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ORF-Generaldirektor: Ausschreibung muss bis Mai 2025 erfolgen

12. März 2026 um 15:27
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Eine wegweisende Entscheidung für die österreichische Medienlandschaft: Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute den Grundstein für mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-Generaldir...

Eine wegweisende Entscheidung für die österreichische Medienlandschaft: Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute den Grundstein für mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-Generaldirektors gelegt. Mit den Stimmen der Koalitionsparteien wurden zwei bedeutende Gesetzespakete auf den Weg gebracht, die nicht nur die Führungsstrukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformieren, sondern auch neue Standards für politische Werbung in ganz Österreich setzen werden.

Die neuen Bestimmungen bringen eine Revolution in der ORF-Governance mit sich: Künftig muss die Position des Generaldirektors bereits neun Monate vor Ablauf der laufenden Amtszeit ausgeschrieben werden – eine Verlängerung um drei Monate gegenüber der bisherigen Regelung. Für die kommende Funktionsperiode, die Anfang 2027 beginnt, gilt eine Übergangsregelung von acht Monaten, was bedeutet, dass die Ausschreibung spätestens Anfang Mai 2025 erfolgen muss.

Europäisches Medienfreiheitsgesetz als Katalysator für österreichische Reformen

Die Änderungen sind eine direkte Folge des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG), das im Frühjahr 2024 vom Europäischen Rat und Parlament beschlossen wurde und seit August in weiten Teilen direkt in Kraft ist. Diese EU-Verordnung verfolgt das ambitionierte Ziel, den Binnenmarkt für Mediendienste zu stärken und somit Medienvielfalt sowie Pluralismus in ganz Europa zu fördern.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz entstand als Reaktion auf besorgniserregende Entwicklungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Wie SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim im Ausschuss betonte, waren es "bedauerliche Entwicklungen" in Polen, Ungarn und der Slowakei, die die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zum Handeln bewegten. Diese Länder hatten in den vergangenen Jahren zunehmend Druck auf unabhängige Medien ausgeübt und deren wirtschaftliche Grundlagen bedroht.

Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Mediendiensten von wenigen Personen oder Interessengruppen wurde dabei als demokratiegefährdend identifiziert. Das EMFG soll nun EU-weit einheitliche Standards schaffen, um die einzigartige Rolle unabhängiger Medien für Meinungsbildung und Demokratie zu schützen.

Präzisierte Anforderungen und transparente Verfahren für ORF-Spitze

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gehen weit über eine simple Verlängerung der Ausschreibungsfrist hinaus. Die fachlichen Anforderungen für die Position des Generaldirektors werden deutlich präzisiert, und die formalen Vorgaben für die Ausschreibung erheblich erweitert. Der Stiftungsrat wird explizit zu einem transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellverfahren verpflichtet – eine Regelung, die auch für die Bestellung aller weiteren ORF-Direktoren sowie der Landesdirektoren gilt.

Erstmals werden auch klare gesetzliche Bestimmungen eingeführt, unter welchen Voraussetzungen die Generaldirektorin oder der Generaldirektor des ORF vorzeitig abberufen werden können. Zu diesen Gründen gehören grobe Pflichtverletzungen oder der Umstand, dass eine Bestellungsvoraussetzung weggefallen ist. Als wichtige Schutzmaßnahme können Betroffene gegen eine Abberufung Beschwerde bei Gericht einlegen.

Diese Neuerungen stoßen jedoch nicht bei allen Parteien auf Zustimmung. Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer vermisste konkrete Schritte zur "Entpolitisierung" des ORF. Die im vergangenen Jahr beschlossene Gremienreform habe lediglich eine Verschiebung der Macht vom Stiftungsrat zum Publikumsrat, aber keine echte Entpolitisierung gebracht. Nach wie vor würde sich die Politik zu stark in die Bestellung der ORF-Spitze einmischen.

Kontroverse um Medienminister Bablers Äußerungen

Besondere Kritik übte Maurer an Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler, der öffentlich den Wunsch nach einer ORF-Generaldirektorin geäußert hatte. Sie sieht darin eine Grenzüberschreitung und eine unzulässige Einmischung der Politik in die Personalentscheidungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar verteidigte hingegen Bablers Position. Ihrer Ansicht nach ist es legitim, dass sich ein Vizekanzler mehr Frauen in Führungspositionen wünscht, zumal Babler ausdrücklich betont habe, dass es Aufgabe des Stiftungsrates sei, die finalen Entscheidungen zu treffen.

Neue Transparenzpflichten für Mediendiensteanbieter

Neben den ORF-spezifischen Änderungen bringt das EMFG-Begleitgesetz weitreichende Neuerungen für die gesamte österreichische Medienlandschaft. Mediendiensteanbieter müssen künftig ihre Eigentumsverhältnisse zentral in einer von der KommAustria geführten Datenbank speichern lassen. Diese Maßnahme soll mehr Klarheit über die tatsächlichen Besitzverhältnisse in der österreichischen Medienlandschaft schaffen.

