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Kiwi.com zahlt Millionen zurück: AK Wien erstreitet Erfolg

8. April 2026 um 07:49
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Ein wegweisender Sieg für österreichische Verbraucherrechte: Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer Wien muss die tschechische Reisebuchungsplattform Kiwi.com Millionen an österreichisch...

Ein wegweisender Sieg für österreichische Verbraucherrechte: Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer Wien muss die tschechische Reisebuchungsplattform Kiwi.com Millionen an österreichische Kunden zurückzahlen. Das Oberlandesgericht Wien erklärte 31 Klauseln der Geschäftsbedingungen für rechtswidrig und verschaffte damit Tausenden Reisenden ihre zu Unrecht einbehaltenen Gelder zurück. Die Einigung zwischen AK und Kiwi zeigt exemplarisch, wie konsequente Verbraucherschutz-Arbeit konkrete finanzielle Erleichterungen für Konsumenten bewirken kann.

Kiwi-Guthaben statt Geld: Das umstrittene System der Reiseplattform

Im Zentrum der Auseinandersetzung stand das sogenannte "Kiwi-Guthaben" - ein System, das die Reiseplattform anstelle von echten Gelderstattungen verwendete. Wenn Kunden beispielsweise aufgrund von Flugausfällen oder anderen Problemen Anspruch auf Rückzahlungen hatten, erhielten sie oft nur Gutscheine für zukünftige Buchungen. Diese Praxis erwies sich als besonders problematisch, da die Gutscheine nach nur zwei Jahren automatisch verfielen - eine Regelung, die das Oberlandesgericht Wien als rechtswidrig einstufte.

Das Gutschein-System funktionierte folgendermaßen: Kunden, die eine Erstattung beantragten, wurden oft automatisch mit Kiwi-Guthaben abgespeist, ohne dass sie diesem System ausdrücklich zugestimmt hätten. Dieses Vorgehen stellte eine erhebliche Benachteiligung dar, da Verbraucher dadurch faktisch zu kostenlosen Kreditgebern der Plattform wurden. Erschwerend kam hinzu, dass verfallene Guthaben unwiederbringlich verloren gingen, selbst wenn die ursprüngliche Forderung des Kunden vollkommen berechtigt war.

Rechtliche Grundlagen des Verbraucherschutzes bei Online-Reisebuchungen

Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und die EU-Pauschalreise-Richtlinie bilden den rechtlichen Rahmen für Online-Reisebuchungen. Diese Gesetze verpflichten Unternehmen zu transparenten Geschäftsbedingungen und verbieten unangemessene Benachteiligungen von Verbrauchern. Besonders relevant ist dabei § 6 Abs 3 KSchG, der Klauseln verbietet, die ein "auffälliges Missverhältnis" zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner schaffen.

Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren wiederholt klargestellt, dass automatische Gutschein-Systeme ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers unzulässig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gutscheine zeitlich befristet sind und nach Ablauf ersatzlos verfallen. Das Urteil gegen Kiwi.com reiht sich damit in eine Serie verbraucherfreundlicher Entscheidungen ein, die die Rechte von Online-Kunden stärken.

Versteckte Gebühren und unübersichtliche Vertragsgestaltung

Neben dem problematischen Gutschein-System beanstandete die AK Wien auch zahlreiche versteckte Gebühren und die unübersichtliche Gestaltung der Geschäftsbedingungen. Kiwi.com hatte in seinen Reiseverträgen drei verschiedene, übermäßig lange und schwer verständliche Regelwerke mit zahllosen Querverweisen etabliert. Diese Praxis machte es für Verbraucher praktisch unmöglich zu verstehen, welche Rechte und Pflichten sie eingingen.

Besonders umstritten waren die Rückbuchungskosten: Wenn Kunden eine bereits bezahlte Buchung über ihre Bank rückabwickeln ließen - beispielsweise weil Kiwi nicht auf Beschwerden reagierte - mussten sie der Plattform die dabei entstehenden Kosten erstatten. Diese Klausel erwies sich als rechtlich unhaltbar, da sie Verbraucher faktisch daran hinderte, ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen.

