Die Grünen setzen heute erneut einen wichtigen Impuls für den Schutz von Frauen in Österreich: Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, und Justizsprecherin Alma Zadić brachten einen Antrag zur g
Die Grünen setzen heute erneut einen wichtigen Impuls für den Schutz von Frauen in Österreich: Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, und Justizsprecherin Alma Zadić brachten einen Antrag zur grundlegenden Reform des österreichischen Sexualstrafrechts ein. Das Ziel ist die verbindliche Verankerung des Konsensprinzips „Nur Ja heißt Ja" – eine Forderung, die bereits über 12.000 Menschen mit ihrer Unterschrift unterstützen und die international längst zum Standard geworden ist.
Das Konsensprinzip „Nur Ja heißt Ja" stellt einen fundamentalen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht dar. Während das bisherige System hauptsächlich auf dem Prinzip „Nein heißt Nein" basiert, kehrt das Konsensprinzip die Beweislast um. Es besagt, dass sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten ihre ausdrückliche, freiwillige und bewusste Zustimmung gegeben haben. Diese Zustimmung muss fortlaufend vorhanden sein und kann jederzeit widerrufen werden.
Der entscheidende Unterschied zum aktuellen System liegt darin, dass nicht mehr bewiesen werden muss, dass sich das Opfer gewehrt oder ein „Nein" ausgesprochen hat. Stattdessen muss nachweisbar sein, dass eine klare Einwilligung aller Beteiligten vorlag. Dies berücksichtigt die wissenschaftlich belegte Tatsache, dass viele Betroffene sexualisierter Gewalt in der Situation erstarren oder nicht reagieren können – ein Phänomen, das in der Psychologie als „Tonic Immobility" oder Erstarrungsreaktion bekannt ist.
Österreich hinkt bei der Reform des Sexualstrafrechts anderen europäischen Ländern deutlich hinterher. Bereits 2011 führte das Vereinigte Königreich das Konsensprinzip ein, gefolgt von Schweden 2018. Spanien reformierte 2022 sein Sexualstrafrecht grundlegend und definierte Vergewaltigung neu als jeden nicht-einvernehmlichen sexuellen Akt. Frankreich folgte diesem Beispiel, und zuletzt führte auch Norwegen das „Nur Ja heißt Ja"-Prinzip ein.
Diese Länder haben gezeigt, dass eine solche Reform nicht nur rechtlich möglich, sondern auch gesellschaftlich notwendig ist. Die Erfahrungen aus diesen Staaten belegen, dass das Konsensprinzip zu einer höheren Anzeigerate und zu mehr Verurteilungen führt, ohne jedoch zu einer Flut von Falschbeschuldigungen zu führen – ein Argument, das Kritiker oft ins Feld führen.
In Deutschland wird das Thema ebenfalls intensiv diskutiert. Bereits 2016 wurde dort das Sexualstrafrecht reformiert und der Grundsatz „Nein heißt Nein" eingeführt. Doch auch hier fordern Experten und Frauenrechtsorganisationen eine Weiterentwicklung hin zum Konsensprinzip. Die Schweiz befindet sich derzeit in einem ähnlichen Reformprozess wie Österreich.
Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: Jede dritte Frau in Österreich erlebt körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Diese Zahl stammt aus der Erhebung der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) und entspricht dem EU-Durchschnitt. Besonders besorgniserregend ist, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher geschätzt wird, da viele Betroffene aus Scham, Angst oder aufgrund der aktuellen Rechtslage keine Anzeige erstatten.
Die österreichische Kriminalstatistik verzeichnet jährlich rund 1.000 angezeigte Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Experten gehen jedoch davon aus, dass nur etwa 10 bis 20 Prozent aller sexuellen Übergriffe zur Anzeige gebracht werden. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Zahl der Fälle um ein Vielfaches höher liegt.
Für Betroffene ist der Weg durch das Justizsystem oft eine zusätzliche Belastung. Sie müssen nicht nur das Trauma der Tat selbst verarbeiten, sondern auch beweisen, dass sie sich gewehrt oder deutlich „Nein" gesagt haben. Diese sogenannte sekundäre Viktimisierung verstärkt das Leid der Betroffenen und führt dazu, dass viele auf eine Anzeige verzichten.
Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren Österreichs hat sich heute erneut klar für die Reform des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Diese Organisationen betreuen jährlich über 25.000 gewaltbetroffene Personen und haben daher eine besondere Expertise in diesem Bereich. Sie sehen täglich, wie das aktuelle Rechtssystem Betroffene im Stich lässt und fordern seit Jahren eine Modernisierung.
Die Gewaltschutzzentren berichten von Fällen, in denen Betroffene aufgrund der aktuellen Rechtslage keine Chance auf eine erfolgreiche Strafverfolgung haben, obwohl eindeutig sexuelle Gewalt vorlag. Besonders problematisch sei dies bei Fällen, in denen die Betroffenen aufgrund von Schock oder Trauma nicht in der Lage waren, körperlichen Widerstand zu leisten oder verbal zu protestieren.
Eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Konsensprinzip hätte weitreichende Auswirkungen auf die österreichische Gesellschaft. Zunächst würde sie das Bewusstsein für einvernehmliche Sexualität schärfen und zu einer offeneren Kommunikation über Grenzen und Wünsche beitragen. Dies könnte präventiv wirken und dazu beitragen, dass weniger sexuelle Übergriffe geschehen.
Für Betroffene sexualisierter Gewalt würde sich die Situation grundlegend verbessern. Sie müssten nicht mehr beweisen, dass sie sich gewehrt haben, sondern könnten sich darauf konzentrieren, ihre Erfahrungen zu schildern. Dies könnte dazu führen, dass mehr Betroffene Anzeige erstatten und Täter häufiger zur Verantwortung gezogen werden.
Auch für die Justiz brächte eine solche Reform Klarheit. Richter und Staatsanwälte hätten eindeutigere Kriterien für die Beurteilung von Fällen sexualisierter Gewalt. Dies könnte zu einer einheitlicheren Rechtsprechung und zu mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten führen.
Kritiker befürchten jedoch, dass das Konsensprinzip zu einer Umkehr der Unschuldsvermutung führen könnte. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, da auch nach einer Reform die Staatsanwaltschaft beweisen muss, dass keine Einwilligung vorlag. Der Unterschied liegt lediglich darin, worauf sich der Beweis fokussiert: nicht auf den Widerstand des Opfers, sondern auf das Fehlen der Zustimmung.
Die Initiative der Grünen ist nicht der erste Versuch, das österreichische Sexualstrafrecht zu reformieren. Bereits in der Vergangenheit gab es mehrere Anläufe, die jedoch am Widerstand der Regierungsparteien scheiterten. Die ÖVP und teilweise auch die SPÖ zeigten sich bisher zurückhaltend gegenüber einer grundlegenden Reform.
Ein wichtiger Meilenstein war die Petition „Nur Ja heißt Ja