Polizei wird entlastet - Verwaltung wird effizienter
Die Wiener Parkraumüberwachung wird komplett an die Stadt übertragen. Die Polizei kann sich künftig auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Wien bekommt eine neue Struktur bei der Parkraumüberwachung: Die bisher geteilte Zuständigkeit zwischen der Landespolizeidirektion Wien und der Magistratsabteilung 67 (MA 67) wird aufgehoben. Künftig liegt die komplette Verantwortung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs bei der Stadt Wien. Diese Neuordnung soll sowohl der Polizei als auch der Stadtverwaltung mehr Effizienz bringen.
Seit 2012 regelten Bund und Stadt Wien die Parkraumüberwachung über eine gemeinsame Vereinbarung nach Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes. Diese geteilte Zuständigkeit zwischen Polizei und städtischer Verwaltung wird nun aufgehoben. Die MA 67, die bereits einen Großteil der Parkraumkontrollen durchführte, übernimmt ab sofort alle Agenden in diesem Bereich.
Innenminister Gerhard Karner begrüßt diese Entwicklung: "Ich halte es für sinnvoll, die Parkraumüberwachung in die Zuständigkeit der Stadt Wien zu übergeben. Denn dadurch stehen mehr Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen und somit für polizeiliche Kernaufgaben zur Verfügung."
Für die Wiener Polizei bedeutet die Neustrukturierung eine spürbare Entlastung. Polizistinnen und Polizisten müssen sich künftig nicht mehr um administrative und organisatorische Aufgaben der Parkraumüberwachung kümmern. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Wiener Stadtgebiet fällt komplett weg - mit Ausnahme von Unterstützungstätigkeiten während der Nachstunden.
Diese Entlastung ermöglicht es der Polizei, ihre Ressourcen vollständig auf die Kernaufgaben zu konzentrieren: die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung. Personal, das bisher auch für Parkraumkontrollen eingesetzt war, kann nun anderen polizeilichen Aufgaben zugeordnet werden.
Die Magistratsabteilung 67 erhält durch die Neuordnung nicht nur die alleinige Zuständigkeit, sondern auch erweiterte Befugnisse. Neben den bisherigen Aufgaben wie der Kontrolle der Gebührenentrichtung in der flächendeckenden Kurzparkzone und der Überprüfung der §57a-Plakette (dem sogenannten "Pickerl") können die Mitarbeiter der MA 67 künftig auch Übertretungen gemäß Straßenverkehrsordnung ahnden.
Dazu gehören Verstöße wie das Halten in zweiter Spur, das Parken am Gehsteig oder im Kreuzungsbereich. Diese Kontrollen tragen wesentlich zur Verkehrsflüssigkeit und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei. Zusätzlich bleibt die MA 67 für die Anordnung von Abschleppungen von verkehrsbehindernden Fahrzeugen sowie für die Überwachung von falsch abgestellten E-Scootern zuständig.
Stadträtin Ulli Sima, zuständig für Umwelt und Wiener Stadtwerke, sieht in der Neustrukturierung einen logischen Schritt in der Modernisierung der Wiener Parkraumbewirtschaftung: "Wir arbeiten seit Jahren mit Hochdruck an einer Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Wien. Nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls und Digitalisierungsmaßnahmen wie zuletzt mit den Scan Cars, folgt jetzt die Optimierung der Verwaltungsebene."
Die Bündelung der Zuständigkeiten schaffe klare Strukturen und vereinfache die Abläufe in der Parkraumüberwachung erheblich. "Das ist ein wichtiger Schritt für eine moderne und effiziente Verwaltung", so Sima weiter.
Ein wichtiger Vorteil der neuen Struktur liegt in der schnelleren Umsetzung technischer Neuerungen. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie den neuen Scan Cars kann künftig rascher und effizienter umgesetzt werden, da keine Abstimmung zwischen verschiedenen Organisationsstrukturen mehr notwendig ist.
Diese technischen Innovationen sind Teil der Digitalisierungsstrategie der Stadt Wien im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Die Scan Cars ermöglichen eine automatisierte Erfassung von Kennzeichen und können so die Effizienz der Kontrollen deutlich steigern.
Für die Umsetzung der Neustrukturierung sind verschiedene gesetzliche Anpassungen erforderlich. Die bestehende Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land Wien wird aufgehoben. Gleichzeitig müssen die Straßenverkehrsordnung sowie einschlägige Landesgesetze wie das Wiener Parkometergesetz angepasst werden, um die neuen Zuständigkeiten rechtlich zu verankern.
Aktuell werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Rückübertragung der Zuständigkeiten an die Stadt Wien ausgearbeitet. Diese rechtlichen Anpassungen sind Voraussetzung für die vollständige Umsetzung der neuen Struktur.
Für Autolenkerinnen und Autolenker ändert sich durch die Neustrukturierung praktisch nichts. Die Parkraumüberwachung wird weiterhin von den gewohnten Parkraumüberwachungsorganen durchgeführt. Umfang und Intensität der Kontrollen bleiben unverändert - allein im Jahr 2025 wurden bereits 54,4 Millionen Kontrollen durchgeführt.
Ein Vorteil für die Autofahrer entsteht jedoch durch die klare Zuständigkeitsstruktur: Bei Fragen zu Park- oder Verkehrsstrafen gibt es künftig nur noch eine Anlaufstelle - die MA 67. Dies vereinfacht Beschwerden und Anfragen erheblich.
Die Neuordnung der Parkraumüberwachung bringt mehrere langfristige Vorteile mit sich. Für die Stadt Wien bedeutet die alleinige Zuständigkeit eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe. Doppelgleisigkeiten zwischen zwei verschiedenen Organisationsstrukturen werden eliminiert, was zu einer effizienteren Ressourcennutzung führt.
Die klare Struktur ermöglicht auch eine bessere Planung und Koordination der Parkraumüberwachung. Strategische Entscheidungen können schneller getroffen und umgesetzt werden, da keine aufwendigen Abstimmungsprozesse zwischen verschiedenen Behörden mehr notwendig sind.
Durch die Neustrukturierung wird auch die Verkehrssicherheit in Wien gestärkt. Die MA 67 kann künftig nicht nur Parkverstöße, sondern auch andere Verkehrsübertretungen effektiv ahnden. Dies trägt zur Einhaltung der Verkehrsregeln bei und erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Gleichzeitig kann die Polizei ihre Kapazitäten auf andere sicherheitsrelevante Aufgaben konzentrieren, was insgesamt zu einer besseren Sicherheitslage in der Stadt beiträgt.
Die Übertragung der kompletten Parkraumüberwachung an die Stadt Wien stellt einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der Wiener Verkehrsverwaltung dar. Die Neustrukturierung schafft klare Verantwortlichkeiten, entlastet die Polizei und ermöglicht eine effizientere Verwaltung.
Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch die vereinfachten Strukturen und die technischen Innovationen langfristig Vorteile. Die Stadt Wien kann ihre Digitalisierungsstrategie im Bereich der Parkraumbewirtschaftung konsequent umsetzen und dabei auf eine einheitliche, moderne Verwaltungsstruktur setzen.