No-Show-Gebühren: Automatische Kostenfalle für Reisende

Ein weiterer Streitpunkt waren die sogenannten "No-Show-Gebühren" in Höhe von 59 Euro. Diese wurden automatisch fällig, wenn ein Kunde einen gebuchten Flug nicht antrat und anschließend eine Rückerstattung beantragte. Das Gericht sah diese Gebühr als überhöht und ungerechtfertigt an, da sie in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand der Plattform stand.

Die Höhe von 59 Euro mag auf den ersten Blick moderat erscheinen, doch bei der Anzahl betroffener Kunden summieren sich solche Beträge zu erheblichen Summen. Branchenexperten schätzen, dass allein durch No-Show-Gebühren jährlich mehrere Millionen Euro von europäischen Verbrauchern eingezogen werden - Geld, das nach dem aktuellen Urteil nun zurückgezahlt werden muss.

Konkrete Auswirkungen für österreichische Kunden

Die Einigung zwischen der AK Wien und Kiwi.com bringt konkrete finanzielle Vorteile für betroffene österreichische Kunden. Alle seit 1. Januar 2023 zu Unrecht verfallenen Kiwi-Guthaben werden automatisch wiederhergestellt und können weitere vier Jahre genutzt werden. Bestehende Guthaben erhalten ebenfalls eine Verlängerung um vier Jahre, was vielen Kunden die Möglichkeit gibt, ihre Ansprüche noch einzulösen.

Besonders bedeutsam ist die Regelung für Kunden, die seit Jahresbeginn 2023 unfreiwillig Kiwi-Guthaben erhalten haben. Sie bekommen ihr Geld automatisch auf das bei der Plattform hinterlegte Bankkonto zurückgebucht. Sollten die Kontodaten fehlen oder fehlerhaft sein, werden die betroffenen Personen per E-Mail kontaktiert und haben bis zum 31. Oktober 2026 Zeit, ihre aktuellen Bankverbindungen anzugeben.

Automatische Erstattung rechtswidriger Gebühren

Neben den Gutschein-Regelungen werden auch alle seit 2023 erhobenen rechtswidrigen Gebühren erstattet. Dazu gehören die bereits erwähnten Rückbuchungskosten und No-Show-Gebühren. Die Erstattung erfolgt automatisch, ohne dass betroffene Kunden aktiv werden müssen. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung dar, da viele Verbraucher gar nicht wussten, dass sie Anspruch auf Rückerstattung haben.

Experten gehen davon aus, dass die Gesamtsumme der Erstattungen im mittleren einstelligen Millionenbereich liegen könnte. Allein bei einer konservativen Schätzung von 50.000 betroffenen österreichischen Kunden mit durchschnittlich 150 Euro Schadenssumme ergäbe sich ein Volumen von 7,5 Millionen Euro. Die tatsächlichen Zahlen könnten noch höher ausfallen, da Kiwi.com zu den führenden Reisebuchungsplattformen in Österreich gehört.

Internationale Dimension und Vergleich mit anderen Ländern

Das Urteil gegen Kiwi.com hat auch internationale Bedeutung, da die tschechische Plattform in ganz Europa aktiv ist. Andere EU-Länder beobachten den österreichischen Fall genau, da ähnliche Praktiken auch dort weit verbreitet sind. In Deutschland haben Verbraucherzentralen bereits ähnliche Verfahren eingeleitet, während die Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen ebenfalls prüfen, ob rechtliche Schritte notwendig sind.

Besonders interessant ist der Vergleich mit der Rechtslage in anderen deutschsprachigen Ländern. In Deutschland gilt seit 2021 eine verschärfte Version des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die automatische Gutschein-Systeme noch strenger reguliert. Die Schweiz hat ebenfalls ihre Konsumentenschutz-Gesetze in den vergangenen Jahren gestärkt, allerdings mit weniger weitreichenden Bestimmungen als Österreich.

