Die Olympischen Winterspiele in Italien stehen vor der Tür, und die Spannung ist greifbar. Ab dem 5. Februar 2026 werden Athlet:innen aus aller Welt in Disziplinen wie Abfahrt, Skispringen und Skeleton um Medaillen kämpfen. Doch während Sportbegeisterte in Österreich mitfiebern, stellt sich für viel
Die Olympischen Winterspiele in Italien stehen vor der Tür, und die Spannung ist greifbar. Ab dem 5. Februar 2026 werden Athlet:innen aus aller Welt in Disziplinen wie Abfahrt, Skispringen und Skeleton um Medaillen kämpfen. Doch während Sportbegeisterte in Österreich mitfiebern, stellt sich für viele Arbeitnehmer:innen die Frage: Darf man während der Arbeitszeit mitverfolgen, was auf den Pisten und Schanzen passiert? Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat hierzu klare Empfehlungen ausgesprochen.
Die meisten Bewerbe der Olympischen Winterspiele finden untertags statt. Das bedeutet, dass sie mit den regulären Arbeitszeiten vieler Arbeitnehmer:innen kollidieren. Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, betont die Wichtigkeit, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob und in welchem Umfang das Verfolgen der Spiele während der Arbeitszeit erlaubt ist. Unerlaubtes Fernsehen oder der Konsum von Alkohol können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung nach sich ziehen.
In den meisten Betrieben ist das Fernsehen während der Arbeitszeit nicht gestattet. Sollte es dennoch erlaubt sein, muss dies im Vorfeld mit der oder dem Vorgesetzten abgesprochen werden. In einigen Branchen, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, ist das Fernsehen während der Arbeitszeit üblich. Hier entstehen Probleme erst, wenn die Arbeitsleistung unter der Ablenkung leidet. Das Radiohören hingegen ist in vielen Betrieben erlaubt, solange die Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Ähnlich verhält es sich mit der Nutzung des Internets: Das Abrufen von Ergebnissen ist oft unproblematisch, das Verfolgen eines Livestreams jedoch nicht, da dies die Arbeitsleistung beeinträchtigen könnte.
Wer die Spiele live vor Ort in Cortina oder Mailand erleben möchte, muss sich dafür Urlaub nehmen. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist ebenso unzulässig wie eine einseitige Urlaubsanordnung durch den Arbeitgeber. Auch beim Thema Alkoholkonsum gibt es keine Ausnahmen: Besteht ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz, gilt dieses auch während der Olympischen Spiele uneingeschränkt.
Die Diskussion um das Verfolgen von Sportereignissen während der Arbeitszeit ist nicht neu. Historisch betrachtet, gab es immer wieder Debatten darüber, wie Arbeitnehmer:innen an Großereignissen teilnehmen können, ohne ihre beruflichen Verpflichtungen zu vernachlässigen. In Deutschland und der Schweiz sind die Regelungen ähnlich streng wie in Österreich. Auch dort müssen Arbeitnehmer:innen im Vorfeld klären, was erlaubt ist und was nicht.
Für viele Arbeitnehmer:innen bedeutet das Verfolgen der Olympischen Spiele eine willkommene Abwechslung im Arbeitsalltag. Doch ohne klare Absprachen können daraus schnell arbeitsrechtliche Probleme entstehen. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter in einem Büro entscheidet sich, die Spiele heimlich auf seinem Computer zu verfolgen. Als der Vorgesetzte dies bemerkt, kommt es zu einer Abmahnung. Ein anderes Szenario: Eine Mitarbeiterin in einem Wettbüro darf die Spiele verfolgen, solange sie ihre Aufgaben erfüllt. Als sie jedoch beginnt, wegen der Spiele ihre Arbeitsleistung zu vernachlässigen, wird sie ermahnt.
Statistiken zeigen, dass während der Olympischen Spiele die Produktivität in einigen Branchen nachlässt. Eine Studie der Wirtschaftskammer Österreich ergab, dass in Jahren mit großen Sportereignissen die Arbeitsleistung in betroffenen Sektoren um bis zu 10 % sinken kann. Dies liegt nicht nur an der Zeit, die mit dem Verfolgen der Spiele verbracht wird, sondern auch an der erhöhten Ablenkung und dem damit verbundenen Stress.
In Zukunft könnte sich die Art und Weise, wie Arbeitnehmer:innen Sportereignisse während der Arbeitszeit verfolgen, weiter verändern. Mit der zunehmenden Digitalisierung und der Verbreitung von mobilen Endgeräten wird es immer einfacher, auch während der Arbeitszeit auf dem Laufenden zu bleiben. Arbeitgeber:innen sind daher gefordert, klare Regelungen zu treffen, die sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer:innen als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht werden.
Die Olympischen Winterspiele sind ein Highlight für viele Sportbegeisterte in Österreich. Doch um arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, im Vorfeld klare Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Ob Fernsehen, Radio oder Internet – die Nutzung während der Arbeitszeit sollte stets im Einklang mit den betrieblichen Regelungen stehen. Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie sich die Arbeitswelt weiterentwickelt und welche neuen Möglichkeiten sich für Arbeitnehmer:innen ergeben, an großen Sportereignissen teilzuhaben.
Für weitere Informationen zur rechtlichen Lage und zu den Empfehlungen der Arbeiterkammer besuchen Sie die offizielle Pressemitteilung.