Bundesverband kritisiert Verschiebung des Innovationsfonds und fordert Planungssicherheit für den Pflegesektor
Kurz vor Weihnachten sorgt die Verschiebung des Innovationsfonds von 2026 auf 2027 für Unmut in der Pflegebranche. Die Digitalisierungskosten belasten die Heime bereits jetzt massiv.
Die österreichischen Pflegeheime und mobilen Pflegedienste stehen vor einer doppelten Herausforderung: Während sie die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die elektronische Gesundheitsakte ELGA unter erheblichem finanziellem Druck vorantreiben müssen, hat die Bundesregierung nun auch noch den im Regierungsprogramm versprochenen Innovationsfonds um ein Jahr verschoben. Diese Entscheidung kurz vor den Feiertagen sorgt in der Branche für erheblichen Unmut.
Das Regierungsprogramm der amtierenden Bundesregierung sieht die Digitalisierung des Gesundheitswesens als zentrale Priorität. Die elektronische Gesundheitsakte ELGA soll als umfassende Datenplattform für Patientinnen und Patienten sowie alle Gesundheitsdienstleister ausgebaut und modernisiert werden. Für die Pflegeheime bedeutet das konkrete Verpflichtungen: Bis Ende 2026 müssen sie zumindest einen Vorvertrag abgeschlossen haben, der die vollständige ELGA-Anbindung bis Ende 2027 garantiert.
Die finanziellen Dimensionen dieser Anforderung sind beträchtlich. Jakob Kabas, Präsident des Lebenswelt Heim Bundesverbandes und Geschäftsführer eines Pflegeverbandes mit sieben steirischen Einrichtungen, beziffert die Kosten allein für seine Häuser auf "mehrere hunderttausend Euro". Geld, das angesichts der angespannten Budgetsituation im Sozialbereich eigentlich nicht vorhanden ist, aber dennoch aufgebracht werden muss.
Die Pflegeheime haben keine Wahl: Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, mussten sie bereits tief in die Tasche greifen. Systemaufrüstungen, neue Software, Schulungen für das Personal und die technische Infrastruktur für die ELGA-Anbindung – all das verschlingt Ressourcen, die in Zeiten ohnehin knapper Kassen an anderer Stelle fehlen.
Nach zahlreichen Interventionen aus der Praxis und von Interessensvertretungen hat die Bundesregierung im Herbst zwar reagiert und eine relevante Frist im Gesundheitstelematikgesetz um ein Jahr verlängert. Allerdings fehlt bisher die entsprechende Anpassung in der dazugehörigen Verordnung. Diese Inkonsistenz zwischen Gesetz und Verordnung bringt die Pflegeheime in eine schwierige Situation: Sie befinden sich in einem rechtlichen Graubereich, der sowohl Handlungs- als auch Finanzierungsnot verursacht.
Die Diskrepanz zwischen den politischen Ankündigungen und der praktischen Umsetzung ist symptomatisch für die Herausforderungen, mit denen der Pflegesektor konfrontiert ist. Während die Digitalisierung auf dem Papier vorangetrieben wird, fehlt es an der notwendigen Abstimmung zwischen den verschiedenen rechtlichen Instrumenten, die für eine reibungslose Implementierung erforderlich wäre.
Zu den bestehenden Belastungen kommt nun eine weitere Hiobsbotschaft hinzu: Der Innovationsfonds, der laut Regierungsprogramm den Ausbau der ambulanten Pflege und Versorgung stärken sollte, wird von 2026 auf 2027 verschoben. Diese Entscheidung trifft vor allem jene Organisationen hart, die Pflege und Betreuung im mobilen Bereich anbieten.
Der Innovationsfonds war als wichtiges Instrument konzipiert, um innovative Ansätze in der Pflege zu fördern und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Seine Verschiebung bedeutet für viele Organisationen, dass geplante Projekte auf Eis gelegt werden müssen oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen – eine zusätzliche Belastung in einem ohnehin angespannten Umfeld.
Jakob Kabas zeigt Verständnis für die Verärgerung der betroffenen Organisationen: "Wir verstehen diesen Ärger. Wir alle setzen uns für die hohe Lebensqualität der von uns anvertrauten Menschen ein." Die Verschiebung gefährde die dringend notwendige Optimierung des lückenlosen Informationsflusses zwischen allen Systempartnern, was die Arbeit für alle Beteiligten erschwere.
