68 Führungskräfte verdienen mehr als der Bundeskanzler
Rechnungshofbericht deckt auf: In 30 staatlichen Unternehmen liegen Spitzengehälter über dem Kanzler-Bezug. Grüne fordern öffentliche Ausschüsse.
Ein aktueller Rechnungshofbericht sorgt für Aufsehen: 68 Führungskräfte in 30 staatlich kontrollierten Unternehmen verdienen mehr als Bundeskanzler Karl Nehammer. Mit einem Jahresbezug von 333.758,60 Euro liegt der Regierungschef damit deutlich unter den Spitzengehältern in der öffentlichen Wirtschaft. Diese Zahlen standen im Mittelpunkt einer intensiven Debatte im Nationalrat.
Der umfassende Bericht des Rechnungshofs analysierte die Gehälter in 445 Unternehmen und erfasste dabei die Bezüge von insgesamt 270.192 Beschäftigten, 1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern der Geschäftsführungen. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Hierarchieebenen auf.
Besonders auffällig ist der Anstieg der durchschnittlichen Einkommen in den Geschäftsführungen: Im Jahr 2024 erreichten diese 245.100 Euro, während normale Beschäftigte im Schnitt 70.000 Euro verdienten. Die höchsten Spitzengehälter wurden bei der Österreichischen Post und der Verbund AG verzeichnet.
"Diese Zahlen zeigen, wie weit sich staatsnahe Strukturen von der Lebensrealität der Menschen entfernt haben", kritisierte FPÖ-Abgeordneter Michael Fürtbauer. Die Einkommen in diesem Bereich würden "in Schwindel erregende Höhen steigen". Ein entsprechender Entschließungsantrag seiner Fraktion für mehr Transparenz blieb jedoch in der Minderheit.
Trotz positiver Entwicklungen bei der Gleichstellung bestehen weiterhin erhebliche Probleme. Der Frauenanteil in Vorständen stieg zwar auf 27,2 Prozent, jedoch vergrößerten sich gleichzeitig die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen in Führungspositionen deutlich.
"Zwar ist der Frauenanteil gestiegen, die Einkommensunterschiede haben sich aber deutlich vergrößert", stellte SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner fest. Sie und weitere Parlamentarier setzen große Hoffnungen auf die ab Juni 2026 geltende "Women on Boards"-EU-Richtlinie, um diese Diskrepanzen zu verringern.
Ein weiterer brisanter Punkt des Berichts sind die Pensionskosten: 2024 beliefen sich die zusätzlichen Leistungen für Pensionen an ehemalige Mitarbeiter und deren Angehörige auf 617,28 Millionen Euro für 25.106 Personen. NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer kritisierte, dass nicht nur rund 25.000 "privilegierte Personen" aus staatsnahen Unternehmen Firmenpensionen erhalten sollten. Die zweite Pensionssäule müsse für alle Österreicher zugänglich werden.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker nutzte die Plenardebatte, um wichtige Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie regte eine Verwaltungsvereinfachung und eine Erhöhung der Transparenz durch die Nutzung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten an. Alle im Plenum zu Wort gemeldeten Abgeordneten schlossen sich dieser Forderung an.
Darüber hinaus sollten künftig auch Unternehmen der Länder und Gemeinden in den Bericht aufgenommen werden, um ein vollständigeres Bild der öffentlichen Wirtschaft zu erhalten.
Trotz unterschiedlicher Bewertungen der Gehaltshöhen herrschte parteiübergreifend Einigkeit über die Notwendigkeit von mehr Transparenz. ÖVP-Abgeordneter Harald Servus zeigte sich beeindruckt von der "unglaublichen Arbeit" zur Datenerhebung und betonte, dass gutes Personal entsprechende Entlohnung verdiene. Gleichzeitig warnte er davor, "Neid zu schüren".
"Leistung soll sich lohnen", stimmte Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze zu, kritisierte jedoch, dass die Lohnschere zwischen Führungsfunktionen und anderen Beschäftigten stark "aufgegangen" sei.
Ein weiteres wichtiges Thema der Nationalratssitzung war ein Antrag der Grünen zur Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Die Oppositionspartei fordert, dass Anhörungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen künftig öffentlich sein sollen.
"Der Antrag unserer Fraktion ist ein Schritt hin zu einer objektiveren und nachvollziehbareren parlamentarischen Kontrolle", betonte Grünen-Abgeordnete Alma Zadić. Aktuell gebe es ein strukturelles Defizit, da die allgemeine Öffentlichkeit von Untersuchungsausschüssen faktisch ausgeschlossen sei.
Die Grünen argumentieren mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1993, wonach der ausschließliche Zugang für Medienvertreter verfassungswidrig sei. Interessierten Bürgern soll "nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten, unter Bevorzugung von Medienvertretern" Zutritt gewährt werden.
Andere Parteien äußerten jedoch Bedenken. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl verwies auf einen aktuellen Antrag beim Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung der derzeitigen Regelung. Die Parlamentsdirektion sei aber der Auffassung, dass die gängige Praxis verfassungskonform sei. Neben Transparenz müsse der Staat auch seine Schutzfunktion gegenüber Persönlichkeitsrechten wahrnehmen.
SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar unterstützte grundsätzlich mehr Öffentlichkeit, stellte aber die Frage, wie mit Persönlichkeitsrechten, Verschwiegenheitspflichten und Geheimhaltung umgegangen werden solle.
NEOS-Abgeordnete Sophie Marie Wotschke ging noch einen Schritt weiter und sprach sich für eine Live-Übertragung der Untersuchungsausschüsse aus. "Jeder Schritt für mehr Transparenz ist zu begrüßen", betonte sie und verwies auf andere Länder, wo dies rechtlich möglich sei.
Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen, wo über die Umsetzung entschieden wird.
Nach Ende der Plenarsitzung trat der Pilnacek-Untersuchungsausschuss zu einer Sitzung zusammen. Dabei wurden einstimmig zwei das Bundesministerium für Inneres betreffende ergänzende Beweisanforderungen beschlossen. Dies zeigt, dass die parlamentarische Kontrolle auch in diesem sensiblen Bereich fortgesetzt wird.
Die Debatte um Gehälter in staatsnahen Unternehmen und die Transparenz parlamentarischer Arbeit wird die österreichische Politik weiter beschäftigen. Mit der bevorstehenden "Women on Boards"-EU-Richtlinie und möglichen Verfassungsgerichtshof-Entscheidungen stehen wichtige Weichenstellungen an.
Die Forderung nach mehr Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft wird dabei ebenso im Fokus stehen wie die Frage, wie parlamentarische Untersuchungsausschüsse künftig arbeiten sollen. Beide Themen zeigen, dass die Balance zwischen notwendiger Kontrolle und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten eine der zentralen Herausforderungen der demokratischen Arbeit bleibt.