Am 29. Januar 2026 erinnert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien daran, dass die Anmeldefrist für ihre Sammelaktion zu Bestandsprovisionen bei Fonds bald endet. Diese Aktion betrifft Konsument:innen, die bis zum 31. Dezember 2017 Fondsprodukte von Raiffeiseninstituten in den österreic
Am 29. Januar 2026 erinnert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien daran, dass die Anmeldefrist für ihre Sammelaktion zu Bestandsprovisionen bei Fonds bald endet. Diese Aktion betrifft Konsument:innen, die bis zum 31. Dezember 2017 Fondsprodukte von Raiffeiseninstituten in den österreichischen Bundesländern Burgenland, Tirol, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg erworben haben. Die Möglichkeit, sich kostenlos unter www.vki.at/kick-back-2025 anzumelden und mögliche Rückzahlungen zu sichern, endet am 28. Februar 2026.
Bestandsprovisionen sind Gebühren, die Banken von Kapitalanlagegesellschaften für die Vermittlung von Fonds erhalten. Diese Provisionen werden oft nicht transparent genug offengelegt, was nach Ansicht des VKI unzulässig ist. Der VKI hat mit den betroffenen Raiffeiseninstituten außergerichtliche Lösungen ausgehandelt, sodass anspruchsberechtigte Teilnehmer:innen der Sammelaktion individuelle Rückerstattungsangebote erhalten können. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Anmeldung zur kostenlosen Sammelaktion.
Die Praxis der Bestandsprovisionen hat eine lange Geschichte. Ursprünglich eingeführt, um Banken für den Vertrieb von Anlageprodukten zu belohnen, sind sie in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten. In Österreich und anderen europäischen Ländern wie Deutschland und der Schweiz wurden in den letzten Jahren verstärkt Stimmen laut, die eine vollständige Offenlegung dieser Provisionen fordern. Dies führte zu einer Reihe von Gesetzesänderungen und Initiativen, die den Schutz der Konsument:innen verbessern sollen.
In Deutschland und der Schweiz gibt es ähnliche Diskussionen über die Transparenz von Bestandsprovisionen. Während in Deutschland bereits einige gesetzliche Regelungen zur Offenlegung dieser Provisionen bestehen, ist die Schweiz hier noch etwas zurückhaltender. Österreich hat mit der aktuellen VKI-Initiative einen wichtigen Schritt unternommen, um die Rechte der Konsument:innen zu stärken.
Für die betroffenen Kund:innen der Raiffeiseninstitute bedeutet die Teilnahme an der VKI-Sammelaktion die Möglichkeit, ohne großen Aufwand eine Rückzahlung zu erhalten. Dies kann insbesondere für jene, die größere Summen in Fonds investiert haben, einen erheblichen finanziellen Vorteil bedeuten. Ein Beispiel: Eine Konsumentin aus Tirol, die 2015 in einen Raiffeisenfonds investiert hat, könnte durch die Rückzahlung der Bestandsprovisionen mehrere hundert Euro zurückerhalten.
Laut VKI haben sich bereits mehrere tausend Personen für die Sammelaktion angemeldet. Die durchschnittliche Rückzahlung pro Teilnehmer:in liegt bei etwa 500 Euro, wobei die genaue Summe je nach investiertem Betrag und der Höhe der erhaltenen Provisionen variiert. Diese Zahlen verdeutlichen das Potenzial der Sammelaktion, finanzielle Ungerechtigkeiten zu korrigieren.
Die VKI-Sammelaktion könnte als Modell für zukünftige Initiativen zur Verbesserung der Transparenz im Finanzsektor dienen. Sollte die Aktion erfolgreich verlaufen, könnten ähnliche Initiativen auch in anderen Bereichen des Finanzwesens gestartet werden. Langfristig könnte dies zu einer umfassenderen Reform der Offenlegungspflichten im Finanzsektor führen, was den Schutz der Konsument:innen weiter stärkt.
Die VKI-Sammelaktion bietet eine einzigartige Gelegenheit für betroffene Konsument:innen, unrechtmäßig einbehaltene Bestandsprovisionen zurückzufordern. Die Frist zur Anmeldung endet am 28. Februar 2026, und der VKI empfiehlt allen berechtigten Personen, diese Chance nicht zu verpassen. Weitere Informationen sind auf der Website des VKI verfügbar. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie Ihre Rechte als Konsument:in!