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SOS Mitmensch zeigt FPÖ wegen Mordaufrufen gegen Stocker an

9. April 2026 um 07:02
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Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch hat erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht – diesmal wegen eines Mordaufrufs gegen Bundeskanzler Christian Stocker, der seit fü...

Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch hat erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht – diesmal wegen eines Mordaufrufs gegen Bundeskanzler Christian Stocker, der seit fünf Tagen ungelöscht auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Herbert Kickl steht. Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein und wirft grundsätzliche Fragen über die Verantwortung von Parteien im digitalen Raum auf.

Mordaufruf bleibt tagelang ungelöscht

Unter einem Facebook-Posting von Herbert Kickl zum Thema "Tempo 100" findet sich ein Kommentar, der zur Erschießung des Bundeskanzlers aufruft. Der Kommentar ist mit der Abbildung einer Schusswaffe versehen und enthält die Aussage, dass "nur noch diese gegen Stocker hilft". Trotz der eindeutigen Bedrohung blieb der Kommentar seit fünf Tagen online, bis SOS Mitmensch die Strafanzeige erstattete.

"Wo kommt Österreich hin, wenn auf den Social Media-Seiten einer Partei kaltblütig zum Mord aufgerufen wird und der Seitenbetreiber nicht eingreift", zeigt sich Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, entsetzt über die ausbleibende Reaktion der FPÖ. Die Organisation fordert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen für die Verfasser der Mordaufrufe, sondern auch eine Prüfung einer möglichen Beitragstäterschaft der FPÖ durch die Staatsanwaltschaft.

Serie von Hasskommentaren auf FPÖ-Plattformen

Der aktuelle Fall ist kein Einzelfall. Bereits vergangene Woche hatte SOS Mitmensch Strafanzeige wegen mehrerer Mordaufrufe auf der Facebook-Seite des Wiener FPÖ-Obmanns Dominik Nepp erstattet. Unter einem Posting Nepps war es zu einer "regelrechten Hassorgie" mit Massenmordaufrufen gegen Musliminnen und Muslime gekommen. Auch diese Kommentare blieben tagelang ungelöscht online und verschwanden erst nach der Anzeige von SOS Mitmensch komplett.

Die Beitragstäterschaft beschreibt im österreichischen Strafrecht die Situation, wenn jemand zu einer Straftat beiträgt, ohne sie selbst zu begehen. Im digitalen Kontext könnte dies bedeuten, dass Plattformbetreiber sich strafbar machen, wenn sie Hassbotschaften und Mordaufrufe wissentlich ungelöscht lassen und damit deren Verbreitung fördern.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortung

Das österreichische Strafgesetzbuch behandelt Mordaufrufe und Anstiftung zur Gewalt in mehreren Paragrafen. §§ 74-75 StGB regeln die gefährliche Drohung, während § 282 StGB die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen unter Strafe stellt. Bei öffentlicher Begehung, wie sie bei Facebook-Postings vorliegt, erhöhen sich die Strafrahmen erheblich.

Für Plattformbetreiber gelten besondere Sorgfaltspflichten. Sie müssen nach Kenntniserlangung rechtswidrige Inhalte unverzüglich entfernen. Bei vorsätzlichem Unterlassen kann dies als Beitragstäterschaft gewertet werden, was zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen kann.

Die rechtliche Verantwortung von Parteien für Inhalte auf ihren Social Media-Kanälen ist in Österreich noch nicht abschließend geklärt. Experten gehen jedoch davon aus, dass politische Organisationen eine erhöhte Sorgfaltspflicht haben, da sie durch ihre öffentliche Rolle eine besondere Vorbildfunktion innehaben.

Internationale Vergleiche zeigen österreichisches Nachholbedarf

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hinkt Österreich bei der Bekämpfung von Online-Hass hinterher. Deutschland hat mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereits 2017 scharfe Regeln für soziale Medien eingeführt. Plattformen müssen dort "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte binnen 24 Stunden löschen, bei komplexeren Fällen haben sie eine Woche Zeit. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro geahndet werden.

Die Schweiz arbeitet derzeit an ähnlichen Regelungen, während Frankreich bereits 2020 ein Gesetz gegen Online-Hass verabschiedet hat. Dieses sieht vor, dass Hassrede binnen 24 Stunden gelöscht werden muss. Österreich plant zwar die Umsetzung des Digital Services Act der EU, doch konkrete Maßnahmen lassen noch auf sich warten.

In den skandinavischen Ländern haben sich freiwillige Selbstverpflichtungen der Parteien bewährt. Dort gibt es parteiübergreifende Verhaltenskodizes für den Umgang mit Social Media, die regelmäßige Moderation und schnelle Löschung problematischer Inhalte vorsehen.

Auswirkungen auf die politische Kultur

Die wiederholten Vorfälle haben bereits jetzt Auswirkungen auf die österreichische Politiklandschaft. Bundeskanzler Stocker musste seinen Personenschutz verstärken lassen, nachdem die Bedrohungen zugenommen haben. Auch andere Spitzenpolitiker berichten von einer Verrohung der politischen Debatte, die sich besonders in den sozialen Medien zeigt.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft. Studien des Instituts für Demoskopie und Datenanalyse (IFDD) zeigen, dass sich bereits 34% der Österreicher nicht mehr trauen, ihre politische Meinung offen zu äußern – ein Anstieg um 12 Prozentpunkte seit 2019.

