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Sommerurlaub geplatzt? So retten Sie Ihre Urlaubstage trotz Krankheit!

13. Juli 2025 um 07:38
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Der Sommer ist die Zeit, in der viele Arbeitnehmer endlich ihre Koffer packen und dem Arbeitsalltag entfliehen. Doch was passiert, wenn ausgerechnet in dieser wohlverdienten Auszeit eine Krankheit zuschlägt? Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat dazu wichtige Informationen herausgegeben, d

Der Sommer ist die Zeit, in der viele Arbeitnehmer endlich ihre Koffer packen und dem Arbeitsalltag entfliehen. Doch was passiert, wenn ausgerechnet in dieser wohlverdienten Auszeit eine Krankheit zuschlägt? Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat dazu wichtige Informationen herausgegeben, die jedem Beschäftigten Klarheit verschaffen können.

Ein unerwartetes Hindernis im Urlaub

Die Vorstellung ist alles andere als angenehm: Statt am Strand zu liegen oder die Berge zu erklimmen, findet man sich krank im Bett wieder. Doch was bedeutet das rechtlich für den Urlaub? Laut dem ÖGB stehen Arbeitnehmer im Krankheitsfall nicht allein da. Verena Weilharter, Arbeitsrechtsexpertin beim ÖGB, erklärt: „Wenn man im Urlaub krank wird, kann man sich nicht erholen – daher regelt das Gesetz: Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht.“

Die Rückerstattung von Urlaubstagen

Für viele mag es überraschend sein, dass man im Krankheitsfall keine Urlaubstage verliert. Die Tage, an denen man krank ist, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht. Doch Vorsicht: Diese Regelung greift erst, wenn der Krankenstand mindestens drei Kalendertage andauert. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines zweiwöchigen Urlaubs von Freitag bis einschließlich Montag, so liegt eine Krankheit von vier Kalendertagen vor. In diesem Fall werden der Freitag und der Montag nicht als Urlaubstage gewertet.

Keine automatische Verlängerung des Urlaubs

Eine wichtige Klarstellung von Weilharter betrifft die Dauer des Urlaubs: „Man kann Krankenstandstage nicht einfach am Urlaubsende anhängen. Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum und kann erst mit einer weiteren Urlaubsvereinbarung nachgeholt werden.“ Diese Regelung schützt Arbeitgeber vor unvorhersehbaren Abwesenheiten und gibt Arbeitnehmern dennoch die Möglichkeit, ihre Erholung nachzuholen.

Besonderheiten bei Auslandsreisen

Urlaub im Ausland bringt zusätzliche Herausforderungen mit sich. Wird man außerhalb Österreichs krank, muss man dem Arbeitgeber nach der Rückkehr nicht nur eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen, sondern auch eine behördliche Bestätigung, die belegt, dass die ärztliche Bescheinigung von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Dies kann durch eine österreichische Behörde im Urlaubsland, wie ein Konsulat oder eine Botschaft, erfolgen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Bestätigung in einem Krankenhaus ausgestellt wurde.

Der Schutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVG), die auf der Rückseite der E-Card zu finden ist. Diese Karte muss vollständig ausgefüllt und gültig sein, um im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherung hängt jedoch vom jeweiligen Urlaubsland ab. Es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt bei der österreichischen Sozialversicherung zu informieren.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Die Regelungen rund um Krankheit im Urlaub sind komplex, bieten jedoch einen wichtigen Schutz für Arbeitnehmer. Sie ermöglichen es, die Erholung, die durch eine Krankheit unterbrochen wurde, zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Allerdings erfordert dies eine genaue Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber.

Ein Blick in die Vergangenheit

Die Regelung, dass Krankentage im Urlaub nicht als Urlaubstage zählen, ist nicht neu. Sie basiert auf der Einsicht, dass Urlaub der Erholung dient und ein Krankenstand diese Erholung unmöglich macht. Diese Regelung wurde eingeführt, um Arbeitnehmern einen fairen Ausgleich zu bieten und hat sich als wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts etabliert.

Vergleich mit anderen Ländern

Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass viele Länder ähnliche Regelungen haben. In Deutschland beispielsweise werden ebenfalls keine Urlaubstage abgezogen, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird und eine ärztliche Bescheinigung vorlegt. In den USA hingegen sind die Regelungen je nach Bundesstaat unterschiedlich, und Arbeitnehmer müssen oft mit dem Verlust von Urlaubstagen rechnen, wenn sie krank werden.

Die Auswirkungen auf den Alltag

Für den Einzelnen bedeutet diese Regelung eine gewisse Sicherheit und Planbarkeit. Arbeitnehmer können beruhigt in den Urlaub fahren, in dem Wissen, dass sie im Krankheitsfall ihre Erholung nicht verlieren. Arbeitgeber profitieren von klaren Regelungen, die Missverständnisse vermeiden und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.

Expertenmeinungen zur Regelung

Ein Arbeitsrechtsexperte kommentiert: „Diese Regelung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmer ihre Erholung bekommen, ohne dass sie für Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, bestraft werden.“

Die Zukunft der Urlaubsgesetzgebung

Mit Blick auf die Zukunft könnte es zu weiteren Anpassungen kommen, um den sich ständig ändernden Arbeits- und Lebensbedingungen gerecht zu werden. Flexiblere Arbeitszeiten und die Zunahme von Homeoffice könnten Einfluss auf die Gestaltung von Urlaub und Krankenständen haben.

Insgesamt zeigt der aktuelle Stand der Gesetzgebung, dass der Schutz von Arbeitnehmerrechten in Österreich einen hohen Stellenwert hat. Diese Regelungen bieten nicht nur Sicherheit, sondern tragen auch zu einer fairen und gerechten Arbeitswelt bei. Weitere Informationen und Details zu diesem Thema finden sich auf der Website des ÖGB und bei der österreichischen Sozialversicherung.

Schlagworte

#Arbeitsrecht#Gewerkschaft#Krankheit#Krankmeldung#Österreich#Urlaub#Urlaubstage

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