Die Lenzing AG lädt am 23. April 2026 zur 82. ordentlichen Hauptversammlung ins Kulturzentrum Lenzing.
Die Lenzing AG lädt am 23. April 2026 zur 82. ordentlichen Hauptversammlung ins Kulturzentrum Lenzing.
Die Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr (MESZ) und behandelt unter anderem die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht, des Konzernabschlusses inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung jeweils zum 31.12.2025, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals für maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung (mit Zustimmung des Aufsichtsrats), gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen.
Auf der Tagesordnung stehen ferner Wahlen in den Aufsichtsrat, die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026, Beschlussfassung über den Vergütungsbericht sowie die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie des Prüfers für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.
Gemäß Einberufung sind der Jahresfinanzbericht 2025 (darin Jahresabschluss mit Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung), der Corporate Governance Bericht 2025, der Bericht des Aufsichtsrats, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8b, der Vergütungsbericht zu Punkt 6, Erklärungen und Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat sowie weitere Unterlagen spätestens ab 2. April 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com zugänglich.
Aktionäre können gemäß Einberufung Aktionärsrechte ausüben: Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 109 AktG (bei einem Anteil von mindestens 5 % des Grundkapitals) sind bis spätestens 2. April 2026 einzureichen; Beschlussvorschläge nach § 110 AktG (bei einem Anteil von mindestens 1 % des Grundkapitals) sind bis spätestens 14. April 2026 einzureichen. Die genauen Formanforderungen und Nachweispflichten (Depotbestätigungen) sind in der Einberufung beschrieben.
Die Vollmachtserteilung ist möglich; die Vollmachten müssen spätestens am 22. April 2026 um 13:00 Uhr (MESZ) an die in der Einberufung genannten Adressen zugegangen sein. Als kostenfreies Serviceangebot steht ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter, Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger (IVA), zur Verfügung; die Vollmacht an ihn muss ebenfalls bis 22. April 2026 um 13:00 Uhr (MESZ) an die genannten Adressen übermittelt werden. Kontaktangaben sind in der Einberufung enthalten.
Nachweisstichtag ist gemäß Einberufung der 13. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich; die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung (20. April 2026) an die in der Einberufung angegebenen Adressen übermittelt werden. Weiterhin sind Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre und zur Aufbewahrung in der Einberufung enthalten.
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital EUR 40.107.738,37 und ist zerlegt in 38.618.180 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.