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Österreich beschließt Anti-Shrinkflation-Gesetz gegen Mogelpackungen

12. März 2026 um 15:17
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Weniger Inhalt, gleicher Preis – dieses Phänomen kennen viele österreichische Verbraucher nur zu gut. Am 12. Dezember 2024 hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt gegen diese versteckten Preiserh...

Weniger Inhalt, gleicher Preis – dieses Phänomen kennen viele österreichische Verbraucher nur zu gut. Am 12. Dezember 2024 hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt gegen diese versteckten Preiserhöhungen beschlossen: Das Anti-Shrinkflation-Gesetz wird Händler künftig verpflichten, Füllmengenreduzierungen deutlich zu kennzeichnen. Die Maßnahme ist Teil des größeren Kampfes gegen die Teuerung, der österreichische Haushalte seit Monaten belastet.

Was ist Shrinkflation und wie betrifft sie österreichische Verbraucher?

Der Begriff Shrinkflation setzt sich aus den englischen Wörtern "shrink" (schrumpfen) und "inflation" (Teuerung) zusammen. Gemeint ist eine versteckte Form der Preiserhöhung, bei der Unternehmen die Füllmenge oder Größe ihrer Produkte reduzieren, ohne den Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren auch in Österreich stark verbreitet.

Konkrete Beispiele für Shrinkflation finden sich in allen Bereichen des täglichen Lebens: Die Packung Kekse enthält statt 200 nur noch 180 Gramm, die Seifenpackung wird von 125 auf 100 Gramm reduziert, oder die Chipstüte schrumpft von 175 auf 150 Gramm – der Preis bleibt jedoch unverändert oder steigt sogar. Für Verbraucher bedeutet dies eine versteckte Preiserhöhung von oft 10 bis 20 Prozent pro betroffenes Produkt.

Besonders problematisch ist diese Entwicklung für Haushalte mit geringem Einkommen, die bereits jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Eine Studie der Arbeiterkammer Wien aus dem Jahr 2023 zeigte, dass durchschnittliche österreichische Haushalte durch Shrinkflation zusätzlich 150 bis 200 Euro pro Jahr ausgeben, ohne es bewusst zu bemerken.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Detail

Das nun beschlossene Anti-Mogelpackungs-Gesetz bringt konkrete Verpflichtungen für den Handel mit sich. Händlerinnen und Händler müssen Füllmengenreduzierungen künftig 60 Tage lang klar und gut sichtbar kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht gilt sowohl im stationären Handel als auch im Online-Bereich.

Die Kennzeichnung muss dabei bestimmte Mindestanforderungen erfüllen: Sie muss deutlich lesbar sein, darf nicht versteckt angebracht werden und muss die konkrete Reduzierung der Füllmenge angeben. Formulierungen wie "Neue Rezeptur" oder "Verbessertes Design" reichen nicht aus, wenn diese Änderungen mit einer Mengenreduzierung einhergehen.

Verstöße gegen diese Bestimmungen werden künftig mit deutlich höheren Strafen geahndet. Die Geldstrafen wurden auf das Zehnfache der bisherigen Sätze erhöht und können bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen bis zu 50.000 Euro betragen. Für Unternehmen mit hohem Umsatz sind sogar Strafen bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes möglich.

Umsetzung und Kontrolle der neuen Regelungen

Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Marktaufsichtsbehörden der Länder sowie der Bundeswettbewerbsbehörde. Diese werden sowohl stichprobenartige Kontrollen durchführen als auch Beschwerden von Verbrauchern nachgehen. Zusätzlich können Verbraucherschutzorganisationen Verstöße melden und Verfahren einleiten.

Das Gesetz tritt mit einer Übergangsfrist von drei Monaten in Kraft, um Händlern die notwendigen Anpassungen ihrer Kennzeichnungssysteme zu ermöglichen. Bereits laufende Reduzierungen, die vor dem Inkrafttreten begonnen haben, fallen unter eine Härtefallregelung und müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie länger als die Übergangsfrist andauern.

