Behindertenanwältin warnt vor steigender Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung
Geplante Kürzungen im Ausgleichstaxfonds gefährden nachhaltige Arbeitsmarktintegration und verstoßen gegen UN-Behindertenrechtskonvention.
Die geplanten Kürzungen im österreichischen Ausgleichstaxfonds sorgen für massive Kritik von Behindertenorganisationen. Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, warnt gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat und dem Chancen Nutzen Büro des ÖGB vor den dramatischen Folgen für eine bereits strukturell benachteiligte Bevölkerungsgruppe.
"Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen", betont Steger. Die Kürzungen treffen zentrale arbeitsmarktpolitische Instrumente, die für Menschen mit Behinderungen oft den Unterschied zwischen Erwerbstätigkeit und Ausgrenzung bedeuten.
Der Ausgleichstaxfonds finanziert essentielle Maßnahmen wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching, technische Arbeitsplatzanpassungen und Qualifizierungsprogramme. Diese Unterstützungsleistungen ermöglichen es Menschen mit Behinderungen erst, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen unter vergleichbaren Bedingungen einzubringen.
Die Ausgangslage für Menschen mit Behinderungen am österreichischen Arbeitsmarkt ist bereits prekär. Die Erwerbsquote liegt deutlich unter jener der Gesamtbevölkerung, während das Risiko dauerhafter Arbeitslosigkeit signifikant erhöht ist. Besonders betroffen sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, Jugendliche mit Behinderungen im Übergang zwischen Schule und Beruf sowie Frauen mit Behinderungen, die oftmals mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.
Diese strukturellen Benachteiligungen führen zu überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeits- und Armutsgefährdungsraten. Ohne gezielte Unterstützungsmaßnahmen droht sich diese Situation weiter zu verschärfen.
Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen, dass erfolgreiche Arbeitsmarktinklusion selten linear verläuft. Vielmehr handelt es sich um oft langjährige Prozesse, in denen verschiedene Unterstützungsinstrumente sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen.
Ein typisches Beispiel: Ein Arbeitsverhältnis wird erst durch die Kombination aus technischer Arbeitsplatzanpassung, begleitender Assistenz und Sensibilisierung des betrieblichen Umfelds langfristig möglich. Fehlt eines dieser Elemente, kann das gesamte Arrangement scheitern.
Besonders kritisch ist der Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung. Junge Menschen mit Behinderungen sind auf frühzeitige arbeitsmarktpolitische Unterstützung angewiesen. Fehlen diese Angebote oder werden sie gekürzt, kommt es häufig zu längeren Phasen der Erwerbslosigkeit direkt nach Schul- oder Ausbildungsabschluss.
Diese frühen Arbeitslosigkeitsphasen haben gravierende Auswirkungen auf den gesamten weiteren Erwerbsverlauf. "Was wie ein Einzelfall aussieht, spiegelt strukturelle Herausforderungen wider, die durch gezielte Maßnahmen abgefedert werden können", erklärt Steger.
Die gefährdeten Unterstützungsleistungen sind mehr als nur Sozialmaßnahmen – sie stellen rechtlich verpflichtende "angemessene Vorkehrungen" im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Österreich hat sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, diese Vorkehrungen zu gewährleisten.
Eine Reduktion der Maßnahmen bedeutet faktisch eine Verschärfung bestehender Ungleichheiten und einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert explizit, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf Arbeit unter gleichen Bedingungen haben.
Die geplanten Einsparungen könnten sich langfristig als teurer Bumerang erweisen. Inklusion am Arbeitsmarkt ist ein langfristiger Prozess, der Planungssicherheit für alle Beteiligten erfordert – Projektträger, Unternehmen und Menschen mit Behinderungen selbst.
Kurzfristige budgetäre Einsparungen können zu höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten führen: steigende Transferleistungen, erhöhte Gesundheitsausgaben und der Verlust qualifizierter Arbeitskräfte sind mögliche Konsequenzen.
"Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedeuten nicht nur das Verhindern von Chancen echter Inklusion von zahlreichen Menschen mit Behinderungen. Sie führen auch zu langfristigen Mehrkosten für die Volkswirtschaft, die nicht zu unterschätzen sind", warnt Steger.
Unternehmen verlieren potenzielle Fachkräfte, während der Staat höhere Sozialausgaben stemmen muss. Gleichzeitig gehen wichtige Kompetenzen und Perspektiven verloren, die Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt einbringen können.
Die Behindertenanwältin richtet klare Forderungen an die Politik. Diese umfassen drei zentrale Punkte:
"Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft", betont Steger. Eine nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen sei unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich zu gewährleisten.
Die Kritik kommt nicht nur von der Behindertenanwaltschaft, sondern wird von einem breiten Bündnis getragen. Der Österreichische Behindertenrat und das Chancen Nutzen Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds unterstützen die Warnung vor den geplanten Kürzungen.
Diese Allianz aus Interessensvertretungen, Gewerkschaft und staatlicher Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstreicht die Tragweite der befürchteten Einschnitte. Es geht um mehr als budgetäre Fragen – es geht um die Zukunft der Inklusion in Österreich.
Die Debatte um den Ausgleichstaxfonds zeigt exemplarisch, wie kurzfristige Budgetlogik langfristige gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Erfolgreiche Inklusion braucht kontinuierliche, verlässliche Unterstützung – nicht punktuelle Interventionen.
Menschen mit Behinderungen, ihre Familien, Arbeitgeber und Dienstleister benötigen Planungssicherheit. Nur so können nachhaltige Integrationsprozesse gelingen, die allen Beteiligten zugutekommen.
Die Politik steht vor der Entscheidung: Investition in eine inklusive Gesellschaft oder Rückfall in überholte Ausgrenzungsmechanismen. Die Stimmen der Betroffenen und ihrer Vertreter sind eindeutig – nun liegt es an der Politik zu handeln.