Eine weitreichende Reform des österreichischen Notariats nimmt Gestalt an: Der Justizausschuss hat heute eine Fünf-Parteien-Initiative beschlossen, die die Altersgrenze für angehende Notariatskandi...
Eine weitreichende Reform des österreichischen Notariats nimmt Gestalt an: Der Justizausschuss hat heute eine Fünf-Parteien-Initiative beschlossen, die die Altersgrenze für angehende Notariatskandidaten anhebt. Statt bisher 35 Jahren können sich künftig Juristen bis zum 50. Lebensjahr für eine Laufbahn im Notariat bewerben.
Die beschlossene Gesetzesänderung hebt die bisherige Altersobergrenze von unter 35 Jahren auf 50 Jahre für die erstmalige Eintragung in das Notariatskandidaten-Verzeichnis an. Diese Regelung wird auch für Wiedereintragungen gelten, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist. ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger betont, dass diese Maßnahme eine "ausgewogene Altersstruktur bei den Notarinnen und Notaren" sicherstellen und einen "leichteren Generationenwechsel" ermöglichen soll.
Fürlinger: „Die Erhöhung der Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten auf 50 Jahre sichert auch weiterhin ein hochwertiges österreichischen Notariat und zielt auf eine ausgewogene Altersstruktur bei den Notarinnen und Notaren und somit einen leichteren Generationenwechsel ab.“
Fürlinger: „Damit wird auch sichergestellt, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung von bereits langjährig tätigen Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir so Einbußen bei der Qualität der Rechtsdienstleistungen und der Sicherstellung der unabhängigen Rechtspflege durch das Notariat wirkungsvoll vorbeugen.“