Präzedenzwirkung für andere Online-Plattformen

Das Wiener Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Online-Reisebranche haben. Andere Buchungsplattformen werden ihre Geschäftsbedingungen überprüfen und anpassen müssen, um ähnliche rechtliche Probleme zu vermeiden. Branchenverbände sprechen bereits von einem "Wendepunkt" in der Gestaltung von Verbraucherverträgen im digitalen Reisesektor.

Verbraucherschützer sehen in dem Urteil ein wichtiges Signal für mehr Fairness im Online-Handel. "Das zeigt, dass auch internationale Konzerne sich an österreichisches Recht halten müssen", kommentierte ein Sprecher der AK Wien. Die Entscheidung könnte als Blaupause für ähnliche Verfahren gegen andere Plattformen dienen, die problematische Geschäftspraktiken anwenden.

Praktisches Vorgehen für betroffene Kunden

Kunden, die glauben, von den rechtswidrigen Kiwi-Praktiken betroffen zu sein, müssen in den meisten Fällen nicht aktiv werden. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, alle österreichischen Kunden zu kontaktieren, die seit 1. Januar 2023 entsprechende Gebühren bezahlt oder Gutscheine erhalten haben. Die Rückzahlung erfolgt automatisch auf das bei Kiwi hinterlegte Bankkonto.

Sollten Kunden bis zum 31. Mai 2026 weder Geld noch eine entsprechende Benachrichtigung erhalten, können sie sich direkt an [email protected] wenden. Diese E-Mail-Adresse wurde speziell für österreichische Kunden eingerichtet und dient als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Urteilsumsetzung.

Fristen und wichtige Termine im Überblick

Für die Abwicklung der Erstattungen gelten verschiedene Fristen, die Kunden beachten sollten. Bis zum 31. Oktober 2026 haben Betroffene Zeit, ihre aktuellen Kontodaten bei Kiwi zu hinterlegen, falls das ursprünglich angegebene Konto nicht mehr existiert oder die Daten fehlerhaft sind. Kiwi-Guthaben, für die bis zu diesem Zeitpunkt kein Konto übermittelt wird, bleiben bis zum 31. Mai 2030 gültig - eine deutliche Verlängerung gegenüber der ursprünglich zweijährigen Verfallsfrist.

Diese großzügigen Fristen zeigen, dass sowohl das Gericht als auch Kiwi.com verstanden haben, dass Verbraucher ausreichend Zeit benötigen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Gleichzeitig wird dadurch vermieden, dass berechtigte Forderungen aufgrund bürokratischer Hürden oder knapper Deadlines verloren gehen.

Zukunft der Online-Reisebuchungen in Österreich

Das Urteil markiert einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des österreichischen Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter. Es zeigt, dass traditionelle Rechtsnormen auch auf innovative Geschäftsmodelle anwendbar sind und dass Verbraucher nicht schutzlos den Praktiken internationaler Online-Konzerne ausgeliefert sind.

Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass die Transparenz-Anforderungen an Online-Reiseplattformen weiter steigen werden. Die Europäische Union arbeitet bereits an neuen Regulierungen für digitale Dienstleistungen, die noch strengere Regeln für Geschäftsbedingungen und Kundenrechte vorsehen. Das österreichische Urteil könnte als Orientierungshilfe für die Umsetzung dieser neuen EU-weiten Standards dienen.

Verbraucherschutz-Experten empfehlen Reisenden, auch in Zukunft genau auf die Geschäftsbedingungen von Buchungsplattformen zu achten. Besonders wichtig ist es, bei Problemen nicht vorschnell Gutscheine zu akzeptieren, sondern auf echten Gelderstattungen zu bestehen. Das Kiwi-Urteil hat gezeigt, dass solche Forderungen durchaus erfolgreich sein können, wenn sie rechtlich fundiert vorgebracht werden.

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