Arbeitgeber müssen ab 30 Grad verpflichtende Schutzmaßnahmen ergreifen – Gewerkschaft fordert Ausweitung auf Innenräume
Die neue Hitzeschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber zu konkreten Schutzmaßnahmen bei Hitzearbeit im Freien. Der ÖGB sieht darin einen wichtigen Erfolg.
Die Sommermonate stellen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich eine besondere Belastung dar. Wer bei Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder im Straßenbau arbeiten muss, ist erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Mit der heute vom Arbeitsministerium verkündeten Hitzeschutzverordnung reagiert die Politik nun auf diese Herausforderung und schafft erstmals verbindliche Regelungen zum Schutz von Beschäftigten, die ihre Arbeit im Freien verrichten.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Arbeitgeber konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, sobald die Geosphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 herausgibt. Diese Warnstufe wird erreicht, wenn die Temperaturen die 30-Grad-Marke überschreiten. Damit existiert erstmals ein klar definierter Schwellenwert, ab dem gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Hitzeschutz greifen.
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) stellt diese Regelung einen bedeutenden Durchbruch dar. „Endlich werden die gesundheitlichen Risiken für Menschen, die bei brütender Hitze arbeiten müssen, ernst genommen