Zusätzlich sind Mediendiensteanbieter verpflichtet, jährlich offenzulegen, wie viel sie aus staatlicher oder drittstaatlicher Werbung eingenommen haben. Bei Verstößen gegen diese neuen Transparenzpflichten drohen empfindliche Geldstrafen in Höhe von bis zu 15.000 Euro bei Eigentumsmeldungen und bis zu 20.000 Euro bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten für Werbeeinnahmen.

Neue Pflichten für kleine Gemeinden

Eine besonders interessante Neuerung betrifft kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Diese fielen bisher nicht unter die Kontrolle des Rechnungshofs und mussten der KommAustria keine Werbeausgaben nach dem Medientransparenzgesetz melden. Während diese Grundregelung bestehen bleibt, müssen kleine Gemeinden künftig eigenverantwortlich Informationen über ihre Medienausgaben bereitstellen – beispielsweise über einen leicht auffindbaren Link auf der Gemeinde-Website.

Tourismuswerbung im Ausland, die sich ausschließlich an ausländische Gäste richtet, bleibt weiterhin vom Medientransparenzgesetz ausgenommen. Auch hier müssen jedoch künftig entsprechende Informationen eigenverantwortlich zugänglich gemacht werden.

Verschärfte Kontrolle von Medienzusammenschlüssen

Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzespakets betrifft die Kontrolle von Medienzusammenschlüssen. Online-Plattformen, die Zugang zu Medieninhalten bieten, ohne sie selbst inhaltlich zu gestalten, werden in die einschlägigen Bestimmungen des Kartellgesetzes aufgenommen. Dies betrifft beispielsweise Social-Media-Plattformen oder Nachrichtenaggregationsdienste.

Gleiches gilt für einseitige Medienzusammenschlüsse – also Zusammenschlüsse von Unternehmen, bei denen nur einer der Beteiligten ein Mediendienst oder ein Medienhilfsunternehmen ist. Die Rolle der KommAustria bei der Prüfung von Medienzusammenschlüssen wird dabei erheblich gestärkt.

Zusammenschlüsse sind weiterhin zu untersagen, wenn dadurch die Medienvielfalt oder die redaktionelle Unabhängigkeit beeinträchtigt wird – nun wird dabei explizit auch auf die EU-Verordnung verwiesen. Als nationale Regulierungsbehörde im Sinne des EMFG fungiert die KommAustria.

Politische-Werbung-Gesetz: Neue Standards für demokratische Transparenz

Parallel zum EMFG-Begleitgesetz wurde ein eigenes "Politische-Werbung-Gesetz" beschlossen, das eine weitere EU-Verordnung umsetzt. Diese Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung wurde ebenfalls 2024 beschlossen und ist seit 10. Oktober 2025 EU-weit gültig.

Das Hauptziel dieser Regelung ist ein EU-weit einheitliches und hohes Maß an Transparenz bei politischer Werbung. Damit soll Informationsmanipulation unterbunden und sichergestellt werden, dass politische Anzeigen eindeutig als solche identifizierbar sind.

Strenge Regeln für Targeting und Profiling

Die neue Verordnung normiert umfassende Sorgfaltspflichten sowohl für Auftraggeber als auch für Medien und Plattformen. Der Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren in Zusammenhang mit politischer Werbung ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Besonders streng reguliert ist das "Profiling" unter Verwendung sensibler Daten wie ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Religion oder sexueller Orientierung – hier gilt ein völliges Verbot.

Die Überwachung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt der Datenschutzbehörde und dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee. Für alle übrigen EU-Vorgaben wurde die KommAustria als zuständige nationale Behörde benannt. Sie prüft beispielsweise die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und geht Hinweisen auf möglicherweise unzulässige politische Anzeigen nach.

Der neue Sanktionenkatalog sieht gestaffelte Strafen vor, die je nach Deliktskategorie bis zu 500.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen gegen die EU-Verordnung erreichen können. Diese drastischen Strafandrohungen sollen die Einhaltung der neuen Transparenzregeln sicherstellen.

Kontroverse um gelockerte Regierungsinserate-Bestimmungen

Einen Streitpunkt zwischen Koalition und Opposition bilden die vorgesehenen Änderungen bei den Regierungsinseraten. Die "Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers" soll in Regierungsinseraten künftig nicht mehr gänzlich verboten sein, sofern Sachinformationen überwiegen. Begründet wird diese Lockerung damit, dass eine kreative Herangehensweise an die Vermittlung von Botschaften erlaubt sein soll, was durchaus einen gewissen werblichen Effekt zur Folge haben könne.

