Am 25. Januar 2026 wurde erneut ein Fall bekannt, der die Herausforderungen der österreichischen Pflegeheimplatzregelungen verdeutlicht. Johanna D., eine pflegebedürftige Bewohnerin Kärntens, wollte zu ihrer Tochter nach Oberösterreich ziehen. Doch die bürokratischen Hürden schienen unüberwindbar. D
Am 25. Januar 2026 wurde erneut ein Fall bekannt, der die Herausforderungen der österreichischen Pflegeheimplatzregelungen verdeutlicht. Johanna D., eine pflegebedürftige Bewohnerin Kärntens, wollte zu ihrer Tochter nach Oberösterreich ziehen. Doch die bürokratischen Hürden schienen unüberwindbar. Diese Problematik betrifft viele Österreicher, die aufgrund der föderalen Struktur des Landes und der unterschiedlichen Landesgesetze in eine ähnliche Lage geraten.
Österreichs föderale Struktur verleiht den Bundesländern weitreichende Kompetenzen, insbesondere bei der Verwaltung von Alten- und Pflegeheimen. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, eigene Gesetze zu erlassen. Dies führt jedoch zu einer inhomogenen Gesetzeslage, die für Betroffene oft unverständlich ist. Der Begriff „Föderalismus“ beschreibt ein politisches System, in dem mehrere gleichberechtigte Einheiten, in diesem Fall die Bundesländer, unter einem gemeinsamen Dachstaat existieren. In Österreich bedeutet das, dass jedes Bundesland eigene Regelungen und Gesetze im Bereich der Pflegeheime hat.
Bis Ende 2017 existierte eine einheitliche Regelung für die Kostenübernahme in Form einer 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern. Diese Vereinbarung ermöglichte es, Pflegekosten auch dann zu übernehmen, wenn der Pflegebedürftige in ein anderes Bundesland ziehen wollte. Nach Auslaufen dieser Vereinbarung entschieden sich einige Bundesländer, die Heimkosten nur noch für Bewohner des eigenen Landes zu übernehmen. Dies führte zu einer Zersplitterung der Regelungen und erschwerte den Wechsel in ein Pflegeheim außerhalb des Heimatbundeslandes.
In Deutschland und der Schweiz existieren ähnliche föderale Strukturen, jedoch mit teils anderen Ansätzen. In Deutschland regeln die Bundesländer zwar die Pflege, jedoch gibt es auf Bundesebene klare Vorgaben zur Kostenübernahme, die eine einheitliche Behandlung sicherstellen. In der Schweiz hingegen sind die Kantone für die Pflege zuständig, was ebenfalls zu regionalen Unterschieden führt, jedoch existieren dort klar definierte nationale Standards, die Diskriminierung verhindern sollen.
Die föderalen Regelungen führen dazu, dass Menschen wie Johanna D., die aus familiären oder gesundheitlichen Gründen in ein anderes Bundesland ziehen möchten, mit bürokratischen Hindernissen konfrontiert werden. Ein Beispiel: Eine ältere Dame aus Tirol möchte zu ihrer Familie nach Wien ziehen, um dort ihren Lebensabend zu verbringen. Doch die Kostenübernahme für das Pflegeheim wird verweigert, da sie nicht in Wien gemeldet ist. Diese Praxis führt dazu, dass viele Pflegebedürftige entweder hohe Kosten selbst tragen müssen oder in Einsamkeit fernab ihrer Familien leben.
Statistiken zeigen, dass jährlich mehrere hundert Anfragen bei der Volksanwaltschaft eingehen, die sich mit der Problematik der Pflegeheimplatzvergabe über Bundesländergrenzen hinweg beschäftigen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bereits 2023 eine Regelung als verfassungswidrig aufgehoben, die Personen ausschloss, die erst mit der Aufnahme in ein Pflegeheim den Hauptwohnsitz im neuen Bundesland begründen. Diese Entscheidung zeigt, dass die derzeitige Praxis nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.
Volksanwalt Bernhard Achitz betont, dass die derzeitige Regelung die freie Wahl des Wohnsitzes für Pflegebedürftige de facto aushebelt. Er fordert eine österreichweite Lösung, die Diskriminierung verhindert und die Rechte der Pflegebedürftigen stärkt. Eine mögliche Lösung könnte die Wiedereinführung einer bundesweiten Vereinbarung zur Kostenübernahme sein, die den Bedürfnissen der Bürger gerecht wird und die föderalen Unterschiede ausgleicht.
Der Fall von Johanna D. ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für ein System, das dringend reformiert werden muss. Die föderalen Strukturen dürfen nicht zur Barriere für pflegebedürftige Menschen werden. Eine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Diskussion um eine Reform der Pflegeheimplatzregelungen sollte auf politischer Ebene intensiviert werden, um in Zukunft mehr Menschen den Zugang zu einem Pflegeplatz in der Nähe ihrer Angehörigen zu ermöglichen.
Für weitere Informationen zur Thematik der Pflegeheimplatzregelung in Österreich können Sie die Volksanwaltschaft kontaktieren.