ÖAMTC klärt auf: Wann Straßenerhalter haften und was Autofahrer beachten müssen
Der strenge Winter hinterlässt Spuren auf Österreichs Straßen. Der ÖAMTC erklärt, wann Gemeinden und Bund für Schlagloch-Schäden aufkommen müssen.
Der Winter 2024/25 hat es in sich gehabt. Eisige Temperaturen, Schnee und Frost haben nicht nur für winterliche Landschaften gesorgt, sondern auch ihre Spuren auf Österreichs Straßennetz hinterlassen. Überall lauern nun Schlaglöcher, die für Autofahrerinnen und Autofahrer zur teuren Falle werden können. Doch wer kommt eigentlich für die Schäden auf, wenn Reifen oder Felgen durch einen Frostaufbruch beschädigt werden?
Das Phänomen ist so alt wie der Straßenbau selbst und folgt einem einfachen physikalischen Prinzip: Wasser dringt über feine Risse in den Straßenbelag ein. Sobald die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen, gefriert dieses Wasser und dehnt sich dabei aus. Die entstehende Sprengkraft zerreißt den Asphalt von innen heraus. Nach mehreren Frost-Tau-Zyklen, wie sie in diesem Winter besonders häufig aufgetreten sind, entstehen die gefürchteten Löcher in der Fahrbahn.
Besonders betroffen sind dabei Straßen, die bereits vor dem Winter kleine Beschädigungen aufwiesen. Auch stark befahrene Strecken leiden unter dem erhöhten Verschleiß. Die Kombination aus Kälte, Nässe und dem Gewicht der darüber rollenden Fahrzeuge beschleunigt den Zerstörungsprozess zusätzlich.
Wer nach dem Durchfahren eines Schlaglochs einen platten Reifen oder eine verbogene Felge beklagt, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. Die Antwort darauf ist allerdings komplexer, als man zunächst vermuten würde. Wie Nikolaus Authried von der ÖAMTC-Rechtsberatung erklärt, kommt es entscheidend darauf an, auf welcher Art von Straße der Schaden entstanden ist.
Auf Orts-, Landes- und Bundesstraßen – also auf allen kostenlos benutzbaren Straßen – gilt ein eingeschränkter Haftungsmaßstab. Bund, Land oder Gemeinde als Straßenerhalter haften hier nur dann, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das bedeutet in der Praxis: Ein Schlagloch muss bereits längere Zeit bekannt gewesen sein, ohne dass der zuständige Straßenerhalter dagegen vorgegangen ist. Zudem darf die gefährliche Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet worden sein.
Für betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das eine erhebliche Beweislast. Sie müssen nachweisen, dass die Gemeinde oder das Land von dem Schlagloch wusste und trotzdem untätig blieb. Das kann in der Praxis schwierig sein, ist aber nicht unmöglich – insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmer den Schaden bereits gemeldet hatten oder das Schlagloch offensichtlich schon längere Zeit existierte.
Anders sieht die Situation auf Autobahnen und Schnellstraßen aus. Hier gelten strengere Maßstäbe für die Straßenerhalter. Bereits eine leichte Fahrlässigkeit kann zu einer Haftung führen. Noch wichtiger: Die Beweislast kehrt sich um. Nicht der geschädigte Autofahrer muss das Versagen des Straßenerhalters nachweisen, sondern die ASFINAG als Betreiber muss beweisen, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um die Gefahrenquelle rechtzeitig zu beseitigen oder zumindest abzusichern.
Diese unterschiedliche Behandlung hat einen nachvollziehbaren Hintergrund: Wer für die Benutzung einer Straße bezahlt, darf auch einen höheren Standard erwarten. Die Mauteinnahmen sollen schließlich unter anderem der Instandhaltung des Straßennetzes dienen.