Internationale Vergleiche und Vorreiterrolle Österreichs

Mit diesem Gesetz nimmt Österreich international eine Vorreiterrolle ein. Während in Deutschland und der Schweiz ähnliche Diskussionen geführt werden, gibt es dort noch keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen. Frankreich führte bereits 2022 eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels ein, die jedoch weniger weitreichend ist als die österreichischen Bestimmungen.

In den USA haben mehrere Bundesstaaten ähnliche Überlegungen angestellt, jedoch noch keine einheitlichen Regelungen beschlossen. Die Europäische Union diskutiert derzeit eine EU-weite Richtlinie, die auf den österreichischen Erfahrungen aufbauen könnte. Experten sehen in der österreichischen Lösung ein mögliches Modell für eine europaweit harmonisierte Regelung.

Innerhalb Österreichs unterscheiden sich die bisherigen Handhaben der Bundesländer erheblich. Während Wien und Salzburg bereits schärfere Kontrollen eingeführt hatten, hinkte die Überwachung in ländlichen Gebieten teilweise hinterher. Das neue Bundesgesetz schafft nun einheitliche Standards für ganz Österreich.

Auswirkungen auf Unternehmen und Handel

Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich zu einer Verhaltensänderung bei Herstellern und Händlern führen. Statt versteckter Mengenreduzierungen werden Unternehmen künftig eher zu offenen Preiserhöhungen greifen müssen, wenn sie ihre Gewinnmargen aufrechterhalten wollen. Dies könnte paradoxerweise zu einer kurzfristig höheren gefühlten Inflation führen, langfristig aber für mehr Transparenz sorgen.

Große Handelsketten wie Rewe, Spar und Hofer haben bereits angekündigt, ihre IT-Systeme entsprechend anzupassen. Die Kosten für die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht werden auf 5 bis 15 Millionen Euro für den gesamten österreichischen Handel geschätzt – ein Bruchteil der Mehrkosten, die Verbrauchern durch Shrinkflation entstehen.

Kleinere Händler befürchten höhere Verwaltungskosten und fordern Unterstützung bei der technischen Umsetzung. Die Wirtschaftskammer Österreich plant deshalb Informationsveranstaltungen und stellt digitale Hilfsmittel zur Verfügung, um die Implementierung zu erleichtern.

Langfristige Marktveränderungen erwartet

Marktbeobachter erwarten, dass sich das Verhalten der Konsumenten durch die erhöhte Transparenz ändern wird. Wenn Shrinkflation sichtbar wird, können Verbraucher bewusster entscheiden und gegebenenfalls zu anderen Produkten oder Marken wechseln. Dies könnte einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen schaffen, die auf ehrliche Preispolitik setzen.

Gleichzeitig könnte das Gesetz Innovation fördern: Statt Produkte zu verkleinern, werden Unternehmen möglicherweise verstärkt in Effizienzsteigerungen oder neue Technologien investieren, um Kostensteigerungen abzufedern. Experten sehen darin eine positive Entwicklung für die österreichische Wirtschaft insgesamt.

Reaktionen aus Politik und Gesellschaft

SPÖ-Bundesrätin Verena Schweiger bezeichnete das Gesetz als wichtigen Baustein im Kampf gegen die Teuerung. Ihrer Ansicht nach haben die aktuellen Regierungsparteien in zwölf Monaten mehr konkrete Maßnahmen gegen die Inflation umgesetzt als die beiden vorherigen Regierungen in sieben Jahren. Diese Einschätzung wird allerdings von der Opposition bestritten.

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter sieht in der neuen Regelung faire Spielregeln für den Markt. Versteckte Preiserhöhungen durch Shrinkflation hätten den Wettbewerb verzerrt und ehrliche Unternehmen benachteiligt. Das Gesetz stelle nun einen fairen Rahmen für alle Marktteilnehmer her.

