung der kinderrechtlichen Perspektive in der Haushaltsplanung ist dringend erforderlich. Die Kinder- und Jugendanwält*innen sprechen sich für eine systematische Analyse und die Bereitstellung kindgerechter Informationen über das Budget aus. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Weitere Informationen und das vollständige Positionspapier finden Sie auf kija.at.