Die Grünen sehen diese Änderung höchst kritisch. Sigrid Maurer argumentierte, es gebe keinen Grund, von den bewährten Bestimmungen im Medientransparenzgesetz abzugehen und wieder Grauzonen zu schaffen. Die geltende Regelung habe "gut funktioniert", und durch die vorgesehene Formulierung werde wieder eine Tür für Missbrauch und Verschwendung von Steuergeld geöffnet.

Entbürokratisierung als Nebeneffekt

Eine kleinere, aber praktisch bedeutsame Änderung betrifft die RTR-Schlichtungsstelle: Sie muss der KommAustria künftig nur noch quartalsweise statt monatlich über Beschwerden gegen Video-Sharing-Plattformen und besondere Auffälligkeiten berichten. Diese Maßnahme ist Teil des Entbürokratisierungspakets der Regierung.

Heftige Kritik der FPÖ an EU-Verordnungen

Scharfe Kritik an beiden Gesetzespaketen übte FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger. Er befürchtet große Rechtsunsicherheit, da beispielsweise eine klare Definition von politischer Werbung fehle. Vor diesem Hintergrund sieht er auch den "drakonischen Strafenkatalog" als problematisch an.

Schilcheggers Prognose ist düster: Alle Plattformen, die sich die hohen Strafen nicht leisten können, werden gänzlich davon absehen, politische Werbung zu schalten. Dies könnte zu einer Verarmung des politischen Diskurses in digitalen Medien führen.

Zusätzlich kritisierte er die komplexe Behördenstruktur: In Österreich sollen drei verschiedene Behörden die Einhaltung der EU-Vorgaben für politische Werbung überwachen. Diese Zersplitterung der Zuständigkeiten könnte zu Konflikten und Ineffizienzen führen.

Finanzielle Auswirkungen und Personalaufstockung

Die finanziellen Auswirkungen der neuen Gesetze sind beträchtlich: Die Regierung beziffert die Gesamtkosten mit 405.000 Euro im Jahr 2026 und rund 460.000 Euro in den beiden Folgejahren. Sowohl die Datenschutzbehörde als auch die KommAustria sollen zusätzliche Mittel bekommen, um ihre erweiterten Aufgaben bewältigen zu können.

Zusätzlich sollen Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle mit bis zu 25.000 Euro pro Jahr gefördert werden, etwa für die Ausarbeitung von Verhaltensrichtlinien. Diese Förderung soll die Branche dabei unterstützen, eigene Standards zu entwickeln und umzusetzen.

Unterstützung von Regierungsseite

Staatssekretärin Michaela Schmidt verteidigte die Gesetzespakete nachdrücklich. Es gelte, verdeckte Einflussnahmen und Manipulation im gesamten europäischen Raum zu verhindern. Zudem brauche es einen gemeinsamen europäischen Rahmen zur Stärkung der Medienvielfalt.

Durch die neuen Vorgaben für die Bestellung des ORF-Generaldirektors sieht Schmidt die Unabhängigkeit des ORF gestärkt. Die längere Ausschreibungsfrist und die präzisierten Anforderungen würden zu einer qualitativ besseren Auswahl führen.

Auch von den Koalitionsparteien kam Zustimmung: NEOS-Abgeordnete Ines Holzegger betonte, es sei gelungen, die wichtigsten Punkte aus dem Begutachtungsverfahren einzuarbeiten. SPÖ-Abgeordneter Manfred Sams wies darauf hin, dass sich politische Kommunikation in den letzten Jahren massiv verändert habe und verstärkt online erfolge. Die neuen Kennzeichnungspflichten würden dabei helfen, Werbebotschaften besser einordnen zu können.

Ausblick: Implementierung und Herausforderungen

Die Verabschiedung der beiden Gesetzespakete durch den Verfassungsausschuss ist erst der erste Schritt. Im Plenum des Nationalrats müssen die Gesetze noch final beschlossen werden. Während die Koalitionsparteien geschlossen dahinter stehen, bleibt abzuwarten, ob die Grünen ihre im Ausschuss geäußerten Bedenken überwinden und zustimmen werden.

Die Umsetzung der neuen Bestimmungen wird sowohl für die Medienbranche als auch für die zuständigen Behörden eine große Herausforderung darstellen. Besonders die KommAustria steht vor erheblichen Aufgaben: Sie muss nicht nur die neue Datenbank für Eigentumsverhältnisse aufbauen und verwalten, sondern auch ihre Kontrolltätigkeit bei Medienzusammenschlüssen und politischer Werbung massiv ausweiten.

Für die Medienunternehmen bedeuten die neuen Regelungen zunächst zusätzlichen Aufwand und Kosten. Langfristig könnten sie jedoch zu mehr Vertrauen in die Medienlandschaft und damit zu einer Stärkung der demokratischen Meinungsbildung beitragen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die hochgesteckten Ziele des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes in der österreichischen Praxis erfüllt werden können.

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