Sandro Beer, Sozialsprecher der SPÖ, betont die doppelte Belastung der Verbraucher durch Mogelpackungen: Sie zahlen mehr und bekommen weniger. Die neue Transparenzpflicht sei daher ein wichtiger Schritt für mehr Fairness im Handel. Gleichzeitig kündigte er weitere Maßnahmen gegen die Teuerung an, insbesondere bei den Spritpreisen.

Kritik und Bedenken verschiedener Interessensgruppen

Nicht alle Beobachter sehen das Gesetz ausschließlich positiv. Vertreter der Wirtschaft warnen vor zusätzlicher Bürokratie und befürchten, dass die Kosten letztendlich an die Verbraucher weitergegeben werden. Auch wird kritisiert, dass das Gesetz nur die Kennzeichnung, nicht aber die Shrinkflation selbst verbietet.

Verbraucherschutzorganisationen begrüßen grundsätzlich die erhöhte Transparenz, fordern aber weitergehende Maßnahmen. So sollten ihrer Ansicht nach auch Qualitätsverschlechterungen bei gleichbleibendem Preis kennzeichnungspflichtig werden. Außerdem setzen sie sich für eine zentrale Meldestelle ein, bei der Verbraucher Verstöße unkompliziert melden können.

Zukunftsperspektiven und weitere Entwicklungen

Das Anti-Shrinkflation-Gesetz ist nur ein Baustein in einem größeren Maßnahmenpaket gegen die Teuerung. Die Regierung arbeitet bereits an weiteren Initiativen, die den Preisdruck in verschiedenen Lebensbereichen reduzieren sollen. Dazu gehören unter anderem schärfere Kontrollen bei Tankstellen, wo regelmäßig auffällige Preissprünge beobachtet werden.

Mittelfristig ist geplant, die Wirksamkeit des neuen Gesetzes zu evaluieren und gegebenenfalls nachzujustieren. Eine erste Zwischenbilanz soll nach einem Jahr gezogen werden. Dabei wird insbesondere untersucht, ob die Kennzeichnungspflicht tatsächlich zu einem Rückgang der Shrinkflation geführt hat oder ob Unternehmen alternative Strategien entwickelt haben.

Auf europäischer Ebene könnte Österreich mit seinem Gesetz Vorbild für eine EU-weite Regelung werden. Die Europäische Kommission beobachtet die Entwicklungen in Wien aufmerksam und prüft bereits, ob ähnliche Bestimmungen in das EU-Verbraucherrecht aufgenommen werden könnten. Dies würde zu einer Harmonisierung der Standards in ganz Europa führen.

Technologische Innovationen als Unterstützung

Die Digitalisierung könnte die Umsetzung und Überwachung des Gesetzes erheblich erleichtern. Moderne Kassensysteme können automatisch erkennen, wenn sich Produktgrößen ändern, und entsprechende Kennzeichnungen generieren. Smartphone-Apps ermöglichen es Verbrauchern bereits heute, Preise pro Gewichtseinheit zu vergleichen und Shrinkflation zu identifizieren.

Blockchain-Technologie könnte künftig eine lückenlose Dokumentation von Produktänderungen ermöglichen und damit die Kontrolle durch Behörden vereinfachen. Auch Künstliche Intelligenz kann dabei helfen, verdächtige Preismuster zu erkennen und automatisch zu melden.

Das Anti-Shrinkflation-Gesetz markiert einen Wendepunkt im österreichischen Verbraucherschutz. Erstmals werden versteckte Preiserhöhungen durch Mengenreduzierungen systematisch bekämpft und transparent gemacht. Ob die Maßnahme ihren gewünschten Effekt erzielt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Fest steht jedoch: Österreichische Verbraucher können künftig bewusster entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben – und das ist bereits ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness im Handel.

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