Doch auch wenn der Straßenerhalter grundsätzlich haftet, bedeutet das nicht automatisch, dass Geschädigte ihren gesamten Schaden ersetzt bekommen. Denn auch Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker tragen eine Mitverantwortung. Das österreichische Verkehrsrecht verlangt eine an die Straßen- und Sichtverhältnisse angepasste Fahrweise.
Konkret bedeutet das: Wer im Frühjahr auf den Straßen unterwegs ist, muss mit Frostaufbrüchen rechnen und entsprechend vorausschauend fahren. Eine angemessene Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht nur vernünftig, sondern rechtlich geboten. Wer mit überhöhter Geschwindigkeit in ein deutlich sichtbares Schlagloch fährt, muss damit rechnen, dass ihm ein Mitverschulden angelastet wird – im schlimmsten Fall geht er sogar leer aus.
Die Gerichte prüfen im Einzelfall, ob der Fahrer oder die Fahrerin die Gefahr hätte erkennen und vermeiden können. Faktoren wie die Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt, die gefahrene Geschwindigkeit und der Zustand der Straße spielen dabei eine Rolle. War das Schlagloch bei aufmerksamer Fahrweise erkennbar? Hätte ein Ausweichen oder rechtzeitiges Abbremsen den Schaden verhindern können? Diese Fragen entscheiden oft über den Ausgang eines Rechtsstreits.
Wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Schaden durch ein Schlagloch kommt, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Der ÖAMTC empfiehlt folgendes Vorgehen:
Mit der gesammelten Dokumentation können Geschädigte ihre Ansprüche beim zuständigen Straßenerhalter geltend machen. Bei Gemeindestraßen ist das die jeweilige Gemeinde, bei Landesstraßen das Bundesland und bei Bundesstraßen sowie Autobahnen die ASFINAG. In vielen Fällen wird zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt, was den Prozess beschleunigen kann.
Schwieriger wird es, wenn der Straßenerhalter die Haftung ablehnt. Dann bleibt oft nur der Gang zum Gericht, was mit Kosten und Risiken verbunden ist. Hier empfiehlt es sich, vorab eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten einzuholen.
Mitglieder des ÖAMTC können in solchen Fällen auf die kostenlose Rechtsberatung des Clubs zurückgreifen. Die Expertinnen und Experten können die individuelle Situation einschätzen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen. Dabei bewerten sie nüchtern die Erfolgsaussichten und helfen, unnötige Prozessrisiken zu vermeiden.
Die Rechtsberatung ist unter www.oeamtc.at/rechtsberatung erreichbar. Für dringende Notfälle stehen die Juristinnen und Juristen des Clubs auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Der beste Umgang mit Schlaglöchern ist natürlich, ihnen gar nicht erst zum Opfer zu fallen. Dafür empfehlen Verkehrsexperten einige grundlegende Verhaltensregeln:
Wer ein gefährliches Schlagloch entdeckt, sollte dieses beim zuständigen Straßenerhalter melden. Das hilft nicht nur anderen Verkehrsteilnehmern, sondern kann auch für einen selbst relevant werden: Wurde ein Schlagloch bereits von anderen gemeldet und trotzdem nicht behoben, stärkt das die Position geschädigter Autofahrer bei der Durchsetzung von Ansprüchen erheblich.
Die meisten Gemeinden und Straßenverwaltungen bieten mittlerweile einfache Möglichkeiten zur Schadensmeldung an – oft auch über Online-Formulare oder Apps. Detaillierte Angaben zum Standort und zur Größe des Schadens helfen den Straßenmeistereien bei der Priorisierung der Reparaturen.
Schlaglöcher nach dem Winter sind ärgerlich, aber kein Grund zur Resignation. Wer seine Rechte kennt und im Schadensfall richtig handelt, hat durchaus Chancen auf Ersatz des entstandenen Schadens. Gleichzeitig sollte man die eigene Verantwortung nicht vergessen: Eine vorausschauende, an die Straßenverhältnisse angepasste Fahrweise ist nicht nur rechtlich geboten, sondern der beste Schutz vor kostspieligen Überraschungen auf der Fahrbahn.