Die österreichische Hotellerie steht am Rande einer Krise, und das nicht nur wegen der Nachwirkungen der Pandemie, sondern aufgrund einer neuen steuerlichen Regelung, die das gesamte Lohnsystem auf den Kopf stellt. Eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts und eine Stellungnahme des Finanzministeri
Die österreichische Hotellerie steht am Rande einer Krise, und das nicht nur wegen der Nachwirkungen der Pandemie, sondern aufgrund einer neuen steuerlichen Regelung, die das gesamte Lohnsystem auf den Kopf stellt. Eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts und eine Stellungnahme des Finanzministeriums haben die bisherige Praxis, das Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei zu behandeln, abrupt beendet. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Arbeitnehmer, die an Feiertagen arbeiten, diesen Lohn wie regulären Arbeitslohn versteuern.
Das Feiertagsarbeitsentgelt ist ein zusätzlicher Lohn, den Arbeitnehmer erhalten, wenn sie an einem Feiertag arbeiten müssen, der auf einen regulären Arbeitstag fällt. Bisher war dieser Lohn steuerfrei, was für viele Angestellte ein willkommener finanzieller Bonus war. Diese steuerliche Begünstigung fällt nun weg, was für viele Beschäftigte der Branche eine finanzielle Einbuße bedeutet.
Seit Jahrzehnten galt in Österreich die Regelung, dass das Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei war. Diese Praxis wurde durch verschiedene Finanzverwaltungen bestätigt und war ein fester Bestandteil der Lohnpolitik in Branchen, die auch an Feiertagen arbeiten müssen, wie die Hotellerie. Doch mit der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts vom 19. Dezember 2024 wurde diese Praxis beendet. Diese Entscheidung stützt sich auf das Urteil RV/3100544/2017, das eine Neubewertung der steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeit forderte.
Das Bundesministerium für Finanzen bestätigte diese Entscheidung am 2. April 2025 und setzte damit eine neue steuerliche Praxis durch, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft trat. Diese Änderung trifft die Hotellerie besonders hart, da Feiertagsarbeit hier zum Alltag gehört.
Für viele Arbeitnehmer in der Hotellerie bedeutet die neue Regelung eine erhebliche finanzielle Belastung. Feiertagsarbeit war bislang eine Möglichkeit, das monatliche Einkommen aufzubessern, ohne steuerliche Abzüge befürchten zu müssen. Die plötzliche Besteuerung dieser Einnahmen bedeutet, dass viele Angestellte nun weniger Netto vom Brutto haben.
Ein fiktiver Experte aus der Branche erklärt: „Diese Regelung kommt für viele wie ein Schlag ins Gesicht. Gerade in einer Branche, die ohnehin mit Personalengpässen zu kämpfen hat, ist es wichtig, dass sich Arbeit lohnt. Die steuerliche Belastung der Feiertagsarbeit wird viele dazu zwingen, ihre Arbeitszeiten zu überdenken.“
Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, äußerte sich besorgt über die neue Regelung. „Dieser Schritt ist der nächste harte Schlag für die Mitarbeiter:innen unserer Branche“, so Imlauer. Die Hotellerie fordert nun eine unverzügliche Rücknahme dieser Besteuerung und drängt auf Gesetzesänderungen, die die Arbeit am Feiertag wieder steuerfrei stellen.
„Es ist nicht einzusehen, dass Mitarbeiter:innen, die an Feiertagen arbeiten und Überstunden leisten, nun steuerlich schlechter gestellt werden als bisher. Arbeit und Leistung muss sich wieder lohnen – mehr Netto vom Brutto!“, appelliert Imlauer weiter. Die Branche setzt große Hoffnungen in die Unterstützung der Gewerkschaft, um die finanzielle Belastung der Mitarbeiter zu reduzieren.
Nicht nur die Hotellerie in Wien ist betroffen, sondern auch andere Bundesländer müssen sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. In Bundesländern wie Tirol oder Salzburg, wo der Tourismus eine noch größere Rolle spielt, könnten die Auswirkungen noch gravierender sein. Auch andere Branchen, die an Feiertagen arbeiten, wie der Einzelhandel oder das Gesundheitswesen, beobachten die Entwicklungen mit Sorge.
In Deutschland gab es ähnliche Diskussionen, als die Besteuerung von Feiertagszuschlägen verschärft wurde. Dort führte der Druck der Gewerkschaften letztendlich zu einer Anpassung der Regelungen, die die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer minimierte. Österreichs Hotellerie hofft auf ein ähnliches Entgegenkommen der Politik.
Die Gewerkschaften spielen eine entscheidende Rolle in diesem Konflikt. Sie sind die Stimme der Arbeitnehmer und setzen sich für deren finanzielle Interessen ein. Eine fiktive Gewerkschaftsvertreterin sagt: „Wir müssen gemeinsam mit der Wirtschaftskammer und den Arbeitgebern daran arbeiten, dass die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer nicht weiter steigt. Eine faire Entlohnung für Feiertagsarbeit ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft.“
Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, ob die Hotellerie ihre Forderungen durchsetzen kann. Die Verhandlungen mit der Regierung und den Gewerkschaften werden zeigen, ob eine Rücknahme der Steuerregelung möglich ist. Sollte dies nicht gelingen, könnten viele Betriebe gezwungen sein, ihre Personalpolitik zu überdenken und möglicherweise Arbeitszeiten anzupassen.
Ein weiterer fiktiver Experte prognostiziert: „Sollte die Regelung bestehen bleiben, könnten wir eine Abwanderung von Fachkräften in Branchen erleben, die weniger stark von Feiertagsarbeit abhängig sind. Das wäre ein herber Verlust für die Hotellerie und letztlich auch für den Tourismusstandort Österreich.“
Bis dahin bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf die Forderungen der Hotellerie reagiert. Eines ist sicher: Die kommenden Monate werden spannend sein und möglicherweise grundlegende Veränderungen in der Lohnpolitik der Hotellerie mit sich bringen.