Der Lebenswelt Heim Bundesverband vertritt österreichweit Pflegeheime aller Träger- und Organisationsstrukturen. Aus dieser Perspektive beobachtet der Verband, dass besonders kleinere Organisationen mit den größeren Investitionssummen schnell an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Diese Problematik betrifft Pflegeheime und mobile Anbieter gleichermaßen.
Das strukturelle Problem liegt tiefer: Die Finanzierung der vorgeschriebenen Digitalisierungsprojekte findet in den festgelegten Tarifen keine Abbildung. Die Pflegeeinrichtungen müssen also Investitionen tätigen, die sie über ihre regulären Einnahmen nicht refinanzieren können. Diese Lücke zwischen gesetzlichen Anforderungen und wirtschaftlicher Realität setzt vor allem jene Träger unter Druck, die über keine großen Rücklagen verfügen.
Der Bundesverband richtet einen deutlichen Appell an die Regierung: "Wir bitten die Regierung, Wort zu halten und die Digitalisierung im Gesundheitsbereich ziel- und zielgruppenorientiert zu fördern", betont Präsident Kabas. Konkret fordert er eine Konsistenz zwischen den staatlichen Forderungen an die Pflegeeinrichtungen und den bereitgestellten Förderungen sowie der grundsätzlichen Ermöglichung der Finanzierbarkeit – und zwar in allen Settings der Pflege, ob stationär oder mobil.
Diese Forderung zielt auf einen grundlegenden Systemfehler ab: Wenn der Staat Vorgaben macht, die erhebliche Investitionen erfordern, muss er auch sicherstellen, dass diese Investitionen für alle Betroffenen leistbar sind. Andernfalls droht eine Zwei-Klassen-Entwicklung, bei der finanzstarke Träger die Digitalisierung umsetzen können, während kleinere Einrichtungen ins Hintertreffen geraten oder sogar in ihrer Existenz bedroht werden.
Die Anbindung an ELGA ist mehr als eine bürokratische Pflicht – sie hat das Potenzial, die Qualität der Pflege erheblich zu verbessern. Wenn alle Gesundheitsdienstleister auf dieselben aktuellen Patientendaten zugreifen können, werden Informationsverluste bei Übergängen zwischen verschiedenen Versorgungssettings minimiert. Medikationsfehler können vermieden, Doppeluntersuchungen reduziert und die Behandlungskontinuität gewährleistet werden.
Gerade für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die häufig multiple Erkrankungen haben und von verschiedenen Fachärzten betreut werden, ist ein funktionierender Informationsaustausch von großer Bedeutung. Die Digitalisierung könnte hier einen echten Mehrwert für die Versorgungsqualität schaffen – vorausgesetzt, sie wird flächendeckend und nicht nur punktuell umgesetzt.
Die aktuellen Entwicklungen reihen sich in eine längere Geschichte von Belastungen für den Pflegesektor ein. Die Corona-Pandemie hat die Einrichtungen an ihre Grenzen gebracht, der Fachkräftemangel ist ein Dauerthema, und die Budgetkürzungen im Sozialbereich verschärfen die Situation zusätzlich. In diesem Kontext wirkt die Verschiebung des Innovationsfonds wie ein weiterer Rückschlag für eine Branche, die ohnehin mit strukturellen Problemen kämpft.
Die rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den etwa 650 Pflegeheimen, die der Bundesverband vertritt, kümmern sich um rund 50.000 Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Menschen verdienen eine Versorgung, die auf der Höhe der Zeit ist – technologisch, organisatorisch und menschlich. Dafür braucht es jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und eine Politik, die ihre Versprechen einhält.
Das Jahr 2025 wird zeigen, ob die Bundesregierung die Kritik aus dem Pflegesektor aufgreift. Die Forderungen sind klar formuliert: eine Angleichung der Verordnung an das novellierte Gesetz, eine Finanzierung der Digitalisierungsmaßnahmen, die über die regulären Tarife hinausgeht, und die Einhaltung der zugesagten Förderprogramme. Ob diese Forderungen Gehör finden, wird maßgeblich darüber entscheiden, wie die Digitalisierung im österreichischen Pflegesektor voranschreitet.
Für die Pflegeheime und mobilen Dienste bleibt vorerst nur, die Herausforderungen so gut wie möglich zu bewältigen und weiter auf einen konstruktiven Dialog mit der Politik zu setzen. Die Hoffnung auf ein "wertvolles Altern", wie es der Bundesverband als Leitbild formuliert, erfordert mehr als gute Absichten – sie erfordert konkrete Taten und verlässliche Zusagen.