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OTS-MeldungKritische Infrastruktur/Resilienz/Innenministerium/Verordnung/Sicherheit

Österreich definiert kritische Infrastruktur neu - 500 Unternehmen betroffen

15. April 2026 um 08:06
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Ab April 2026 gelten in Österreich neue Regeln für den Schutz lebenswichtiger Einrichtungen. Eine neue Verordnung des Innenministeriums legt erstmals klar fest, welche Unternehmen zur kritischen In...

Ab April 2026 gelten in Österreich neue Regeln für den Schutz lebenswichtiger Einrichtungen. Eine neue Verordnung des Innenministeriums legt fest, welche Unternehmen zur kritischen Infrastruktur zählen und welche Sicherheitspflichten sie erfüllen müssen. Rund 500 bis 600 Einrichtungen - darunter beispielsweise Krankenhäuser und Energieversorgungsunternehmen - werden davon betroffen sein. Die Resilienz kritischer Einrichtungen-Verordnung (RKEV) tritt am 15. April 2026 in Kraft.

Europäischer Rahmen und österreichische Umsetzung

Die EU hat mit ihrer Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen verbindliche Standards gesetzt, um wichtige Infrastrukturen gegen alle Arten von Risiken zu wappnen. Österreich hat diese Vorgaben mit dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG), das am 1. März 2026 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist als zuständige Behörde für die nationale Strategie, die Risikoanalyse, die Einstufung kritischer Einrichtungen und die Aufsicht verantwortlich. Die nationale Risikoanalyse und die österreichische Resilienz-Strategie wurden im Jänner 2026 veröffentlicht und analysieren Bedrohungen von Hochwasser und Stromausfall bis hin zu Sabotage und hybriden Angriffen.

Erfassung der Unternehmen startet

Erfasst werden jene rund 500 bis 600 Einrichtungen, die für die Daseinsvorsorge tatsächlich unverzichtbar sind. Die Einstufung erfolgt per Bescheid; die ersten Bescheide sind für Ende Sommer 2026 geplant.

Mit Rechtskraft des Bescheids starten Fristen: Neun Monate für eine interne Risikoanalyse, zehn Monate für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die Aktivierung der Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen. Danach greift das volle Aufsichtsregime des BMI.

Gesamtstaatliches Vorgehen

Unmittelbar nach Kundmachung der RKEV werden Amtshilfeersuchen an alle Ministerien übermittelt, um kritische Einrichtungen in den jeweiligen Wirkungsbereichen gemeinsam zu identifizieren. Betroffene Einrichtungen erhalten danach ein Informationsschreiben sowie ein Auskunftsverlangen als Auftakt des Verwaltungsverfahrens. Dieser ressortübergreifende Ansatz stellt sicher, dass kein systemrelevanter Bereich übersehen wird.

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