Besonders betroffen sind Jugendliche und junge Erwachsene. Das Demokratie-Zentrum Wien warnt vor einer "Normalisierung von Gewaltsprache", die demokratische Teilhabe gefährden könnte. Viele junge Menschen ziehen sich aus politischen Diskussionen zurück oder radikalisieren sich in Echokammern.

Rolle des Verfassungsschutzes

SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak fordert auch ein Eingreifen des Verfassungsschutzes: "Wenn eine Partei Gewaltaufrufe systematisch ungelöscht lässt, dann kann das ein Indiz dafür sein, dass sie Gewalt als politisches Mittel befürwortet." Diese Einschätzung gewinnt vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen an Brisanz.

Der Verfassungsschutz beobachtet bereits seit Jahren die Radikalisierung in sozialen Medien. Laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht haben sich die Fälle von Online-Radikalisierung in den letzten drei Jahren verdreifacht. Besonders problematisch ist die Vernetzung zwischen verschiedenen extremistischen Gruppen über Plattformen wie Telegram und geschlossene Facebook-Gruppen.

Die Behörden stehen vor dem Dilemma, zwischen Meinungsfreiheit und Schutz vor Gewalt abwägen zu müssen. Während die einen vor einer "Zensur" warnen, fordern andere schärfere Maßnahmen gegen die "Verrohung" der politischen Kultur.

Technische Herausforderungen der Moderation

Facebook und andere Plattformen setzen zunehmend auf automatisierte Systeme zur Erkennung problematischer Inhalte. Diese Algorithmen haben jedoch Schwierigkeiten, Kontext und Ironie zu verstehen. Besonders bei politischen Inhalten, die oft metaphorisch oder überspitzt formuliert sind, kommt es zu Fehleinschätzungen.

Die manuelle Moderation ist personalintensiv und teuer. Facebook beschäftigt weltweit über 15.000 Content-Moderatoren, die täglich Millionen von Beiträgen prüfen. Für den deutschsprachigen Raum stehen jedoch nur wenige hundert Mitarbeiter zur Verfügung, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führt.

Kleinere Parteiseiten mit wenigen Followern fallen oft durch das Raster der automatisierten Überwachung. Hier sind die Seitenbetreiber selbst gefordert, ihre Community zu moderieren und rechtsverletzende Inhalte zu entfernen.

Präventionsmaßnahmen und Zivilcourage

Neben rechtlichen Schritten setzt SOS Mitmensch auch auf präventive Maßnahmen. Die Organisation führt regelmäßig Workshops an Schulen durch, um Jugendliche für Hate Speech zu sensibilisieren. Dabei lernen die Teilnehmer, problematische Inhalte zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Das "Counter Speech"-Programm ermutigt Nutzer, Hasskommentaren mit sachlichen Argumenten zu begegnen, anstatt sie zu ignorieren. Studien zeigen, dass dieser Ansatz effektiver ist als reine Löschungen, da er den Dialog fördert und Radikalisierung vorbeugt.

Auch die Zivilgesellschaft ist gefordert. Bürgerinitiativen wie "Stopline" oder "BanHate" sammeln problematische Inhalte und leiten sie an die zuständigen Behörden weiter. Diese Meldestellen sind zu einem wichtigen Baustein im Kampf gegen Online-Hass geworden.

Zukunftsperspektiven und politische Reformen

Die österreichische Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Mediengesetzes, die auch Bestimmungen zu sozialen Medien enthalten soll. Geplant sind schärfere Haftungsregeln für Plattformbetreiber und eine Meldepflicht für schwere Straftaten wie Mordaufrufe.

Justizministerin Alma Zadić kündigte bereits eine Aufstockung der Staatsanwaltschaften an, um die steigende Zahl von Cybercrime-Verfahren bewältigen zu können. Bis 2025 sollen 50 zusätzliche Staatsanwälte speziell für Internet-Kriminalität ausgebildet werden.

Die EU-weite Regulierung durch den Digital Services Act wird ab 2024 auch in Österreich gelten. Dieser sieht einheitliche Standards für große Plattformen vor und könnte die Rechtssituation deutlich verbessern. Kleinere nationale Plattformen bleiben jedoch außen vor.

Experten warnen jedoch vor übertriebenen Erwartungen an rechtliche Lösungen. "Technik und Gesetze allein werden das Problem nicht lösen", sagt Ingrid Brodnig, eine der führenden österreichischen Expertinnen für digitale Kommunikation. "Wir brauchen einen gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Respekt und Toleranz."

Die aktuellen Strafanzeigen von SOS Mitmensch könnten ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein. Sie machen deutlich, dass Mordaufrufe und Hassrede keine Kavaliersdelikte sind, sondern ernsthafte Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen. Ob die FPÖ ihre Moderation der sozialen Medien überdenkt, bleibt abzuwarten. Die Justiz wird in den kommenden Monaten entscheiden, ob die Vorwürfe der Beitragstäterschaft berechtigt sind.

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