Neue Verordnung verpflichtet Bundesländer zu monatlicher Meldung ihrer Finanzdaten
Grüne fordern nach überhöhtem Staatsdefizit mehr Transparenz bei Länderfinanzen. Neue Verordnung ist nur der erste Schritt.
Die österreichischen Bundesländer müssen künftig monatlich ihre Budgetdaten an den Bund melden. Eine entsprechende Gebarungsstatistik-Verordnung wurde kürzlich beschlossen, nachdem das überhöhte gesamtstaatliche Defizit des vergangenen Jahres die mangelnde Transparenz bei den Länderfinanzen offengelegt hatte.
Jakob Schwarz, Budgetsprecher der Grünen, begrüßt die neue Regelung als "längst überfälligen Schritt". Die Grünen hatten bereits im Herbst einen entsprechenden Antrag im Parlament eingebracht. "Wir Grüne haben bereits im Herbst einen Antrag eingebracht, um genau diese Transparenz sicherzustellen. Gut, dass dieser Vorstoß jetzt zumindest teilweise umgesetzt wird", erklärt Schwarz.
Die neue Verordnung ist eine direkte Reaktion auf die Erfahrungen des vergangenen Jahres, als das österreichische Budgetdefizit deutlich höher ausfiel als ursprünglich geplant. Ein wesentlicher Grund dafür waren hohe Defizite auf Länderebene, die erst mit erheblicher Verzögerung bekannt wurden.
"Das überhöhte gesamtstaatliche Defizit ist auch deshalb aus dem Ruder gelaufen, weil die Länder ihre hohen Defizite nicht transparent gemacht haben", kritisiert Schwarz die bisherige Praxis. Wenn der Bund erst mit massiver Verzögerung erfahre, wie sich die Haushalte der Länder tatsächlich entwickeln, sei das "kein solides Finanzmanagement, sondern ein strukturelles Risiko".
Diese Einschätzung spiegelt ein grundlegendes Problem im österreichischen Finanzföderalismus wider. Während der Bund für die Einhaltung der EU-Defizitregeln verantwortlich ist, haben die Länder erheblichen Einfluss auf das gesamtstaatliche Ergebnis. Ohne zeitnahe Informationen über die Entwicklung der Länderbudgets wird eine effektive Steuerung der Gesamtfinanzen praktisch unmöglich.
Für die Grünen ist die neue Meldepflicht jedoch nur ein erster Schritt. Schwarz betont: "Was es braucht, sind monatliche Berichte über den Budgetvollzug an die Landtage sowie eine verpflichtende Vorlage der Landesrechnungsabschlüsse bis spätestens Ende Juni."
Diese weitergehenden Forderungen zielen darauf ab, nicht nur die Transparenz zwischen Bund und Ländern zu verbessern, sondern auch die demokratische Kontrolle auf Landesebene zu stärken. Derzeit werden Budgetberichte oft nur unregelmäßig und mit erheblicher Verzögerung vorgelegt, was eine effektive parlamentarische Kontrolle erschwert.
Das vergangene Jahr hat deutlich gemacht, wie wichtig eine bessere Koordination der öffentlichen Finanzen in Österreich ist. Das gesamtstaatliche Defizit überschritt die ursprünglichen Planungen erheblich, was teilweise auf unvorhergesehene Ausgaben der Länder zurückzuführen war.
Österreich ist als EU-Mitgliedstaat verpflichtet, die europäischen Fiskalregeln einzuhalten. Diese sehen vor, dass das strukturelle Defizit nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen darf. Überschreitungen können zu EU-Verfahren und im Extremfall zu Geldstrafen führen.
Die neue Meldepflicht für die Länder soll es dem Bund ermöglichen, frühzeitig gegenzusteuern, wenn sich abzeichnet, dass die Defizitziele verfehlt werden könnten. Bisher mussten die Länder ihre Finanzdaten nur vierteljährlich oder noch seltener melden, was eine zeitnahe Reaktion erschwerte.
Die Diskussion um die Länder-Transparenz berührt auch grundsätzliche Fragen des österreichischen Föderalismus. Die Bundesländer pochen traditionell auf ihre Autonomie in Budgetfragen, während der Bund für die Einhaltung gesamtstaatlicher Vorgaben verantwortlich ist.
Die neue Verordnung stellt einen Kompromiss zwischen diesen beiden Positionen dar. Sie respektiert die Budgethoheit der Länder, schafft aber gleichzeitig die nötigen Informationsgrundlagen für eine koordinierte Finanzpolitik.
In anderen föderalen Staaten sind ähnliche Transparenzregeln bereits seit längerem etabliert. Deutschland etwa verfügt über ein ausgeklügeltes System der Finanzkoordination zwischen Bund und Ländern, das regelmäßige Abstimmungen und Berichtspflichten vorsieht.
Auch in der Schweiz müssen die Kantone ihre Finanzdaten regelmäßig an den Bund melden, um eine koordinierte Fiskalpolitik zu ermöglichen. Diese Erfahrungen zeigen, dass mehr Transparenz nicht zwangsläufig weniger Föderalismus bedeuten muss.
Die neue Gebarungsstatistik-Verordnung tritt in Kürze in Kraft. Die Länder werden dann verpflichtet sein, monatlich detaillierte Daten über ihre Einnahmen und Ausgaben zu melden. Diese Informationen sollen dem Finanzministerium eine bessere Übersicht über die gesamtstaatliche Finanzlage ermöglichen.
Ob die von den Grünen geforderten weitergehenden Transparenzmaßnahmen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Die monatlichen Berichte an die Landtage und die verpflichtende Vorlage der Rechnungsabschlüsse bis Ende Juni würden eine weitere Stärkung der demokratischen Kontrolle bedeuten.
"Österreich kann sich Intransparenz bei den Länderfinanzen nicht länger leisten", fasst Schwarz die Position der Grünen zusammen. Die neue Verordnung sei ein wichtiger Schritt, aber noch nicht das Ende des Weges zu mehr Transparenz und besserer Koordination im österreichischen Föderalismus.