Der Digital Services Act (DSA) stellt neue Anforderungen an Online-Vermittlungsdienste in der EU und macht eine Erweiterung bestehender Impressen notwendig. Unternehmen müssen nun spezifische Transparenz- und Meldepflichten einhalten, um ein rechtskonformes Impressum zu gewährleisten. Dies betrifft
Der Digital Services Act (DSA) stellt neue Anforderungen an Online-Vermittlungsdienste in der EU und macht eine Erweiterung bestehender Impressen notwendig. Unternehmen müssen nun spezifische Transparenz- und Meldepflichten einhalten, um ein rechtskonformes Impressum zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung korrekter Kontaktinformationen und die Einhaltung neuer Verhaltenspflichten für verschiedene Vermittlungsdienste.
Digital Services Act (DSA)
Der Digital Services Act (DSA) etabliert neue Regeln für Online-Vermittlungsdienste in der EU. Die Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 wurde am 27.10.2022 veröffentlicht und trat am 16. November 2022 in Kraft. Ab dem 17. Februar 2024 wird sie in der gesamten Union anwendbar sein. Der DSA sieht abgestufte Verhaltenspflichten für verschiedene Arten von Vermittlungsdiensten vor, darunter Access-Provider und Hosting-Provider.
Einige Bestimmungen gelten für alle Anbieter, z.B. die Benennung einer zentralen Kontaktstelle und Transparenzberichtspflichten. Zusätzliche Regelungen betreffen Hostingdiensteanbieter, einschließlich Online-Plattformen, wie Melde- und Abhilfeverfahren. Online-Plattformen haben weitere Pflichten wie ein internes Beschwerdemanagementsystem und Transparenz der Empfehlungssysteme. Online-Marktplätze müssen beispielsweise „Know-Your-Business-Customer“-Regeln befolgen. Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen (VLOPs und VLOSEs) haben Prüfpflichten im Umgang mit systemischen Risiken, die von der Europäischen Kommission überwacht werden.
In Österreich wird der DSA durch das „DSA-Begleitgesetz“ ergänzt, welches einen Koordinator für Digitale Dienste (KommAustria) einsetzt, um die Einhaltung des DSA sicherzustellen. Dieses Gesetz verbessert auch die Bekämpfung von „Hass im Netz“ durch vereinfachte Verfahren zur Löschung von Hasspostings und schafft eine Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei Ehrenbeleidigungen. Das DSA-Begleitgesetz tritt größtenteils am 17. Februar 2024 in Kraft.
Impressum Generator von AdSimple
Um den Anforderungen des Digital Services Act gerecht zu werden, bietet der
Impressum Generator von AdSimple eine praktische Lösung. Dieses Tool enthält spezifische Erweiterungen für den Digital Services Act, um sicherzustellen, dass ein korrektes und rechtskonformes Impressum erstellt wird. Der Generator berücksichtigt die neuen Transparenzpflichten und Meldeverfahren des DSA, um Unternehmen und Dienstleister bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die
BMJ-Webseite zum Digital Services Act.