Das österreichische Biotechnologie-Unternehmen Marinomed Biotech AG aus Korneuburg steht vor einer finanziellen Herausforderung. Am 19. März 2026 gab der Vorstand bekannt, eine Barkapitalerhöhung zur Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs von rund EUR 2 Millionen durchzuführen.
Das österreichische Biotechnologie-Unternehmen Marinomed Biotech AG aus Korneuburg gab am 19. März 2026 bekannt, eine Barkapitalerhöhung zur Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs von rund EUR 2 Millionen durchzuführen. Ursache hierfür sind bislang nicht in ausreichender Höhe vereinnahmte Zahlungen aus der Übertragung des Carragelose-Geschäfts an Unither Pharmaceuticals, wodurch ein kurzfristiger Kapitalbedarf bis zur Mitte des Geschäftsjahres 2026 entstanden ist.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung sollen bis zu 459.985 neue Inhaber-Stammaktien ohne Nennwert ausgegeben werden, wodurch sich das Grundkapital von derzeit EUR 1.839.940 um bis zu EUR 459.985 auf bis zu EUR 2.299.925 erhöhen würde. Jede neue Aktie hat einen rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00.
Bestehenden Aktionären werden Bezugsrechte im Verhältnis 4:1 eingeräumt. Für jeweils vier bestehende Aktien kann eine neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 14,00 gezeichnet werden.
Die Gesellschaft nennt als Grund für den kurzfristigen Kapitalbedarf, dass vereinbarte Zahlungen aus der Übertragung des Carragelose-Geschäfts an Unither bislang nicht in der erwarteten Höhe eingegangen sind. Der Nettoemissionserlös der Kapitalerhöhung soll für die Erfüllung des Sanierungsplans und die Schließung der Finanzierungslücke verwendet werden.
Maßgeblicher Stichtag für das Entstehen der Bezugsrechte ist der 25. März 2026, 23:59 CEST (Record Date). Die Bezugsfrist soll am 26. März 2026 um 9:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit beginnen und endet voraussichtlich am 9. April 2026 um 17:40 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Die Bezugsrechte werden nicht an der Wiener Börse handelbar sein.
Etwaige nicht im Wege des Bezugsangebots gezeichnete Neue Aktien (Rumpfaktien) sollen im Anschluss im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung (Rumpfplatzierung) an qualifizierte institutionelle Investoren und ausgewählte nicht-institutionelle Anleger im Europäischen Wirtschaftsraum zum Bezugspreis angeboten werden. Es liegt eine verbindliche Zusage eines institutionellen Investors vor, der zum heutigen Tag noch keine Aktien der Gesellschaft hält, im Rahmen der Rumpfplatzierung Neue Aktien in einem Gesamtbetrag von EUR 1 Million zum Bezugspreis zu zeichnen und zu übernehmen.
Marinomed wird für das Angebot der Neuen Aktien sowie die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel an der Wiener Börse von den Prospektausnahmen gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. db und Art. 1 Abs. 5 lit. ba der Verordnung (EU) 2017/1129 Gebrauch machen. Das hierfür erforderliche Dokument gemäß Anhang IX Prospektverordnung wird vor Beginn des öffentlichen Angebots bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinterlegt und der Öffentlichkeit zeitgleich auf der Unternehmenswebsite www.marinomed.com zur Verfügung gestellt.
Die Bekanntgabe erfolgte gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 als Ad-hoc-Mitteilung. Die Neuen Aktien und Bezugsrechte wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen – insbesondere des U.S. Securities Act of 1933 – bei ausländischen Wertpapierbehörden registriert und dürfen in den USA ohne Registrierung oder Ausnahme nicht angeboten oder verkauft werden. Für ausländische Aktionäre können Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen; sie werden aufgefordert, sich über für sie geltende Beschränkungen zu informieren.
Weiterführende Informationen stellt Marinomed auf www.marinomed.com zur Verfügung.